ʿAbdallāh ibn Masʿūd

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Abdullah bin Mesud verliest vor den Koreischiten in Mekka den Koran (Miniatur aus Siyer-i-Nebi 1595 n. Chr.)

ʿAbdallāh ibn Masʿūd (arabisch عبد الله بن مسعود gest. 652/32AH) war einer der wichtigsten Gefährten des Propheten Mohammed und einer der ersten Muslime, nach islamischer Überlieferung der Achte. Er ist ein wichtiger Überlieferer von Hadithen und spielt eine wichtige Rolle bei der Überlieferung des Korantexts.

Zur Zeit des Kalifen ʿUmar ibn al-Chattāb wurde er zum Statthalter von Kufa ernannt.

Ibn Masud hatte eine eigene Zusammenstellung des Korans angefertigt, die zur Zeit seiner Statthalterschaft in Kufa weit verbreitet und geschätzt war. Diese Koranversion umfasste bewusst nicht die erste Sure (al-Fātiha), da er sie als Gebet und nicht als Teil des Korans ansah. Als der Kalif ʿUthmān die Version von Zaid ibn Thābit zur allein gültigen erklärte und den Befehl gab, alle anderen Versionen vernichten zu lassen, weigerte Abd Allah sich zunächst, seine Version auszuhändigen. Muslimische Autoren neigen dazu, diese Weigerung so zu interpretieren, dass er gefühlsmäßig an seinem Exemplar hing und nicht, dass er seinen eigenen Text für besser als den Text von Zaid ibn Thabit hielt.

Wie Umar verbot ʿAbdallāh ibn Masʿūd den Frauen, am Freitagsgebet teilzunehmen, mit dem Argument, dass sie eine Blöße (ʿaura) seien und die Männer vom Gebet ablenkten. In verschiedenen Hadith-Werken wird er in diesem Zusammenhang mit der Aufforderung an die Frauen zitiert: „Geht nach Hause. Das ist besser für Euch.“[1]

Von Ibn Masʿūd kursierte der Ausspruch: „Verdammt ist, wer schon im Mutterleibe verdammt ist; selig ist, wer schon im Mutterleibe selig (= zur ewigen Seligkeit bestimmt) ist.“[2] Dieser spielte eine wichtige Rolle innerhalb der islamischen Diskussionen über die Prädestination und wurde in erweiterter Form als Hadith kolportiert.[3]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Vgl. Christopher Melchert: „Whether to keep women out of the Mosque: A Survey of Medieval Islamic Law“ in Authority, Privacy and Public Order in Islam: Proceedings of the 22nd Congress of l'Union Européenne des Arabisants et Islamisants. Edited by B. Michalak-Pikulska and A. Pikulsi. Orientalia Lovaniensia Analecta 148. Leuven: Peeters, 2006.S. 59–69, hier 61 und Ḫ.ʿU. as-Sabṭ: al-Iḫtilāṭ baina l-ǧinsain fī l-mīzān. Riyad 1432h. S. 28 (dort weiterführende Stellennachweise).
  2. Zit. nach dazu Josef van Ess: Zwischen Ḥadīṯ und Theologie: Studien zum Entstehen prädestinatianischer Überlieferung. Berlin [u. a.]: de Gruyter, 1975. S. 20.
  3. Vgl. van Ess 1975, 1-32.