.au

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Top-Level-Domain .au
Einführung 5. März 1986
Kategorie länderspezifisch
Registry auDA
Vergabe uneingeschränkt
Anzahl 4,2[1] Mio.

.au ist die länderspezifische Top-Level-Domain Australiens. Sie wurde am 5. März 1986 eingeführt und gehört damit zu den ältesten Top-Level-Domains. Für die Verwaltung ist die .au Domain Administration Ltd (kurz auDA) mit Sitz in Carlton (Victoria) zuständig.[2] Bis August 2001 wurde .au durch die Universität Melbourne organisiert.[3]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

.au gestattete es zunächst nur Privatpersonen und Unternehmen mit Sitz im Land, eine Domain anzumelden. Bereits 2007 wurde allerdings eine Kommission namens Names Policy Panel eingesetzt, welche die Möglichkeiten für Ausländer prüfen sollte.[4] Letztendlich wurden die Vergabekriterien nur minimal verändert, sodass nun kein Wohnsitz oder eine Niederlassung notwendig sind, sondern auch eine in Australien eingetragene Marke zur Anmeldung einer .au-Domain berechtigt.[5] Die Einhaltung der Richtlinien wurde von der auDA immer wieder streng überprüft, beispielsweise im Jahr 2009 im Bereich .org.au.[6]

Lange Zeit hatte die auDA auch zahlreiche geografische .au-Domains gesperrt, sie konnten nicht, auch nicht von der entsprechenden Gebietskörperschaft, registriert werden. Im Frühjahr 2005 wurde diese Praxis geändert, die nun verfügbaren Domains wurden verlost.[7] Infolgedessen wurde 2008 die Community Geographic Domain Name Initiative ins Leben gerufen, die eine systematische Verwendung des Länderkürzels im Stil von stadt.bundesland.au forciert hat.[8]

2008 wurden die Regeln für .au erneut liberalisiert, um den Handel mit Adressen zu ermöglichen. Bis dahin war es verboten, .au-Domains beispielsweise auf Sedo zu versteigern. Eine Registrierung nur zum Zweck des Verkaufs einer .au-Domain ist seitdem gestattet.[9] 2011 wurde das zunächst gelockerte Verbot gänzlich aufgehoben, außerdem können nun auch abgelaufene .au-Domains ohne Wartezeit durch Dritte erneut registriert werden.[10]

Eigenschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Insgesamt darf eine .au-Domain zwischen drei und 63 Zeichen lang sein, die Zuteilung benötigt bis zu zwei Wochen und ist im Vergleich zu anderen Top-Level-Domains damit überdurchschnittlich langsam.[11] Es werden Adressen sowohl aus zweiter als auch dritter Ebene vergeben.[12] Es existieren unter anderem folgende Second-Level-Domains:

  • .asn.au für gemeinnützige Organisationen
  • .com.au für kommerzielle Unternehmen
  • .csiro.au für die Commonwealth Scientific and Industrial Research Organisation
  • .edu.au für Bildungseinrichtungen
  • .gov.au für die australische Regierung
  • .id.au für Privatpersonen
  • .net.au für Internetdienstleister
  • .org.au für sonstige Organisationen
  • .conf.au für Konferenzen. Die einzige verbliebene Webseite ist linux.conf.au.
  • .info.au für allgemeine Informationen.

Die Endung .oz.au ist ein Relikt aus der Zeit, in der die Universitäten direkt verbunden waren und Dateien direkt über UUCP austauschten. Damals wurde als Domain .oz verwendet, als dann die Top-Level-Domain .au erstellt wurde, wurden die bestehenden Seiten auf .oz.au verschoben. Bis heute verbleiben noch einige zu Universitäten gehörende Websites unter .oz.au.

Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2011 versuchte BMW eine .au-Domain über das Schiedsgericht der WIPO zu erhalten. Letztendlich wurde eine Pflicht zur Herausgabe von bmwdiscounts.com.au, die der Autohersteller durch eine Verletzung seiner Markenrechte begründet sah, aber durch die WIPO verneint. Der Fall erlange international größere Bekanntheit.[13]

Die Vergabestelle kündigte Ende 2013 an, in Zukunft auch Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse von Inhabern einer .au-Domain zu veröffentlichen, was bislang nicht der Fall war.[14]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2007 geriet die Top-Level-Domain in die Kritik, nachdem die auDA Wildcards im Domain Name System angekündigt hatte. Sie leiten den Aufrufer nicht registrierter .au-Domains auf eine Seite mit Werbung um, anstatt ihm eine reguläre Fehlermeldung anzuzeigen.[15] Experten sahen darin einen unzulässigen technischen Eingriff.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Home | auDA. Abgerufen am 25. März 2023.
  2. Delegation Record for .AU. IANA, abgerufen am 17. Juli 2013 (englisch).
  3. Report on Request for Redelegation of the .au Top-Level Domain. IANA, 31. August 2001, abgerufen am 17. Juli 2013 (englisch).
  4. Florian Hitzelberger: Neues von .au, .za und .tel. In: domain-recht. 28. Mai 2007, abgerufen am 17. Juli 2013: „Darüber hinaus stellt auDA die Registrierungsbedingungen insgesamt zur Diskussion und lässt prüfen, welche Änderungen für sinnvoll erachtet werden sollten. Auch für Domain-Händler könnten .au-Adressen erstmals interessant werden, da das Verbot zum Verkauf ebenfalls fallen soll.“
  5. Florian Hitzelberger: Neues von .au, .eu und .bayern. In: domain-recht. 28. September 2011, abgerufen am 17. Juli 2013: „Die Beschränkung, dass eine Registrierung von .com.au- oder .net.au-Domains ausschließlich Personen und Unternehmen mit Sitz in oder gültigen Marke aus Australien vorbehalten ist, bleibt dagegen erhalten. Angesichts einer Registrierungsdauer von in der Regel 8–15 Werktagen muss man zudem Geduld mitbringen, bevor man selbst in diesem Fall eine .au-Domain sein Eigen nennen darf.“
  6. Florian Hitzelberger: Neues von .au, .ru und .fi. In: domain-recht. 12. Mai 2009, abgerufen am 17. Juli 2013: „Die australische Domain-Verwaltung auDA hat angekündigt, sämtliche Registrierungen unterhalb der Subdomain .org.au auf Einhaltung der Registrierungsbedingungen zu überprüfen. Diese Endung ist non-profit Organisationen vorbehalten, also vor allem gemeinnützigen Vereinigungen, die ihren Sitz zudem in Australien haben müssen.“
  7. Florian Hitzelberger: Neues von .au, .pk und .vn. In: domain-recht. 24. Mai 2005, abgerufen am 17. Juli 2013: „Die australische Domain-Verwaltung auDA (.au Domain Administration Ltd.) hat sich entschieden, eine Vielzahl bisher gesperrter, geographischer Domains wie etwa williamstownnorth.com.au zu verlosen. Für die Teilnahme an der Verlosung gelten die allgemeinen Registrierungsregeln, wobei unterhalb der zehn offiziellen Subdomains wie .com.au oder .net.au eigene Regeln gelten.“
  8. Florian Hitzelberger: Neues von .cz, .bg und .au. In: domain-recht. 9. Dezember 2008, abgerufen am 17. Juli 2013: „Die Community Geographic Domain Name Initiative hat sich dem Ziel verschrieben, dass lokale Gebietskörperschaften verstärkt .au-Domains registrieren, um das Länderkürzel noch populärer zu machen. Die Domains sind nach dem Prinzip stadt.bundesland.au aufgebaut, als Beispiele sind broome.wa.au oder buderim.qld.au zu nennen.“
  9. Daniel Dingeldey: Australien öffnet sich dem Handel. In: domain-recht. 5. März 2008, abgerufen am 17. Juli 2013: „Bisher dürfen australische .au-Domains nicht gehandelt werden. […] Nun hat sich auDA, die australische Domain-Verwaltung, Gedanken über eine Lockerung ihrer Transferbedingungen gemacht: Der Handel mit australischen .au-Domains kann beginnen.“
  10. Florian Hitzelberger: Neues von .au, .eu und .bayern. In: domain-recht. 28. September 2011, abgerufen am 17. Juli 2013: „Zudem sollen so genannte „Drops“, also das erneute Freiwerden von Domains in Folge einer Beendigung des Registrierungsvertrages, transparenter werden. Die Beschränkung, dass eine Registrierung von .com.au- oder .net.au-Domains ausschließlich Personen und Unternehmen mit Sitz in oder gültigen Marke aus Australien vorbehalten ist, bleibt dagegen erhalten.“
  11. Eigenschaften einer .au-Domain. united-domains, abgerufen am 17. Juli 2013.
  12. Current auDA Published Policies. .au Domain Administration, abgerufen am 17. Juli 2013 (englisch).
  13. Daniel Dingeldey: BMW AG verliert vor WIPO. In: domain-recht. 16. Dezember 2011, abgerufen am 17. Juli 2013: „Die Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) versuchte in einem Schiedsgerichtsverfahren vor der in Genf ansässigen WIPO den Domain-Namen bmwdiscounts.com.au zu ergattern, scheiterte jedoch an der entwickelten Rechtsprechung für Fälle einer eindeutigen Nutzung solcher Domains durch Dritte (WIPO Case No. DAU2011-0024).“
  14. Florian Hitzelberger: auDA erweitert WHOIS-Angaben für .au. In: domain-recht. 3. Dezember 2013, abgerufen am 10. Dezember 2013.
  15. Florian Hitzelberger: Neues von .asia, .us und .au. In: domain-recht. 13. August 2007, abgerufen am 17. Juli 2013: „Die australische Domain-Verwaltung auDA (.au Domain Administration) hat ein heisses Eisen angepackt: für die Zukunft plant man mit dem Einsatz so genannter „DNS wildcards“. […] Die Auswirkungen derartiger Wildcards sind jedoch umstritten, da unter anderem Nachteile für die Sicherheit und Stabilität des Domain Name System befürchtet werden.“