Absolutorium

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Absolutorium aus dem Jahr 1890 – Technische Hochschule München

Als Absolutorium (mitunter auch: Absolutōrium; lateinisch)[1] wurden im deutschen Sprachraum offiziell anerkannte Abschlusszeugnisse des Gymnasiums (Reifezeugnis, Gymnasial-Absolutorium[2] oder Maturitätszeugnis,[3] heute: Abitur) und der Universität (Universitäts-Absolutorium, heute z. B.: Staatsexamen) bezeichnet. Sie wurden am Ende eines Ausbildungsganges nach einer Prüfung erteilt und waren die Voraussetzung zur Zulassung zum Studium (auch zum einjährig-freiwilligen Dienst bei Heer und Flotte) bzw. zur Berufsausübung/Titelführung.

In Österreich sowie einigen Ländern (z. B. Polen, Tschechische Republik) wird der Begriff auch heute noch in der Hochschulausbildung verwendet. In Polen bezeichnet der Begriff auch die Entlastung von juristischen Einzel- oder Kollegialorganen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1, Leipzig 1905, S. 54
  2. F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1994–1996, 1. Band, S. 47 (→ Abiturienten)
  3. Meyers Konversationslexikon 1888, Verlag des bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, 4. Auflage, 1885–1892, S. 5674 (→ Entlassungsprüfung)