Administration-to-Business

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Administration-to-Business (deutsch „Staat zu Unternehmen“, A2B; auch englisch Government-to-Business, G2B) ist in der Betriebswirtschaftslehre, im E-Business und allgemein im Marketing der Anglizismus für eine Geschäftsbeziehung der öffentlichen Verwaltung mit Unternehmen.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der im E-Business entwickelte Begriff kann auch verallgemeinernd für alle Geschäftsbeziehungen zwischen verschiedenen Wirtschaftssubjekten oder zwischen zwei gleichen Wirtschaftssubjekten verwendet werden. Wirtschaftssubjekte sind Privathaushalte (englisch consumer), Unternehmen (englisch business) und der Staat mit seiner öffentlichen Verwaltung (englisch administration, government). Der Wirtschaftswissenschaftler Thomas Schildhauer definiert wie folgt: „Bezeichnung für interne Verwaltungsprozesse und Modelle der Interaktion zwischen Verwaltungen und einzelnen Regierungen auf Verwaltungsebene“.[1] „Administration-to…“ beschreibt dasjenige Wirtschaftssubjekt, das die Geschäftsbeziehung angebahnt hat. Gegenstand der Beziehung kann ein Kaufvertrag, Mietvertrag, sonstiger Vertrag oder ein Gesetz sein, aufgrund dessen Güter oder Dienstleistungen gegen Geld (oder ausnahmsweise gegen andere Güter) ausgetauscht werden. Bei Administration-to-Business wird meist keine Geschäftsbeziehung eingegangen, sondern es besteht eine Rechtsbeziehung, die überwiegend auf öffentlichem Recht beruht.

Übersicht aller Geschäftsbeziehungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Geschäftsbeziehungen zwischen einzelnen Wirtschaftssubjekten können wie folgt systematisiert werden:[2][3]

Wirtschaftssubjekt Privathaushalte
Beispiel
Unternehmen
Beispiel
öffentliche Haushalte
Beispiel
Privathaushalte Consumer-to-Consumer
Tauschbörsen wie eBay
Consumer-to-Business
Aufträge, Bestellungen
Consumer-to-Administration
Steuererklärung, Melderegister
Unternehmen Business-to-Consumer
Lieferung von Waren im Versandhandel
Business-to-Business
Interbankenhandel
Business-to-Administration
Lohnsteueranmeldung
öffentliche Haushalte Administration-to-Consumer
Gebührenbescheid
Administration-to-Business
Außenprüfung
Administration-to-Administration
Amtshilfe

Auf diese Weise ergeben sich neun Kombinationen von Geschäftsfeldern.[4]

Administration-to-Business-Beziehungen liegen vor bei Baugenehmigungen für gewerbliche Bauvorhaben, Erlaubnissen (etwa Banklizenz, Betriebserlaubnis, Gaststättenkonzession, Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr[5]), Steuerbescheiden, Beschaffung von Material (etwa durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr), Öffentlich-private Partnerschaft, Transferleistungen (etwa finanzielle Fördermittel, Subventionen, Zuschüsse). Auch das Dienstleistungsangebot der Finanzbehörden, Steuererklärungen in digitaler Form über das Internet einzureichen, ist Administration-to-Business,[6] beispielsweise über Elster.

Wirtschaftliche Aspekte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zahlreiche Transaktionen der öffentlichen Hand mit Unternehmen sind streng genommen kein E-Commerce, weil sie keinen kommerziellen Charakter aufweisen, da sie keine Gegenleistung zur Folge haben.[7] Lediglich im Falle der Erhebung von öffentlichen Abgaben, Beiträgen oder Gebühren hat die öffentliche Verwaltung eine Gegenleistung erbracht oder wird sie erbringen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Thomas Schildhauer, Lexikon Electronic Business, 2003, S. 137
  2. Christian Brandt, Vom Vertragsmanagement zur zwischenbetrieblichen Kommunikation, 2009, S. 8
  3. Arnold Hermanns/Michael Sauter, Electronic Commerce: Die Spielregeln der Neuen Medien, in: Arnold Hermanns/Michael Sauter (Hrsg.), Management-Handbuch Electronic Commerce, 1999, S. 23; ISBN 978-3800623235
  4. Bernd W. Wirtz, Electronic Business, 2013, S. 23; ISBN 978-3834942395
  5. Reiner Clement/Dirk Schreiber, Internet-Ökonomie, Springer-Gabler, 2016, S. 6; ISBN 978-3662490464
  6. Torsten Olderog, Faktoren des Markterfolges im Online-Handel, 2003, S. 24
  7. Maria Madlberger, Electronic Retailing, 2004, S. 25