Lehrkrankenhaus

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Lehrkrankenhaus (oft auch akademisches bzw. Akademisches Lehrkrankenhaus) ist eine Bezeichnung für ein Krankenhaus, an dem ein Teil des Medizinstudiums stattfindet. Das Lehrkrankenhaus gehört dabei selbst nicht zur Universität.[1][2]

Lehrkrankenhäuser können Krankenhäuser unterschiedlicher Versorgungsstufen sein, zum Teil können auch Fachkrankenhäuser (z. B. ein orthopädisches Fachkrankenhaus) Lehrkrankenhaus sein. Die Studierendenausbildung findet dann nur für genau umrissene Abschnitte in diesem bestimmten Fach statt. Ein Lehrkrankenhaus ist durch einen Vertrag mit einer bestimmten medizinischen Fakultät verbunden und nimmt nur Studierende an dieser Fakultät zur Ausbildung auf. Lehrkrankenhaus und Universität liegen oft im selben Bundesland; eine medizinische Fakultät hat meist mehrere Lehrkrankenhäuser. Das Lehrkrankenhaus erhält von dieser Fakultät eine Vergütung für die Studierendenausbildung.

Die Bezeichnung „Lehrkrankenhaus“ findet sich häufig auch in der öffentlichen Darstellung (beispielsweise im Briefkopf). Studierende werden im klinischen Teil des Medizinstudiums betreut, insbesondere im Praktischen Jahr. Sie können oft selbst wählen, ob sie das Praktische Jahr (oder Teile davon) an einem Lehrkrankenhaus oder an der Universitätsklinik selbst ableisten möchten, teilweise findet eine Einteilung statt.

Das Konzept einer praxisnahen Ausbildung von Medizinstudierenden am Krankenbett wurde schon im Mittelalter in den Krankenhäusern Persiens verwirklicht (siehe Medizin des Mittelalters und Akademie von Gundischapur).

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Lehrkrankenhäuser – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Medizinisches Zentrum und Universität.@1@2Vorlage:Toter Link/www.ulv.tugraz.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. In: ulv.tugraz.at, S. 6, abgerufen am 24. Februar 2010 (PDF)
  2. Hessischer Landtag, Drucksache 16/3543. In: hessen.de, 2005, abgerufen am 24. Februar 2010 (PDF)