Astrid Proll

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Astrid Proll (2011)

Astrid Proll (* 29. Mai 1947 in Kassel) wurde als Mitgründerin der linksextremistischen terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) bekannt. Sie war an der Befreiung von Andreas Baader beteiligt und von 1971 bis 1974 sowie 1978 bis 1980 inhaftiert.[1] Danach wurde sie als Fotografin, Autorin und Redakteurin tätig.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Astrid Proll ist die Tochter des Kasseler Architekten Konrad Proll und einer Lehrerin. Gemeinsam mit ihrem älteren Bruder Thorwald Proll schloss sie sich Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Horst Söhnlein an. Diese waren wegen der Kaufhaus-Brandstiftungen am 2. April 1968 zwar verurteilt worden, kamen aber wegen der eingelegten Revision zunächst wieder frei. Sie brach ihre Ausbildung zur Fotografin ab und folgte ihnen nach Frankfurt zur Kampagne gegen die Unterbringung von Jugendlichen in geschlossenen Erziehungsheimen. Nachdem das Revisionsverfahren im November 1969 abgelehnt worden war, ging sie mit Baader und Ensslin in den Untergrund, obwohl sie selbst noch nicht gesucht wurde. Söhnlein trat seine Haftstrafe an, ein Jahr später ebenso Thorwald Proll.

Am 6. Mai 1971 wurde Proll verhaftet.[2] Sie war 119 Tage im „toten Trakt“ der JVA Köln-Ossendorf untergebracht und in dieser Zeit als erstes RAF-Mitglied von anderen Gefangenen isoliert worden.[3] In derselben Zelle wurde später Ulrike Meinhof untergebracht.[4] Proll machte eine Verhandlungsunfähigkeit durch die Isolationshaft geltend. Das Gericht folgte in einer vielbeachteten und einmaligen Entscheidung diesem Antrag, brach die Hauptverhandlung ab und entließ Proll am 4. Februar 1974 aus der Untersuchungshaft.[3] In anderen Verfahren versuchten RAF-Mitglieder, vorher und nachher vielfach Verhandlungsunfähigkeit geltend zu machen, die durch die Haftbedingungen ausgelöst sei, was stets abgewiesen wurde. Im Dezember 1974 änderte der Deutsche Bundestag die Strafprozessordnung dahingehend, dass eine Verhandlung auch ohne Angeklagte fortgesetzt werden kann, wenn diese ihre Verhandlungsunfähigkeit selbst herbeigeführt haben, etwa durch Hungerstreik.[5][6] Kurz nach ihrer Haftentlassung setzte Proll sich illegal nach Großbritannien ab und blieb mehrere Jahre unentdeckt.[7] Dort arbeitete sie unter verschiedenen Namen unter anderem als Parkaufseherin und Automechanikerin.

Am 15. September 1978 wurde Proll, die sich zu diesem Zeitpunkt „Anna Puttick“ nannte, in London verhaftet und nach einem etwa einjährigen Rechtsstreit und großflächiger Berichterstattung in der englischen Boulevardpresse an die Bundesrepublik ausgeliefert. Am 22. Februar 1980 wurde sie wegen Raubüberfalls und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die Untersuchungshaft in Deutschland und Großbritannien wurde angerechnet und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.[8]

Seit Anfang der 1980er arbeitet Proll als Fotografin, Autorin und Redakteurin. Unter anderem war sie als Bildredakteurin für die Magazine Tempo, Der Spiegel und Time sowie die Zeitung The Independent tätig.

2004 wurde ihr als ehemaliger Terroristin die Einreise in die USA zum Begräbnis ihrer Mutter verwehrt.[9]

Veröffentlichungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Phantom beschossen, Der Spiegel, 4. Februar 1980
  2. Fahndung: Deckname Rosi. In: Der Spiegel. Nr. 20, 1971 (online).
  3. a b Gabriele Goettle: Astrid Proll erzählt von Dorothea Ridder: Im toten Trakt. In: taz.de. 23. November 2008, abgerufen am 10. Februar 2017.
  4. Stefan Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex. Ausgabe von 1989, S. 257.
  5. Kleine Chronologie zur Geschichte der RAF Abgerufen am 20. Februar 2018.
  6. Löwe/Rosenberg. Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. Bd. 4, De Gruyter, Berlin 2007, S. 774 f. (online)
  7. Kate Connolly: Kate Connolly meets Astrid Proll. In: theguardian.com. 6. Oktober 2002, abgerufen am 10. Februar 2017.
  8. Norbert Leppert: Fünfeinhalb Jahre für Astrid Proll, Frankfurter Rundschau, 23. Februar 1980
  9. Ehemalige deutsche RAF-Terroristin Proll darf nicht in die USA. In: derstandard.at. 13. Dezember 2004, abgerufen am 10. Februar 2017.
  10. Astrid Proll, Internationale Photoszene Köln 2016