Asylmissbrauch

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Asylmissbrauch (auch Asylbetrug genannt) ist ein deutschsprachiges politisches Schlagwort im Kontext von Debatten um Asyl/Asylrecht.[1][2]

Es wurde besonders häufig in der deutschen Asyldebatte in den 1980er und frühen 1990er Jahren verwendet.[3] In einem ähnlichen Sinn wurden als politische Schlagwörter auch die Begriffe „Scheinasylant“ oder „Asylschmarotzer“ seitens einiger Medien und Politiker benutzt.[4]

Das Wort wurde bei der deutschen CDU, CSU, SPD und bei der österreichischen FPÖ, dem BZÖ sowie ÖVP und SPÖ in politischem Diskurs und Wahlkampf verwendet.[5][6][7] Das Schlagwort wurde und wird ebenfalls von rechtsextremen Parteien wie der deutschen NPD, der (mittlerweile nicht mehr existierenden) DVU[8] und der Pro-Bewegung sowie rechtskonservativen bzw. rechtspopulistischen Parteien wie der AFD[9] und den Republikanern oder der heute bedeutungslosen Schweizer Auto-Partei[10] verwendet. Aus diesem Diskurs konnten Rechtsextremisten auch die Legitimation für Gewalttaten gegen Asylsuchende und Menschen mit Migrationshintergrund schöpfen.[11]

Forschung zum Schlagwort[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der auf Diskursanalyse spezialisierte Germanist Martin Wengeler sieht im Schlagwort „Asylmissbrauch“ eine Realisierung eines „Missbrauchs-Topos“, den er im Diskurs über Einwanderung in der Bundesrepublik Deutschland als seit den 1980er-Jahren bedeutend ausmacht, auftretend zur Argumentation gegen Einwanderung. Dieser diene dazu, ausgehend von der tatsächlich vorhandenen Inanspruchnahme des Asylrechts durch Behauptung einer Realität, nämlich dass „ein Recht/ein Hilfsangebot o. ä. missbraucht wird“, die „Notwendigkeit einer Änderung des Asylrechts“ zu folgern.[2]

Die Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge und Gudrun Hentges untersuchten den Begriff „Asylmissbrauch“ unter dem Aspekt seiner Verwendung als Medienthema und der Verantwortung und dem Versagen von Journalisten durch Überstrapazierung des Begriffes.[12]

Nach Ines Aftenberger stellt die Agitation gegen „Asylmissbrauch“ ein zentrales Thema in rechtsextremen Medien dar, etwa in der Zeitschrift Nation und Europa.[13]

Politischer Diskurs in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Asyldebatte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland wurde die Asyldiskussion der 1980er-Jahre vom Begriff des Asylmissbrauchs und einer ständig wachsenden Zahl von als „Wirtschaftsflüchtlingen“ bezeichneten Personen geprägt. Zur Abhilfe forderte die SPD Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung. Die SPD-Bundestagsfraktion betrachtete Sach- statt Geldleistungen, Visumszwang und ein befristetes Arbeitsverbot als notwendige Maßnahmen zur Eindämmung und Abschreckung unberechtigter Asylbewerber. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion formulierte noch unter der sozialliberalen Koalition 1982 als Ziel eines Antrags „Maßnahmen gegen Asylmissbrauch, um den Zustrom von Scheinasylanten und Wirtschaftsflüchtlingen zu stoppen“.[14] Nach der Regierungsübernahme in der 10. Legislaturperiode ab 1983 durch die christlich-liberale Koalition schlug auch der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Gerhardt 1986 angesichts steigender Asylbewerberzahlen, wachsender Unzufriedenheit in der Bevölkerung und der Absicht der Koalitionspartner CDU/CSU, das Thema in den nächsten Wahlkampf aufzunehmen, ein fünfjähriges Arbeitsverbot als „Abschreckung für Wirtschaftsflüchtlinge“ vor.

Laut Klaus Bade erfolgt bei der Ablehnung eines Asylantrags in der Asyldebatte häufig eine pauschale Gleichsetzung mit der Aufdeckung des vorsätzlichen Versuchs, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Sozialleistungen zu erschleichen.[15] Diese undifferenzierte Argumentation vernachlässige jedoch, dass im Asylverfahren nicht untersucht wurde, ob der Asylbewerber verfolgt oder an Leib, Leben oder Freiheit bedroht wurde, sondern ausschließlich, ob es eine aus Sicht des Herkunftsstaates politisch motivierte, individuelle Verfolgung gab.[15] Deshalb hätten Asylanträge von Flüchtlingen aus Bürgerkriegsländern keine Aussicht auf Erfolg gehabt. Bei dieser sehr großen Personengruppe abgelehnter Asylbewerber handelte es sich offensichtlich nicht um Wirtschaftsflüchtlinge. Nach einer Änderung des Asylverfahrensgesetzes 1987 sahen Gesetzgebung und Rechtsprechung selbst die Bedrohung mit Folter in der Heimat nicht mehr als beweiskräftigen Grund für die Gewährung von Asyl an.[16] So entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Folter in der Türkei als „übliches Mittel“ zur Einhaltung der staatlichen Ordnung und als „nicht asylrelevant“ zu bewerteten sei.[17] Neben vielen anderen warnte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Everhardt Franßen, im Februar 1992 davor, bei abgelehnten Asylanträgen pauschal von einem Missbrauch des Asylrechts zu sprechen.[18]

Das 1993 verabschiedete Asylbewerberleistungsgesetz hatte zum Ziel, „den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland zu minimieren und den sogenannten Asylmissbrauch zu verhindern“.[19] Deutschland war zu diesem Zeitpunkt aufgrund seiner geografischen Lage, seines wirtschaftlichen Wohlstandes und des im Grundgesetz verankerten Asylrechts „einem ständig stärker werdenden Zuwanderungsdruck unter Mißbrauch des Asylrechts ausgesetzt“.[20] Die Neufassung des Asylrechts war vor dem Hintergrund des starken Anstiegs der Asylbewerber auf circa 440.000 Personen im Jahr 1992 notwendig geworden.[21] Durch die Neufassung des Art. 16a wurde die Inanspruchnahme des weiterhin grundsätzlich gewährten Asylrechts stark eingeschränkt und nach Auffassung von Kritikern weitgehend unmöglich.[22] Nach Ansicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hingegen stellte der Asylkompromiss sicher, auch zukünftig Schutz „für wirklich politisch verfolgte Ausländer“ zu bieten.[21] Für die Bundestagswahl 1994 verabschiedeten die Unionsparteien ein Wahlprogramm mit dem Vorhaben, Ausländerkriminalität und illegale Zuwanderung zu bekämpfen, die überwiegend mit Verstößen gegen das Asylrecht in Verbindung gebracht wurden.[14]

Bericht der Unabhängigen Kommission Zuwanderung des deutschen Innenministeriums[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die vom deutschen Bundesministerium des Innern im Jahr 2000 eingesetzte Unabhängige Kommission Zuwanderung bezeichnete in ihrem Abschlussbericht den Begriff Asylmissbrauch als „ethisch begründetes Negativurteil“. Der Begriff sei mehrdeutig und gleichermaßen dazu geeignet, Asylbewerber, die nicht als politisch Verfolgte anerkannt wurden, abzuwerten, oder „bestimmte missbilligenswerte Verhaltensweisen“ von Asylbewerbern zutreffend zu charakterisieren. Die Kommission kam zum Schluss, dass der Begriff in der „öffentlichen und veröffentlichten Meinung sehr verbreitet, und – richtig gebraucht – auf eine durchaus existierende Problematik hinweist“. Ein undifferenzierter Gebrauch hingegen mache die Vokabel zum „inhaltsleeren ‚Kampfbegriff‘, der denen nützt, die sich tatsächlich missbräuchlich verhalten“. Entscheidend sei der differenzierte Gebrauch des Ausdrucks.

Abgelehnte Asylanträge dürften nicht notwendig als Kennzeichen von Asylmissbrauch gewertet werden, da Asylsuchende durchaus in gutem Glauben davon ausgehen könnten, asylberechtigt zu sein, obwohl dies im späteren Verfahren abschlägig entschieden wird. Insbesondere handle auch nicht per se missbräuchlich, wer „ein Asylverfahren betreibt, um sich und seine Familie aus wirtschaftlicher Armut zu befreien“.

Die Kommission bezog sich im Wesentlichen auf das Asylverfahrensgesetz und definierte tatsächlichen Missbrauch des Asylrechts anhand folgender Kategorien:

„Es handelt sich um Fälle, in denen ein unberechtigter Aufenthalt dadurch angestrebt bzw. gesichert werden soll, dass

  • die Rechts- und Verfahrensgarantien des Asyl- und Ausländerrechts hierzu zweckentfremdet werden bzw.
  • der Ausreisepflicht nicht nachgekommen und eine Abschiebung durch die Antragsteller selbst vereitelt wird.“

Auch, wer einreist ohne verfolgt worden zu sein und sich „erst in Deutschland allein deshalb exilpolitisch betätigt, um mittels einer bewusst herbeigeführten Verfolgungsgefahr ein Abschiebungshindernis zu erzwingen“, handle demnach missbräuchlich. Die Vernichtung von Passdokumenten zur Identitätsverschleierung, Vortäuschung von Krankheiten und das Stellen von Folgeanträgen allein zum Zwecke der Aufenthaltsverlängerung werden als Asylmissbrauch bewertet.[23]

Debatte 2012[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Oktober 2012 warnten Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) vor „Asylmissbrauch“ durch serbische und mazedonische Antragsteller, insbesondere Roma, und forderten die Wiedereinführung der 2009 aufgehobenen Visums­pflicht für Angehörige dieser Staaten. Asylanträge aus beiden Ländern waren seitdem sprunghaft angestiegen. Die Anerkennungsquote lag im September 2012 bei null Prozent.[24][25]

In einer gemeinsamen Erklärung reagierten Roma-Verbände und Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl im Oktober 2012 auf den pauschalen Vorwurf des „Asylmissbrauchs“ gegenüber den Asylsuchenden. Roma und andere Minderheiten würden in Serbien und Mazedonien massiv diskriminiert.[26]

In einer Infobroschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „Das deutsche Asylverfahren – ausführlich erklärt“ wird zur Asylrechtsänderung 1993 erklärt: „Das damals kontinuierlich steigende Asylbewerberaufkommen gipfelte im Jahr 1992 in über 400.000 Asylbewerbern, von denen der weitaus größte Anteil den Zuzug in die deutschen Sozialsysteme beabsichtigte.“ Eine Nachfrage des „Migazin“, welche Daten diese Aussage denn stützten, habe ein Mitarbeiter der zuständigen BAMF-Abteilung mit den Worten beantwortet, das wisse er auch nicht.[27] Die Linke im Bundestag wies darauf hin, dass die amtliche Statistik vor 20 Jahren das zerfallende Jugoslawien als Hauptherkunftsland der Flüchtlinge auswies, und Flucht vor Bürgerkriegen damals kein in Deutschland anerkannter Fluchtgrund war. Pro Asyl merkte an, dass die Zahl 400.000 der Einschätzung der Organisation nach deutlich zu hoch sei, da die Statistik damals zwischen Erstanträgen und Asylfolgeanträgen nicht unterschieden habe. Pro Asyl geht von tatsächlich nur 270.000 bis 280.000 asylsuchenden Flüchtlingen (Erstanträgen) in 1992 aus.[28]

Politischer Diskurs in Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich wurde der Begriff Asylmissbrauch von Seiten der FPÖ, der ÖVP und der SPÖ in der politischen Rhetorik benutzt. Bei der Bildung der Koalitionsregierung Schüssel I im Jahr 2000 formulierten ÖVP und FPÖ in ihrem Regierungsprogramm unter anderem als Ziel die „Schaffung von europäischen Grundlagen zur Vermeidung des Asylmissbrauchs (EURODAC)“.[29] Bei der Beschlussfassung zum Asylgesetz 2003 begründete die ÖVP Verschärfungen wie die Einschränkung von Berufungsrechten damit, dass „Asylmissbrauch verhindert“ werden soll.[30]

Das BZÖ veröffentlichte 2007 ein Plakat, auf dem unter der Überschrift „Wir säubern Graz!“ zwei Straßenfeger vor dem Rathaus der Stadt abgebildet waren, die vier Müllberge beseitigten: „Asylmissbrauch“, „Ausländerkriminalität“, „Bettlerunwesen“ und „Parteienfilz“. Die Partei nutzte dabei nationalsozialistische Motive und Symbolik.[31][32] Ein Ergebnis des rechten Diskurses in öffentlichen Debatten ist, dass Asyl zunehmend mit „Missbrauch“ assoziiert wird und eine negative Bedeutung angenommen hat.[32]

Rechtliche Dimension des Begriffs (Deutschland)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutsches Grundgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Art. 18 des Grundgesetzes erklärt, dass ein Missbrauch des Asylrechts „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ zu seiner Verwirkung führe.[33] Eine solche Verwirkung wurde bislang durch das Bundesverfassungsgericht noch nicht ausgesprochen.[34]

Asylgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

§ 84 Asylgesetz (AsylG) (Bezeichnung bis 23. Oktober 2015: AsylVfG) stellt die Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung unter Strafe. Missbräuchlich ist es danach, unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen, um eine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung internationalen Schutzes zu ermöglichen. Die Strafandrohung gilt jedoch ausdrücklich nicht für den Antragsteller.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heinz Bonfadelli: Die Darstellung ethnischer Minderheiten in den Massenmedien. In: Heinz Bonfadelli und Heinz Moser (Hrsg.): Medien und Migration: Europa als multikultureller Raum? VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, S. 95–116, ISBN 978-3-531-15129-8.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Vgl. unter anderem: Doreen Müller: Flucht und Asyl in europäischen Migrationsregimen. Universitätsverlag Göttingen 2010, ISBN 978-3-941875-71-5 (Zugleich Dissertation an der Universität Göttingen 2010, open access verfügbar), besonders S. 185.
  2. a b Martin Wengeler: Topos und Diskurs. Begründung einer argumentationsanalytischen Methode und ihre Anwendung auf den Migrationsdiskurs. Niemeyer, Tübingen 2003, ISBN 3-484-31244-0, S. 313 f. (Online).
  3. Volker Epping: Grundrechte, Verlag Springer, Heidelberg, 2004, ISBN 978-3-642-01446-8, S. 433
  4. @1@2Vorlage:Toter Link/www.bpb.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2024. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  5. Regierungsprogramm der SPD 2002 (Memento vom 6. Oktober 2014 im Internet Archive; PDF)
  6. Werner T. Bauer: Rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien in Europa (PDF; 2,2 MB). In: Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung, Mai 2012 (aktualisierte Fassung), S. 59.
  7. Bilanz Sicherheit und Justiz: "Fremdenrechtspaket – Durch das Gesetzespaket wurde der Asylmissbrauch eingedämmt und bestehende Lücken im Fremdenrecht geschlossen.", http://spoe.at/bilanz-sicherheit-und-justiz, abgerufen am 23. August 2013
  8. Reinhard Kühnl: Gefahr von rechts: Vergangenheit und Gegenwart der extremen Rechten. Distel-Verlag, Heilbronn 1990, ISBN 3-923208-23-5, S. 113. Google Books
  9. Beitrag von Sebastian Wippel zu TOP 1 in der 73. Sitzung des Plenums vom 31.05.2018. Abgerufen am 16. September 2020.
  10. Peter Niggli und Jürg Frischknecht: Rechte Seilschaften: wie die „unheimlichen Patrioten“ den Zusammenbruch des Kommunismus meisterten. Rotpunktverlag, Zürich 1998, ISBN 3-85869-165-8, S. 266.
  11. Christiane Schurian-Bremecker (Hrsg.): „Ich bin ich…“: Migration und Erinnerung. kassel university press, Kassel 2009, ISBN 978-3-89958-722-7, S. 21.
  12. Christoph Butterwegge und Gudrun Hentges: „Ausländer und Asylmissbrauch“ als Medienthema: Verantwortung und Versagen von Journalist(inn)en. In: Christoph Butterwegge und Georg Lohmann (Hrsg.): Jugend, Rechtsextremismus und Gewalt. Analysen und Argumente. Leske + Budrich, Opladen 2000, S. 83–99, ISBN 978-3-8100-2976-8.
  13. Ines Aftenberger: Die Neue Rechte und der Neorassismus. Grazer Universitätsverlag, Graz 2007, ISBN 3-7011-0088-8, S. 238.
  14. a b Klaudia Tietze: Einwanderung und die deutschen Parteien, Lit-Verlag, Berlin 2008
  15. a b Klaus J. Bade: Ausländer, Aussiedler, Asyl. München 1994, S. 110
  16. Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. München 2001, S. 299
  17. Franz Nuscheler: Internationale Migration. Wiesbaden 2004, S. 142
  18. Klaus J. Bade, Ausländer, Aussiedler, Asyl. München 1994, S. 112.
  19. Alexandra-Isabel Reidel: Rechtsgrundlagen Sozialwesen: Textausgabe für Studium und Beruf, Walhalla Fachverlag, 2011, ISBN 978-3-8029-1934-3, S. 40
  20. Michael Griesbeck: Der Schutz vor politischer Verfolgung und weltweite Migration – Inhalt und Grenzen der Arbeit des Bundesamtes, in: Asylpraxis. Schriftenreihe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge:, 2. Aufl., Bd. 2 (2001) S. 13–65 (17), ISBN 3-9805881-1-4)
  21. a b Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylkompromiss garantiert Schutz für politisch Verfolgte. Grundgesetzänderung soll Missbrauch des Asylrechts verhindern, vom 14. Januar 2011, abgerufen am 27. September 2012
  22. Volker Epping: Grundrechte, Verlag Springer, Heidelberg, 2004, ISBN 978-3-642-01446-8, S. 433 f.
  23. Bericht der Unabhängigen Kommission „Zuwanderung“: Zuwanderung gestalten. Integration fördern (Memento vom 23. August 2012 im Internet Archive; PDF), S. 145 f.
  24. Die Welt: Flüchtlinge. Immer mehr Asylbewerber kommen aus Serbien, vom 12. Oktober 2012, abgerufen am 12. Oktober 2012
  25. Die Welt: Minister Rhein sieht "Asylmissbrauch" bei den Roma, vom 9. Oktober 2012, abgerufen am 12. Oktober 2012
  26. Gemeinsame Erklärung von Roma- und Flüchtlingsorganisationen zur Debatte um angeblichen Asylmissbrauch (Memento des Originals vom 2. November 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.proasyl.de. Presseerklärung Pro Asyl vom 16. Oktober 2012.
  27. "Auf NPD-Niveau" Migazin 14. November 2012
  28. "Bundesamt für Migration schmäht Asylbewerber" Der Tagesspiegel vom 28. November 2012.
  29. Der Spiegel: Das ÖVP/FPÖ-Regierungsprogramm, 4. Februar 2000
  30. Andrea Götzelmann: Wer macht Asylpolitik? AkteurInnen und ihre Strategien in der österreichischen Asylgesetzgebung, Lit-Verlag, Wien, 2010, ISBN 978-3-643-50093-9, S. 50, 52, 101
  31. Ruth Wodak und Katharina Köhler: Wer oder was ist »fremd«? Diskurshistorische Analyse fremdenfeindlicher Rhetorik in Österreich (Memento des Originals vom 2. Oktober 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/eprints.lancs.ac.uk (PDF; 3,4 MB). In: Sozialwissenschaftliche Studien 50, Nr. 1, 2010, 33–55.
  32. a b Anselm Wagner: „Wir säubern Graz!“ Zum Motiv des Straßenkehrers in der politischen Bildpropaganda. In: Abfallmoderne: zu den Schmutzrändern der Kultur. Lit, Wien 2010, S. 271–274, ISBN 978-3-643-50117-2.
  33. Artikel 18 des Grundgesetzes.
  34. Peter Zimmermann: Der Grundsatz der Familieneinheit im Asylrecht der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz. Duncker und Humblot, Berlin 1991, ISBN 3-428-07054-2 (= Schriften zum europäischen Recht, Band 6: zugleich Dissertation an der Universität Köln 1990), S. 33.