Axel Freiherr von Campenhausen

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Axel Freiherr von Campenhausen mit Krawatte und Anstecknadel des Johanniterordens
Stammwappen derer von Campenhausen

Axel Freiherr von Campenhausen (* 23. Januar 1934 in Göttingen) ist ein emeritierter deutscher Hochschullehrer und Kirchenrechtler.

Biografie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Axel Freiherr von Campenhausen ist der Sohn des Theologen Hans Freiherr von Campenhausen und dessen Frau Dorothee Agnes v. Eichel; er entstammt dem grundbesitzenden freiherrlichen Adelsgeschlecht derer von Campenhausen in Livland. Er studierte Rechtswissenschaften, Evangelische Theologie und Politikwissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Göttingen, Köln, Bonn, Paris und London und wurde 1962 an der Universität Göttingen promoviert.[1] Nach der Habilitation (1967) war er für zehn Jahre Professor für Kirchenrecht an der Universität München, danach Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht in Göttingen. Von 1970 bis 2008 leitete er das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland.[2]

Der damalige Ministerpräsident Ernst Albrecht berief ihn von 1976 bis 1979 als Staatssekretär in das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. 1978 wurde er Präsident der Klosterkammer Hannover. In dieser Zeit gehörte er auch der Synode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers an. Für Aufsehen sorgte er dort 1986 mit seiner Äußerung, Südafrika sei „einziger freier Staat in Schwarzafrika“.[3]

Von 1993 bis 2002 war Freiherr von Campenhausen Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und ab 1996 dessen Vorsitzender; mit seinem Ausscheiden wurde er zum Ehrenmitglied gewählt. Von 1991 bis 2011 war er Domherr der Vereinigten Domstifter; seitdem ist er Ehrendomherr.[4] Mitglied im Johanniterorden seit 1968, 1977 Rechtsritter und Ehrenkommendator 2003.[5]

Die Baltische Corporation Fraternitas Dorpatensis zu München nahm ihn 1988 als Ehrenphilister in ihre Verbindung auf.[6] Im Jahr 2019 erhielt er für sein Lebenswerk den vom Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School vergebenen W. Rainer Walz-Preis.

Mehrere Jahre war Axel Freiherr von Campenhausen Mitherausgeber der Wochenzeitung Rheinischer Merkur.[7]

Freiherr von Campenhausen ist Unterstützer des Zentrums gegen Vertreibungen.[8][9]

Publikationen (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bücher[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Für Kirche, Staat und Gesellschaft. Erinnerungen. Wallstein, Göttingen 2023. ISBN 978-3-83535-333-6.
  • mit Werner Seifart (Hrsg.): Handbuch des Stiftungsrechts, C. H. Beck Verlag, Bonn 1999, ISBN 3-406-42539-9.
  • Staatskirchenrecht. C. H. Beck Verlag, München 1983, ISBN 3-406-09159-8.
  • Erziehungsauftrag und staatliche Schulträgerschaft. Die rechtliche Verantwortung für die Schule. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1967 (Habil.-Schrift).

Aufsätze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Axel Freiherr von Campenhausen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Datensatz der Dissertation auf d-nb.info (zuletzt abgerufen am 9. Mai 2020).
  2. EKD:Leitungswechsel am Kirchenrechtlichen Institut der EKD.
  3. Südafrika einziger freier Staat in Schwarzafrika. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung, 28. November 1986.
  4. Domkapitel der Vereinigten Domstifter.
  5. Johanniterorden (Hrsg.): Verzeichnis der Mitglieder der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Stand September 2008. Eigenverlag, Berlin 2008, S. 233–239 (d-nb.info [abgerufen am 1. September 2021]).
  6. Album Fratrum Dorpatensium 1998, Rezeptionsnummer 213.
  7. Verlag Rheinischer Merkur GmbH, Impressum (Memento vom 27. Oktober 2005 im Internet Archive)
  8. Menschen an unserer Seite
  9. Stellungnahmen zur Motivation (Memento vom 16. Mai 2013 im Internet Archive)