Beamtenstaat

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Der Begriff Beamtenstaat ist eine polemische Bezeichnung für einen Staat, in dem der politische und gesellschaftliche Einfluss von Amtsträgern tatsächlich oder scheinbar wesentlich größer ist, als das der Bevölkerungsanteil und die Zuständigkeit für hoheitlichen Aufgaben alleine ergeben bzw. legitimieren würde.[1][2][3] Ein Beamtenstaat zeichnet sich durch ein hohes Maß an Bürokratie und Amtswillkür aus. Nicht zwangsläufig, aber sehr typisch für einen Beamtenstaat, ist weiter ein den tatsächlichen Bevölkerungsanteil weit übersteigender Anteil von Beamten unter den politischen Volksvertretern. Der Schweizer Rechtsprofessor Fritz Fleiner stellte daher in einem 1916 erschienenen Aufsatz den Begriff des Beamtenstaates dem Volksstaat gegenüber. Er erblickte im Beamtenstaat eine idealtypische Organisationsform des Volksstaates, in welchem die öffentlichen Ämter durch Bürger aus den eigenen Reihen versehen werden, die nach Beendigung des Amts wieder in ihren privaten Beruf zurückkehren.[4]

Als Sonderformen des Beamtenstaats wurde in der älteren Literatur der Polizeistaat[5] und der Militärstaat[6] gesehen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Joachim Recknyl, Eine Streitschrift gegen unseren Beamtenstaat, Verlag O. Hillmann 1929 [1]
  2. Karl Rieser, Erfolgreich Selbständig trotz Kammer und Beamtenstaat, epubli GmbH 2015 [2]
  3. Franz Lutzius, Staatsgesellschaft der Unkündbaren: Was im öffentlichen Dienst alles verdient und verschwiegen wird: Beamtenstaat, Populär-Verlag 1985 [3]
  4. Österreichische Zeitschrift für Verwaltung, 18. Januar 1917, S. 3. [4]
  5. Die Grenzboten, Zeitschrift für Politik, Literatur und Kunst, Jg. 68 (1909), Zweites Vierteljahr, Politische Erziehung und Finanzreform, S. 256 (Politische Erziehung und Reform; “Der Polizeistaat war Beamtenstaat”) [5]
  6. Die Grenzboten: Zeitschrift für Politik, Literatur und Kunst, Jg. 70 (1911) Viertes Vierteljahr., S. 315–326 (Der Untergang des alten Beamtenstaates; Bezugnahme auf den Militär- und Beamtenstaat Preußen) [6]