Benutzerin:BuergiB/Versuchsseite

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Swisscanto Stiftungen

Logo der Swisscanto Stiftungen
Rechtsform Stiftung
Gründung 1973 (Swisscanto Sammelstiftungen)
1985 (Swisscanto Supra Sammelstiftung)
1996 (Swisscanto Freizügigkeitsstiftung)
Sitz Basel, Schweiz
Mitarbeiterzahl 54 (31. Oktober 2017)
Branche Berufliche Vorsorge
Website www.swisscanto-stiftungen.ch

{{Löschen|1=Diese Seite soll gelöscht werden, weil Swisscanto Stiftungen am 19.06.2023 zu Servisa Stiftungen wurden (Medienmitteiilung: https://www.servisa.ch/pdf/Servisa_Medienmitteilung_Web_DE.pdf). Eine entsprechende Seite dafür besteht hier -> Servisa Stiftungen. Swisscanto Stiftungen soll nicht mehr in der Googleanzeige erscheinen. Ich arbeite bei Servisa. Besten Dank. --~~~~}}


Die Swisscanto Stiftungen mit Sitz in Basel bestehen aus insgesamt drei Stiftungen: der Swisscanto Sammelstiftung, der Swisscanto Supra Sammelstiftung und der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung. Die drei Stiftungen bieten Produkte und Dienstleistungen im Bereich der 2. Säule (berufliche Vorsorge) an.

Tätigkeitsgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Angebot der Swisscanto Sammelstiftungen richtet sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer Firmengrösse, aus administrativen Gründen oder auch wegen der hohen Komplexität des Themas keine eigene Personalvorsorgestiftung einrichten und betreiben können oder wollen. Die Swisscanto Sammelstiftung und die Swisscanto Supra Sammelstiftung sind sogenannte teilautonome Stiftungen: Das bedeutet, dass sie die Risiken Tod und Invalidität rückversichert haben, hingegen über die Anlage der Spargelder autonom bestimmen. Beide Stiftungen decken als Vorsorgeeinrichtungen die Bedürfnisse der Mitarbeitenden der ihnen angeschlossenen Unternehmen im Rahmen der 2. Säule ab. Die Swisscanto Sammelstiftung bietet in erster Linie Lösungen im obligatorischen Bereich – der Basisvorsorge – an, die Swisscanto Supra Sammelstiftung ergänzende, überobligatorische Lösungen in der Kadervorsorge. In der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung können Personen, die aus einer Pensionskasse aus- und keine neue Stelle antreten, ihr Altersguthaben in ein Freizügigkeitskonto einbringen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1973 wurde die Swisscanto Sammelstiftung durch die damalige Patria Lebensversicherungsgesellschaft (heute Helvetia Versicherungen) und den Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) gegründet. Damit sollte den Firmenkunden der Kantonalbanken die Möglichkeit geboten werden, für ihre Mitarbeitenden einen Vorsorgeschutz durch eine Pensionkassenlösung aufzubauen. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des BVG 1985 – mit dem für alle Unternehmen in der Schweiz eine Pensionskassenlösung obligatorisch wurde – wurden die Supra Sammelstiftung gegründet, um eine umfassende Produktpalette im obligatorischen wie im überobligatorischen Bereich anbieten zu können. Das Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes schliesslich führte 1996 zur Gründung der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung. Damit hatten die Kantonalbanken die Möglichkeit, die Führung ihrer Freizügigkeitskonten an die Swisscanto Freizügigkeitsstiftung zu übertragen.

Rechtsgrundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sowie die dazugehörigen Verordnungen. Grundlagen für einen Anschluss an eine Sammelstiftung sind der Anschlussvertrag und dessen integrierende Bestandteile (Stiftungsurkunde, Organisations-, Kosten- und Wahlreglement). Die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos erfolgt mit einem entsprechenden Antrag. Die einschlägigen Reglemente regeln die Beziehungen zwischen den Stiftungen und den versicherten Personen resp. den Kontoinhabern.

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das oberste Organ ist in allen drei Stiftungen der jeweilige Stiftungsrat. Der Stiftungsrat der Swisscanto Sammelstiftung, welche als registrierte BVG-Stiftung den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge abdeckt, ist paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern der angeschlossenen Unternehmen zusammengesetzt. In der Swisscanto Sammelstiftung und der Swisscanto Supra bilden die Vorsorgekommissionen der angeschlossenen Unternehmen das Bindeglied zwischen den Stiftungen, den Unternehmen und den versicherten Personen. Die administrativen Belange der Swisscanto Stiftungen werden durch die Geschäftsstelle in Basel betreut. Die Swisscanto Stiftungen betreiben Kundendienstzentren in Basel, Zürich und Neuchâtel. Der Vertrieb Produkte und Dienstleistungen der Swisscanto Stiftungen erfolgt durch die Kantonalbanken und durch Broker.

Die Swisscanto Stiftungen in Zahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Swisscanto Sammelstiftung:
    5'352 angeschlossene Unternehmen
    49'599 versicherte Personen
    Bilanzsumme: CHF 7.4 Mia
  • Swisscanto Supra Sammelstiftung:
    336 angeschlossene Unternehmen
    1378 versicherte Personen
    Bilanzsumme: CHF 244 Mio
  • Swisscanto Freizügigkeitsstiftung:
    50'319 Konten
    Freizügigkeitsguthaben: CHF 2.4 Mia

Stand der Zahlen: 2016

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Kategorie:Kantonalbank