Berlin-Brandenburg
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Berlin-Brandenburg ist der verbreitetste Kurzname für ein im Rahmen der Neugliederung des Bundesgebietes geplantes neues Land innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dass sich aus der Fusion von Berlin und Brandenburg ergeben würde.
Eine solche Fusion ist seit der Deutschen Wiedervereinigung immer wieder in der Diskussion. Sowohl der Senat von Berlin als auch die Brandenburgische Landesregierung haben sie bis etwa 2005 konkret angestrebt und befürworten sie seither zumindest noch als langfristiges Ziel. Allerdings bedarf es nach Artikel 29 Grundgesetz dazu eines Volksentscheides, der in beiden beteiligten Ländern eine Mehrheit finden muss, die mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten umfasst (Zustimmungsquorum).
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Volksentscheid 1996
| Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung. |
1996 fand ein Volksentscheid über einen Fusionsvertrag zwischen beiden Ländern statt. Während die Berliner Bevölkerung mit knapper Mehrheit dafür stimmte, taten dies in Brandenburg mit 23% nicht einmal die mindestens notwendigen 25% (Quorum). Der Vertrag wäre also auch dann gescheitert, wenn alle 63% Brandenburger Nein-Stimmer gar nicht abgestimmt hätten. Damit scheiterte das Projekt nicht an der Ablehnung sondern der fehlenden Mindest-Zustimmung der Brandenburger.
Die Nicht-Zustimmung der Brandenburger wurde vor allem auf die im Vertrag nicht ausbalancierte zahlenmäßige Dominanz städtischer Interessen (Berlin 3,4 Millionen zu Brandenburg 2,5 Millionen Einwohner), auf die bürgerferne Diskussion um die Fusion und auf die Finanzprobleme des Landes Berlin zurückgeführt. In Brandenburg ist die Befürchtung verbreitet, das Land könne im Falle einer Fusion zum Berliner Hinterland verkommen und neben seiner Identität auch finanzielle Fördermittel an die Bundeshauptstadt verlieren.
In Berlin herrscht die Auffassung vor, eine Fusion bringe aufgrund geringerer Verwaltungskosten finanzielle Vorteile für Berlin. Kritisch hingegen wird der drohende Verlust des Stadtstaatenprivilegs gesehen, der Nachteile im Länderfinanzausgleich zur Folge hätte.
Die Regierungen beider Länder haben konkrete Pläne für einen neuen Volksentscheid 2009 mittlerweile aufgegeben, bekennen sich jedoch nach wie vor zumindest theoretisch zu der Idee einer Fusion und demonstrieren immer wieder ihre enge Zusammenarbeit.
[Bearbeiten] Zusammenarbeit der Länder
Trotz der fehlenden Zustimmung zum Fusionsvertrag im Volksentscheid wurde die Zusammenarbeit beider Bundesländer vor und auch nach 1996 intensiviert und viele Behörden und andere Einrichtungen zusammengelegt, beispielsweise
- die Landesplanungsabteilung;
- die Raumordnungsverfahrensverordnung;
- der „Landesentwicklungsplan Standortsicherung Flughafen“;
- die forstliche Rahmenplanung;
- die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (zum RBB);
- die Errichtung gemeinsamer bzw. Fusion bestehender Fachobergerichte durch Staatsvertrag.
In der Präambel des Staatsvertrags über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 26. April 2004 heißt es unter anderem: „Die Länder Berlin und Brandenburg gehören historisch zusammen und stehen nicht zuletzt in einer gemeinsamen Rechtstradition. Sie bilden für viele Menschen einen einheitlichen Lebensraum. Sie sind natürliche Partner für eine landesgrenzenübergreifende Zusammenarbeit.“
Zum 1. Juli 2005 wurden das gemeinsame Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin sowie das gemeinsame Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam errichtet. Zum 1. Januar 2007 folgten das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin.
Im April 2003 beschlossen beide Länder, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der ein Bundesgesetz zur Fusion der Landesversicherungsanstalten schaffen soll.
Viele Institutionen, die für beide Bundesländer zuständig sind, tragen schon heute die Bezeichnung Berlin-Brandenburg im Namen. Hier einige Beispiele:
- Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
- DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg
- ADAC-Regionalclub Berlin-Brandenburg
- Flughafen Berlin Brandenburg International
- Rundfunk Berlin-Brandenburg
- Medienanstalt Berlin-Brandenburg
- Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
- Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (kurz: LISUM)
[Bearbeiten] Historischer Hintergrund
Berlin gehörte seit dem Mittelalter zur Mark Brandenburg und war ein halbes Jahrtausend lang deren wichtigstes Zentrum, ab 1710 auch Haupt- und Residenzstadt Preußens und zeitweise Hauptstadt der 1815 gebildeten preußischen Provinz Brandenburg. Erst 1881 erhielt Berlin als Hauptstadt des Deutschen Kaiserreichs den Sonderstatus eines Stadtkreises, der jedoch nie mit dem eines Stadtstaates vergleichbar war. Die herausragende Stellung der Stadt Berlin innerhalb der Provinz Brandenburg verstärkte sich noch mit der Bildung Groß-Berlins im Jahre 1920.
Die Eigenständigkeit Berlins als Land war ein Ergebnis der alliierten Besatzung und Teilung Deutschlands nach 1945, als Berlin im Allgemeinen und West-Berlin im Besonderen von seinem brandenburgischen Umland abgetrennt wurde. Während West-Berlin trotz alliierter Vorbehalte de facto zwischen 1949 und 1990 den Rang eines westdeutschen Bundeslandes einnahm, kam Ost-Berlin in diesem Zeitraum als Hauptstadt der DDR der Rang eines Bezirkes in deren zentralistischem Verwaltungsaufbau zu. Erst mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurde ganz Berlin ein vollwertiges Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Anders als im Falle der Hansestädte Hamburg und Bremen hat Berlins bundesstaatliche Souveränität also keine echte historische Tradition. Die emotionalen Vorbehalte der Berliner Bevölkerung gegen einen Verlust ihres Status als Stadtstaat sind daher vergleichsweise gering. Insofern gilt eine Fusion der Länder Berlin und Brandenburg als wahrscheinlicher als die verschiedenen ebenfalls diskutierten Neugliederungen im norddeutschen Raum (beispielsweise Bremen/Niedersachsen oder Hamburg/Schleswig-Holstein).
[Bearbeiten] Name
Im Laufe der Debatte wurden verschiedene Namen für das durch die mögliche Fusion entstehende neue Bundesland diskutiert.
[Bearbeiten] Preußen
Der Vorschlag „Preußen“ erklärt sich damit, dass der brandenburgische Markgraf und Kurfürst Friedrich I. der erste Träger des Titels König in Preußen war, welcher unter Friedrich II. zu König von Preußen wurde. Allerdings wäre die Namensgebung historisch falsch, denn der Name Preußen stammt von den Prußen, die im sogenannten Altpreußen (West- und Ostpreußen) siedelten; die Mark Brandenburg hat mit Preußen nur soviel gemein, dass sie eben (wie andere Gebiete auch) in diesem Land lag. Überdies ist die erneute Verwendung des Namens „Preußen“ vor dem Hintergrund der geschichtlichen Rolle des preußischen Staates umstritten. Nach wie vor weckt der Name Preußen bei manchen Menschen negative Assoziationen mit dem preußischen Militarismus des Deutschen Kaiserreichs im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Vermehrt wird jedoch in der deutschen Öffentlichkeit die positive Rolle Preußens als Vorreiter des modernen Staates, als Land der Reformen und des zivilen Fortschritts sowie als ein Hort von Kunst und Kultur betont.[1] [2]
[Bearbeiten] Brandenburg
Eine historisch sinnvolle Namensvariante für das gemeinsame Bundesland wäre „Brandenburg“, da die Stadt Berlin jahrhundertelang ein Teil Brandenburgs war und die Trennung nur einen vergleichsweise kurzen Zeitraum umfasst (siehe Historischer Hintergrund). Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Berliner Seite diesen Namen akzeptieren wird.
[Bearbeiten] Berlin-Brandenburg
Der Name „Berlin-Brandenburg“ gilt als die aussichtsreichste Option. Zwar ist die explizite Nennung Berlins aus historischer Sicht überflüssig und ein weiterer Bindestrichname unter den Bundesländern eigentlich vermeidenswert, doch ist dieser Name der einzige Vorschlag, gegen den keine schwerwiegenden Vorbehalte existieren. Einrichtungen, die von beiden Ländern gemeinsam betrieben werden, tragen diese Variante bereits seit längerem als Bestandteil ihres Namens – beispielsweise der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) oder der Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) –, so dass in der Öffentlichkeit längst eine schleichende Gewöhnung an diesen Doppelnamen eingesetzt hat.
[Bearbeiten] Brandenburg-Berlin
Dieser Vorschlag wird wenig diskutiert und gilt daher allgemein als möglich, aber nicht wahrscheinlich. Zum einen klingt der Doppelname in dieser Stellung ungewohnt, weil die umgekehrte Variante geläufig ist (s.o.). Zum anderen legen das Verhältnis der Bevölkerungszahlen und auch die alphabetische Reihenfolge nahe, dass Berlin zuerst genannt wird – eine Debatte, mit der die Bundeshauptstadt bereits aus der Bezirksgebietsreform von 2001 Erfahrung hat.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Belege
- ↑ Klaus Wiegrefe, in: Preußens wirkliche Gloria: Vor 200 Jahren – Die Erfindung des modernen Staates, DER SPIEGEL 33/2007
- ↑ Reformen von 1807 – Wie Preußen zur Großmacht wurde

