Bewirtschaftung

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Unter Bewirtschaftung versteht man die sinnvolle und wertschöpfende Nutzung von Liegenschaften oder Naturräumen. Typische Beispiele sind landwirtschaftliche Nutzflächen, Fabrikgebäude, in denen Produkte für den Markt erzeugt werden, oder Kaufhäuser, die Waren umsetzen.

In der öffentlichen Verwaltung, aber auch in anderen Bereichen, wird unter „Bewirtschaftung“ der ökonomische und effiziente Umgang mit Ressourcen verstanden, z.B. die „Bewirtschaftung des Stellenplans“.

In Krisenzeiten, insbesondere Kriegs- und Nachkriegszeiten, wurde und wird oft staatlicherseits eine Zwangsbewirtschaftung eingeführt für solche Wirtschaftsbereiche, in denen ein Mangel an Ressourcen herrscht, zum Beispiel für Nahrungsmittel, Wohnungen, Kraftstoffe. Siehe auch: Kriegsökonomie.

[Bearbeiten] Unbewirtschaftetes Land

Als unbewirtschaftet gelten zum Beispiel Ödland, Urlandschaften oder leerstehende Gewerbebauten.

[Bearbeiten] Ausbildung von Kulturlandschaften

Durch spezifische Formen der Bewirtschaftung einer Naturlandschaft bilden sich Kulturlandschaften, welche im Klimax eine charakterische Pflanzensoziologie mit charakteristischer Artzusammensetzungen aufweisen. Kulturlandschaften, die nicht mehr ihrem ursprünglichen Nutzungstyp entsprechend bewirtschaftet werden, entwickeln sich in verbrachende Kulturlandschaften.

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