Bezirksbürgermeister
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Als Bezirksbürgermeister werden die Vorsteher der Stadtbezirke verschiedener deutscher Städte bezeichnet.
[Bearbeiten] Berlin
In Berlin stehen die Bezirksbürgermeister als hauptamtliche Verwaltungsvorsteher an der Spitze der 12 Berliner Stadtbezirke (Bezirksamt). Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung ihres Stadtbezirks für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.
Im Gegensatz zur Wahl der Bezirksstadträte unterliegt die Bezirksbürgermeisterwahl nicht dem Grundsatz der Quotenwahl, sondern kann auch entsprechend der politischen Mehrheitsverhältnisse erfolgen.
Die Wahlen in den Berliner Bezirken sind stets an die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin gekoppelt.
[Bearbeiten] Nordrhein-Westfalen
In einigen Städten Nordrhein-Westfalens – so in Dortmund oder Münster[1] – führt der Vorsitzende der der Bezirksversammlung anstelle der in § 35 Abs. 2 GO NRW vorgesehenen Amtsbezeichnung Bezirksvorsteher die Bezeichnung Bezirksbürgermeister.

