Bischofsvikar

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Der Bischofsvikar (lat. Vicarius episcopalis) ist ein „Stellvertreter“ des Bischofs für einen bestimmten Bereich innerhalb einer Diözese gemäß can. 479 (2) des CIC. Dieses Amt wurde vom II. Vatikanischen Konzil neu geschaffen. Er ist dem Generalvikar administrativ gleichgesetzt, hat aber eine jurisdiktionelle Einschränkung auf ein bestimmtes Segment innerhalb einer Diözese. Es ist zu unterscheiden zwischen Bischofsvikaren, die die Bischofsweihe erhalten haben und solchen, die nicht zum Bischof geweiht worden sind. Ebenso zu unterscheiden ist der Bischofsvikar vom Kapitularvikar, Domvikar bzw. Domkapitular.

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