Bistum Havelberg

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Der romanische Havelberger Dom
Statue von Bischof Johann Wöpelitz (Amtszeit 1385-1401) in der Wunderblutkirche in Bad Wilsnack

Das Bistum Havelberg wurde im Jahre 946 durch Kaiser Otto I. begründet und unterstand als Suffragan dem Erzbistum Magdeburg.

Norbert von Xanten weihte 1129 einen Prämonstratenserbischof für Havelberg, der 1150 ein aus Prämonstratensern bestehendes Domkapitel für sein Bistum gründete. Schon 1151 wurde das Besitztum von dem des Bischofs getrennt. Das Kapitel gehörte der sächsischen Zirkarie des Prämonstratenserordens an und hatte an seiner Spitze einen Dompropst. Dieser war zugleich Archidiakon für Havelberg und für die äußeren Angelegenheiten des Stiftes zuständig, während der Domprior für die inneren die Verantwortung trug. Von den 20 bis 30 Domherren war die Hälfte bis zwei Drittel adliger Abkunft, dies jedoch mit steigender Tendenz. Erst 1506 beantragten Bischof und Kapitel eine Transmutation des Domkapitels, so dass es nun zu einen Säkularkanonikerstift wurde. Nachdem dem Kurfürsten von Brandenburg 1514 die Besetzung der Dompropstei überlassen wurde, verpflichtete es sich 1522 sogar dazu, keine Bischofswahl ohne Einwilligung des Kurfürsten vorzunehmen.

Die geistliche Strukturbildung des Bistums zog sich bis ins 13. Jahrhundert hinein. Die neun Archidiakonate wurden im Bistum Havelberg als Propsteien bezeichnet, die bischöfliche Landesherrschaft dagegen in vier Ämter.

Bereits in der Zeit von 1540 bis 1545 wurde das Bistum innerhalb einer lutherischen Visitation reformiert, und das Kapitel wählte in den nächsten Jahren nur noch Söhne der Kurfürsten von Brandenburg zu Bischöfen, so dass es quasi an Brandenburg überging und schließlich 1598 auch formell aufgehoben wurde.

Wichtigster Wallfahrtsort des Bistums und Nordeuropas war Wilsnack in der Prignitz mit seiner Wunderblutkirche. Die schon damals seit Jan Hus (1403) umstrittenen Blutwunderhostien führten zu ständigen Auseinandersetzungen zwischen dem Suffragan und dem Erzbistum Magdeburg.

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