Blattlinie

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Die Blattlinie ist ein Begriff aus dem österreichischen Medienrecht und bezeichnet nach der Legaldefinition in § 25 Abs. 4 Mediengesetz[1] die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks.

Die Blattlinie beschreibt die politisch-weltanschauliche Ausrichtung einer Zeitung oder Zeitschrift[2] und muss von dem Medieninhaber im Impressum veröffentlicht werden. Sie wird von dem Herausgeber bestimmt und mit den Redakteuren in einem Statut durch Betriebsvereinbarung festgelegt.[3]

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff Tendenzschutz üblich.

§ 14 Abs. 8 ORF-Gesetz[4] legt fest, dass Fernsehwerbung für periodische Druckwerke auf den Titel und die Blattlinie, nicht aber auf deren Inhalte hinweisen darf.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz - MedienG) RIS, abgerufen am 30. November 2016.
  2. Blattlinie duden.de, abgerufen am 30. November 2016.
  3. Beispiel: Das Redaktionsstatut Kurier, 5. Dezember 2011
  4. Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) (Memento des Originals vom 25. Juni 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rtr.at