Bodo Pieroth

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Bodo Pieroth (* 1945 in Chemnitz) ist ein deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Nach dem Abitur am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium in Stuttgart studierte Pieroth von 1965 bis 1969 Rechtswissenschaft an den Universitäten München, Bonn und Freiburg und beendete das Studium mit der 1. juristischen Staatsprüfung. 1970/71 folgte ein Diplomstudium am Institut Européen des Hautes Études Internationales in Nizza. 1973 legte er die 2. juristische Staatsprüfung ab. Es folgten 1975 die Promotion zum Thema Störung, Streik und Aussperrung an der Hochschule und 1979 die Habilitation zum Thema Rückwirkung und Übergangsrecht, jeweils bei Friedrich Müller an der Universität Heidelberg. Vor der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer berichtete Pieroth auf der Tagung 1991 in Gießen über das Thema Der Rechtsstaat und die Aufarbeitung der vor-rechtsstaatlichen Vergangenheit.[1] In den Jahren 2006 und 2007 zählte Pieroth zum Vorstand der Vereinigung.[2]

Nach einer Tätigkeit als Lehrstuhlvertreter an der Universität Bonn 1980 war Pieroth Professor für Öffentliches Recht an den Universitäten Bochum (1980-1988) und Marburg (1988-1993); seit 1993 ist er an der Universität Münster.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen Grundrechte, Staatsorganisationsrecht, Polizeirecht, Kulturrecht (Schul-, Hochschul-, Medien-, Staatskirchenrecht), Verfassungsgeschichte sowie Recht und Literatur. Zu seinen Schülern gehören Thorsten Kingreen, Universität Regensburg, und Christoph Görisch, z.Zt. Universität Passau.

Sein gemeinsam mit Bernhard Schlink verfasstes Lehrbuch zu den Grundrechten gilt als Klassiker der juristischen Ausbildungsliteratur.

Pieroth ist wiederholt als Prozessbevollmächtigter oder Sachverständiger vor dem Bundesverfassungsgericht aufgetreten, so in den Verfahren zum Asylkompromiss[3], zum Schwangerschaftsabbruch[4], gegen die Untersuchungshaft des Spediteurs Thomas Betz[5] und einer Wohngruppe geistig Behinderter[6] sowie zuletzt über die automatische Kennzeichenerfassung[7]. Die ihm angetragene Prozessvertretung im NPD-Verbotsverfahren lehnte Pieroth nach eigener Aussage ab.

Pieroth ist verheiratet und Vater von drei Kindern.

[Bearbeiten] Zitate

„Die Franzosen haben die Bastille gestürmt, die Deutschen haben die Verwaltungsgerichtsbarkeit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfunden.“

Bodo Pieroth, mit Bernhard Schlink und Michael Kniesel[8]

[Bearbeiten] Werke

[Bearbeiten] Bücher (Auswahl)

[Bearbeiten] Aufsätze (Auswahl)

  • Rechtsverweigerung zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen. Kritik einer Argumentationsfigur in der Rechtsprechung, Verwaltungsarchiv (VerwArch) 68 (1977), S. 217–245, Carl Heymanns Verlag, Köln
  • Die Sanktion im Gesetzgebungsverfahren. Eine Anmerkung zur Begriffsjurisprudenz im deutschen Staatsrecht, Der Staat 16 (1977), S. 557–567, Duncker & Humblot, Berlin
  • Materiale Rechtsfolgen grundgesetzlicher Kompetenz- und Organisationsnormen, Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) 114 (1989), S. 422–450, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen
  • Der Wert der Auffangfunktion des Art. 2 Abs. 1 GG. Zu einem bundesverfassungsgerichtsinternen Streit um die allgemeine Handlungsfreiheit, Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) 115 (1990), S. 33–44, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen
  • Die präventiven und repressiven Aufgaben des Bundesgrenzschutzes, besonders an den Binnengrenzen, Verwaltungsarchiv (VerwArch) 88 (1997), S. 568–597, Carl Heymanns Verlag, Köln

[Bearbeiten] Lehrbücher

[Bearbeiten] Nachweise

  1. Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer / Themen und Berichterstatter
  2. Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer / Jahrestagungen und Vorstände
  3. Vgl. BVerfG, 2 BvR 1516/93 vom 22.6.1998 und BVerfG, 2 BvR 1516/93 vom 10.12.1998; siehe auch Bodo Pieroth/Bernhard Schlink, Menschenwürde- und Rechtsschutz bei der verfassungsrechtlichen Gewährleistung von Asyl, in: Festschrift für Ernst Gottfried Mahrenholz, 1994, S. 669 ff.
  4. BVerfG, 1 BvR 2306/96 vom 27.10.1998
  5. Logistik inside vom 07 Nov. 2007: Betz muss weiter einsitzen
  6. BVerfG, 1 BvR 329/98 vom 28.5.1998
  7. heute.de vom 20. Nov. 2007: Big Brother am Seitenstreifen? - Verfassungsgericht verhandelt über automatische Kennzeichen-Erfassung; SPIEGEL ONLINE vom 20. Nov.: Länder halten Videoüberwachung von Autofahrern für Bagatelle
  8. Polizei- und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht, 4. Aufl., C.H. Beck, München 2007, § 1 Rn. 13 (S. 6 f.), ISBN 9783406558276

[Bearbeiten] Weblinks

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