Bremer Bürgermeister

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Bremer Bürgermeister sind Personen, die im Land Bremen und in der Stadt Bremen das Amt des Bürgermeisters innehatten oder innehaben.

Die Landesregierung des Landes Bremen besteht aus dem Senat der Freien Hansestadt Bremen (Amtsbezeichnung: Senator). Die Senatsmitglieder werden von der Bremischen Bürgerschaft gewählt, dabei wird zunächst der Präsident des Senats gewählt (Art. 107 Abs. 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen [LV]).

Der Präsident des Senats und ein weiterer vom Senat zu wählender Senator sind (auf Grund hanseatischer Tradition) Bürgermeister.

Der Präsident des Senats steht dem Senat der Freien Hansestadt Bremen vor, leitet die Geschäfte des Senats und seine Sitzungen und vertritt ihn nach außen. Der Präsident des Senats entspricht damit den Ministerpräsidenten anderer Bundesländer und wird regelmäßig zum Mitglied des Bundesrats bestellt. Er gehört überdies dem Deutschen Städtetag an. Der Präsident des Senats wird zunächst durch den anderen Bürgermeister und erforderlichenfalls durch ein anderes, von ihm dazu bestimmtes Mitglied des Senats vertreten (Art. 115 Abs. 1 LV).

Die Stadt Bremen und die Stadt Bremerhaven bilden jede für sich eine Gemeinde des bremischen Staates (Art. 143 Abs. 1 LV). Die Stadt Bremen wird gem. Art. 148 Abs. 1 LV vom Senat des Landes Bremen in Realunion mitregiert. In der Stadt Bremerhaven wird der Magistrat (Stadtrat), bestehend aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister (Stellvertreter) und den Magistratsmitgliedern, auf der Grundlage einer eigenen Gemeindeverfassung von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Derzeitiger Bürgermeister und Präsident des Senats ist der SPD-Politiker Jens Böhrnsen, der eine Rot-Grüne Koalition führt. Stellvertreterin von Jens Böhrnsen ist die Bürgermeisterin und Senatorin für Finanzen, Karoline Linnert von den Grünen.

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