Budget

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Haushaltsplan; für die Autovermietungsgesellschaft, siehe Budget Rent A Car.

Ein Budget [byˈdʒe] (ein festes Budget wird auch Etat [eˈta] genannt) ist ein − meist − in wertmäßigen Größen (Geldbeträgen) formulierter Plan von zukünftigen, erwarteten Einnahmen und Ausgaben.

Spezielle Verwendung in einzelnen Wirtschafts- und Rechtsgebieten:

  • in der mikroökonomischen Haushaltstheorie (Volkswirtschaftslehre) das zum Konsum verfügbare Einkommen eines Privathaushalts, siehe Haushaltsoptimum
  • in staatlichen, öffentlichen Haushalten die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach Kapiteln und Titeln für ein Jahr (siehe Haushaltsplan)
  • in der Betriebswirtschaftslehre (BWL) ein kurzfristiger, operativer Unternehmensplan, der das Geschäft für das kommende Geschäftsjahr abbildet, siehe Budgetierung, Unternehmensplanung
  • im Gesundheitswesen ein Ausgabenplan zur Begrenzung der gesetzlichen Krankenkassenkosten für das nächste Jahr, siehe Budgetierung (Gesundheitswesen)
  • im deutschen 9. Sozialgesetzbuch (§ 17 SGB IX) werden Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderung als budgetfähige Leistungen (Persönliches Budget) geregelt
  • in der Filmwirtschaft die bewilligte Geldsumme zur Herstellung eines Films, siehe Filmbudget
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