Bundeshaushaltsordnung

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Basisdaten
Titel: Bundeshaushaltsordnung
Abkürzung: BHO
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Bundeshaushalt
FNA: 63-1
Datum des Gesetzes: 19. August 1969
(BGBl. I S. 1969, 1284)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1970
(§ 119 Abs. 1 BHO)
Letzte Änderung durch: Art. 9 G vom 13. Dezember 2007
(BGBl. I S. 2897, 2902)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2008
(Art. 13 G vom 13. Dezember 2007)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist – trotz der Bezeichnung „Ordnung” – ein formelles Bundesgesetz, das die Haushaltswirtschaft des Bundes einschließlich Rechnungslegung und Prüfung durch den Bundesrechnungshof regelt. Dabei werden die für Bund und Länder gemeinsamen Regelungen des Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) übernommen, konkretisiert und ergänzt. Die Regelungen des HGrG sind z. T. allerdings überholt, die Novelle ist derzeit (Anfang 2009) im Gesetzgebungsverfahren. Grund ist die Umstellung auf ein neues staatliches Rechnungswesen auf doppischer Grundlage (siehe dazu http://www.olev.de/d/doppik.htm).

Wichtig für die Interpretation und Anwendung des Gesetzes sind die ausführlichen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO), die der Bundesfinanzminister aufgrund der Ermächtigung in § 5 BHO erlassen hat. Sie werden durch weitere Regelungen ergänzt, z. B. durch die „Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen” des Bundesfinanzministeriums.

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