Bundeskanzler (Schweiz)

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Der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Kanzler der Schweiz, leitet die Schweizerische Bundeskanzlei.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Funktion und Kompetenz

In seiner Funktion nimmt er zusammen mit den beiden Vizekanzlern an den wöchentlichen Sitzungen des Bundesrates, der Schweizer Landesregierung, teil. Er hat dabei eine beratende Stimme und kann Anträge stellen.

Der Bundeskanzler unterstützt den Bundesrat und insbesondere den Bundespräsidenten in der täglichen Arbeit. Die beiden Vizekanzler unterstützen den Kanzler bei seiner Arbeit, planen die Geschäfte des Bundesrates mit, nehmen an den Bundesratssitzungen teil und führen gemeinsam mit dem Kanzler die Bundeskanzlei.

Die Wahl des Bundeskanzlers erfolgt gleichzeitig mit der Wahl des Bundesrates durch die Vereinigte Bundesversammlung jeweils für die Dauer von vier Jahren. Somit ist der Bundeskanzler (wie die Bundesräte) Magistratsperson und nicht Beamter (wie die Vizekanzler).

[Bearbeiten] Geschichte

Der Bundeskanzler ist die älteste heute noch bestehende Institution der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bereits 1803 beschloss die Tagsatzung, einen Eidgenössischen Kanzler einzusetzen, der mit der Gründung des Bundesstaates von 1848 zum Bundeskanzler wurde. Dem Kanzler zur Seite stand von Anfang an der Eidgenössische Staatsschreiber (seit 1852 Vizekanzler). Seit 1896 gibt es zudem einen zweiten Vizekanzler.

[Bearbeiten] Bundeskanzler


[Bearbeiten] Weblinks

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