Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter

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Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter
(b.b.h.)
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Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 13. November 1997
Sitz Pleiskirchen
Motto Erfolg braucht starke Partner
Vorsitz Arnulf Huber
Mitglieder 12.000[1]
Website www.bbh.de

Der b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V. (b.b.h.) ist der größte[2] Berufsverband für selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter in Deutschland. Auf nationaler und internationaler Ebene vertritt er die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen von über 12.000 Mitgliedern.[3]

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der b.b.h. Bundesverband hat es sich zur Aufgabe gemacht, die ideellen, beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder zu fördern.[4] Dabei bildet die politische Interessenvertretung auf nationaler und internationaler Ebene den ersten Aufgabenschwerpunkt.

So pflegt der b.b.h. Bundesverband nicht nur den Kontakt zu Parlamentariern und Ausschüssen,[5] sondern ist auch in allen Fragen, die den Berufsstand des selbständigen Buchhalters bzw. Bilanzbuchhalters betreffen, an der Beratung und Entscheidungsfindung beteiligt. Dies geschieht beispielsweise durch die Abgabe von Stellungnahmen oder die Teilnahme und Anhörung an Finanzausschusssitzungen.[6]

Ein weiteres Tätigkeitsfeld sieht der b.b.h. Bundesverband in der Aufklärung der Öffentlichkeit, da die praktische Handhabung der Gesetze, wie z. B. des Berufsrechts, des Wettbewerbsrechts oder des Steuerrechts, häufig Probleme bereitet. Gemäß dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" versucht der b.b.h. Bundesverband das Informationsbedürfnis in jeder Phase der gewerblichen Tätigkeit zu decken.

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mitglied des b.b.h. Bundesverbandes kann jede natürliche Person, jede Personengesellschaft und jede juristische Person werden, wenn sie den Zweck des Berufsverbandes unterstützt. Derzeit beträgt die Mitgliederzahl ca. 12.000. Die Mehrzahl der ordentlichen Verbandsmitglieder stellen selbständige Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter dar, die entweder haupt- oder nebenberuflich tätig sind.

Verbandspublikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der b.b.h. Bundesverband gibt regelmäßig folgende Verbandspublikationen[7] heraus:

  • b.b.h. Handbuch (erscheint einmal jährlich)
  • b.b.h. Informationsbrief (erscheint monatlich)

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Der b.b.h. In: bbh.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. November 2019; abgerufen am 15. November 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bbh.de
  2. gründerplan24 Website (Memento vom 9. Juli 2015 im Internet Archive)gründerplan24-Website, abgerufen am 25. August 2014.
  3. Lobbyliste: Deutscher Bundestag Website des deutschen Bundestages, abgerufen am 1. August 2014.
  4. b.b.h. Website (Memento des Originals vom 30. Mai 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bbh.de b.b.h.-Website, abgerufen am 2. Juni 2014.
  5. Verbändeforum Verbandsmeldungen, abgerufen am 25. August 2014.
  6. BT-Drucksache 16/7867 Website des deutschen Bundestages, abgerufen am 1. August 2014.
  7. Vorteile-Website (Memento vom 8. September 2014 im Internet Archive)b.b.h.-Vorteile-Website, abgerufen am 25. August 2014.