Calvo-Doktrin
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Die Calvo-Doktrin ist ein vom argentinischen Publizisten Carlos Calvo aufgestellter Rechtsgrundsatz.
In seinem Werk „Derecho internacional teórico y práctico de Europa y América“ formulierte Calvo die Doktrin, dass bei privatrechtlichen Streitfragen von ausländischen Staatsangehörigen beziehungsweise Unternehmen die Rechtsprechung des Gastlandes vor Ort zuständig sei und somit eine diplomatische Intervention seines Heimstaates (insbesondere in Ausübung des diplomatischen Schutzrechts) zur Durchsetzung von dessen Ansprüchen zu unterbleiben hat. Dieser Grundsatz fand als sogenannte Calvo-Klausel Eingang in eine Reihe von Verfassungen und Verträgen lateinamerikanischer Staaten, vor allem in Konzessions- und Investitionsverträge mit ausländischen Unternehmen. Sie soll im Rahmen des Privatrechts eine Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern sicherstellen. Als allgemeines Prinzip konnte sich diese Regel jedoch nicht durchsetzen, da sie de facto einen Verzicht auf das diplomatische Schutzrecht darstellt. Nach den Regeln des Völkerrechts ist ein derartiger Verzicht durch den betroffenen Staatsangehörigen jedoch nicht möglich, da es sich um ein Recht des Heimatstaates handelt und somit nur dieser nach dem Grundsatz nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet auf seine Ausübung wirksam verzichten kann.

