Christoph von Sethe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Christoph Sethe

Christoph Wilhelm Heinrich Sethe (* 25. April 1767 in Kleve; † 30. April 1855 in Berlin) war ein deutscher Jurist.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sethe wurde als ältester Sohn von acht Kindern des königlich preußischen Hofrates Caspar Henrich Sethe (1732–1806) und dessen Ehefrau Christine Marie Grolman (1733–1819) im preußischen Herzogtum Kleve in eine rheinländische Juristenfamilie geboren. Eines seiner Geschwister war der Jurist Christian Diedrich Heinrich Sethe (1778–1864). Seine Kindheit verbrachte er in Kleve, wo er 1774 die Klever Lateinschule besuchte. Mit sechzehn Jahren begann er das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Duisburg, wo er sich am 15. Oktober 1783 immatrikulierte. Seit dem 30. April 1785 studierte er an der Friedrichs-Universität zu Halle an der Saale und später auch der Georg-August-Universität zu Göttingen. In Halle schloss er sich 1789 dem im gleichen Jahr gestifteten Corps Guestphalia Halle[1] an. Die Referendariatszeit schloss er 1790 mit dem Examen in Berlin ab. 1791 begann seine juristische Karriere als Assessor bei der klevischen Regierung. Er heiratete 1796 Henriette Philippine Helene Sack.

In der Franzosenzeit, die in den französisch besetzten oder beeinflussten Gebieten am Rhein die Einführung französischen Rechts mit sich brachte, setzte er seine Laufbahn erfolgreich fort. 1812 wurde er Generalprokurator am Appellationsgerichtshof Düsseldorf und Staatsrat im Großherzogtum Berg. Nach dem Aufstand der Knüppelrussen 1813 lehnte Sethe die von Napoleon geforderte Verfolgung der Verantwortlichen ab. Er wurde deshalb nach Paris einbestellt und als „Advocat du Rhin“ von Napoléon Bonaparte empfangen.[2]

Unter preußischer Regierung wurde Sethe zum Gerichtsrat, Wirklichen Geheimrat und 1819 zum Chefpräsidenten des Rheinischen Revisions- und Kassationshofes berufen. Er leitete die Rheinische Immediat-Justiz-Kommission, die 1816 das preußische und das französische Recht in Bezug auf eine territoriale Gesetzgebung für das Rheinland vergleichen sollte. Erfolgreich verteidigte er die freiheitlichen Grundsätze, die insbesondere der französische Code civil auch dem rechtsrheinischen Raum gebracht hatte.

Mit der Verleihung des Schwarzen Adlerordens 1850 ging die Erhebung in den Adelsstand (Nobilitierung) einher. Diese lehnte Sethe aus seinem bürgerlichen Selbstverständnis heraus ab. Aufgrund der festen Verbindung zwischen der Verleihung und der Erhebung wurde er dennoch von offizieller Seite dem Adelsstand zugerechnet. Den Nachkommen wurde der Adelsstand 1907 bestätigt und ein adeliges Wappen zugewiesen.[3]

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Urkundliche Entwickelung der Natur der Leibgewinnsgueter und Widerlegung der von dem Herrn Regierungsrath Mallinkrodt darüber … vorgetragenen irrigen Behauptungen. Düsseldorf 1810. (Digitalisat)
  • Weltgeschichte am Rhein erlebt 1770–1815. Erinnerungen des Rheinländers Christoph Wilhelm Heinrich Sethe aus der Zeit des europäischen Umbruchs, Hg. Adolf Klein. Wienand, Köln 1973.[2] ISBN 978-3-87909-035-8
  • Mémoire sur le droit de chasse par rapport au Code Napoléon, o. D.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hermann HüfferSethe, Christoph. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 34, Duncker & Humblot, Leipzig 1892, S. 45–48.
  • Wilhelm Weisweiler: Geschichte des rheinpreußischen Notariates. Band 2: Die preußische Zeit. Baedeker, Essen 1925, (Auch Nachdruck: Scientia-Verlag, Aalen 1998, ISBN 3-511-06250-0), S. 170–173.
  • Gudrun Seynsche: Der Rheinische Revisions- und Kassationshof in Berlin (1819–1852). Ein rheinisches Gericht auf fremdem Boden. Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-10886-8, (Schriften zur Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 43), (Zugleich: Trier, Univ., Diss., 2001–2002).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kösener Corpslisten 1960, 116, 234
  2. a b Sethes lange Zeit als verschollen gegoltene Aufzeichnungen über das politische Leben im Rheingebiet, u. a. auch seiner persönlichen Begegnung mit Napoleon in Paris: „Napoleon donnerte sie an und schloß mit der Drohung, wenn der Fall wieder vorkäme: »Je vous fusillerai!« („Ich werde Sie erschießen“). Der Präsident des Tribunals erwiderte dem Imperator: »Sire, vous fusillerez la loi.« („Sire, Sie werden das Gesetz erschießen“). Napoleon leitete gegen ihn ein Disziplinarverfahren ein. Der Mann des Rechtes, der die männliche Antwort gab, hieß Sethe.“: Projekt Gutenberg. In: projekt-gutenberg.org
  3. A. Freiherr von Houwald: Brandenburg-Preußische Standeserhebungen und Gnadenakte für die Zeit 1873-1918. Görlitz 1939, S. 159.