Credo
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Das Credo (lat. „Ich glaube“, v. credere = glauben) ist ein Text des christlichen Gottesdienstes. Kurze Formen des Glaubensbekenntnisses sind seit der Alten Kirche bekannt, vor allem in der Funktion von Taufbekenntnissen, jedoch nicht in allen Liturgieformen enthalten. In den verschiedenen christlichen Kirchen kommt das Credo an unterschiedlichen Stellen des Gottesdienstes vor, in der Regel aber im Zusammenhang mit der Taufe oder der Wortverkündigung.
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[Bearbeiten] Formen
Als Text des Credo wird in der katholischen und ostkirchlichen Liturgie meist das so genannte Nizäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis verwendet. Es ist das Credo, das in allen christlichen Kirchen bekannt und anerkannt ist. Allerdings wird das Nizänum in den westlichen Kirchen in der Regel mit dem Zusatz des Filioque gesprochen, in den orthodoxen Kirchen dagegen in der ursprünglichen Form ohne Filioque. Das Missale Romanum lässt bis heute stets das Nicaeno-Constantinopolitanum rezitieren. In den deutschsprachigen Diözesen der katholischen Kirche wird seit der Liturgiereform in der Messfeier oft das kürzere, so genannte Apostolische Glaubensbekenntnis gesprochen oder sogar nur ein sog. Credo-Lied gesungen. In den evangelischen Kirchen ist das Apostolikum seit der Reformationszeit das übliche Bekenntnis; das Nizänum wird meist bei besonders feierlichen Anlässen oder in ökumenischen Gottesdiensten gesprochen.
[Bearbeiten] Theologische Funktion
Theologisch ist das Glaubensbekenntnis eine Bekräftigung des rechten Glaubens, um sich damit von der Irrlehre innerhalb der christlichen Kirchen abzugrenzen. Zwar gibt es in modernen Gottesdiensten auch Bekenntnisformen, die die eigene Glaubenssicht ausdrücken, aber dies ist nicht die ursprüngliche Funktion. Am Anfang stand das Credo vor allem im Zusammenhang mit der Taufe. Später ist es dann stärker als Glaubensurkunde verwendet worden, an der die Rechtmäßigkeit des eigenen Glaubens kontrolliert werden kann. Deshalb steht das Credo in den meisten christlichen Kirchen auch heute noch in Zusammenhang mit der Verkündigung und der Taufe:
- Im Katholizismus wird das Credo als Bestandteil des Ordinariums an Sonntagen und Hochfesten sowie bei besonderen Feiern von größerer Festlichkeit zwischen Homilie und Fürbitten gesungen oder gesprochen. Es ist ein Teil des Wortgottesdienstes und der Wort-Gottes-Feier. Es „dient dazu, dass das ganze versammelte Volk auf das Wort Gottes ... antwortet und dass es, indem es die Glaubensnorm in einer ... approbierten Form vorträgt, der großen Mysterien des Glaubens gedenkt und sie bekennt, bevor deren Feier in der Eucharistie beginnt“ (Grundordnung des Römischen Messbuches Art. 67).
- Im Protestantismus ist der Ort des Glaubensbekenntnisses der mit „Verkündigung und Bekenntnis“ überschriebene Abschnitt des Gottesdienstes. Das heißt: Das Glaubensbekenntnis wird entweder vor oder nach der Predigt gesprochen, wenn im Gottesdienst keine Taufe stattfand.
- In den Ostkirchen wird das Glaubensbekenntnis regelmässig bei der Eucharistiefeier rezitiert, entweder unmittelbar vor dem Hochgebet oder bereits vor dem dem liturgischen Friedenskuß, der im Osten dem Hochgebet voraufgeht.
[Bearbeiten] Geschichte
So entspringt das Credo vermutlich den frühesten Anfängen des Christentums in der Jerusalemer Urgemeinde, war aber zunächst auf den Taufritus beschränkt. Erst später wurde es von Patriarch Timotheus von Konstantinopel in die östliche Liturgie aufgenommen. Im Abendland wurde es in Spanien auf der 3. Synode von Toledo im Jahr 589 in die Meßliturgie aufgenommen, als sich König Reccared vom Arianismus bekehrte. Vermutlich waren Häresien der Grund, den Glauben nicht nur bei der Taufe, sondern bei jeder Messe zu bekennen. Das Credo wurde zu damaliger Zeit vor dem Pater Noster gebetet, es war als Voraussetzung für die Kommunion gedacht. Von Spanien kam das Credo als Teil der Liturgie ins Frankenreich, wo es im 8. Jahrhundert Verbreitung fand. Papst Leo III. erlaubte offiziell den Gesang des Credos in der Messe nach einer Anfrage durch Karl den Großen im Jahr 810. In die Römische Liturgie wurde das Credo erst 1014 durch Benedikt VIII. aufgenommen, der Überlieferung nach auf Wunsch Kaiser Heinrich II., der sich bei seiner Kaiserkrönung über das Fehlen des Credo in der damaligen stadtrömischen Form der Messfeier wunderte.
[Bearbeiten] Wortlaut
| Lateinisch | Deutsch |
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Das erste Wort des Credos ist sowohl in der Einzahl (Credo, „Ich glaube“) wie in der Mehrzahl (Credimus, „Wir glauben“) überliefert. In den Ostkirchen ist das „Wir“ die Regel, in der lateinischen Tradition das „Ich“. Daher steht bis heute im Missale Romanum: Credo in unum Deum. Um den Gemeinschaftscharakter des Bekenntnisses zu unterstreichen, greift die deutsche Übertragung das ebenso altehrwürdige „Wir glauben“ auf, gleichfalls das sog. Credo des Gottesvolkes Papst Pauls VI..
[Bearbeiten] Zeremonien
Die Zeremonien der katholischen Liturgie beim Credo sind einfach: Es wird stehend von allen oder im Wechsel gesungen oder gesprochen. Zu den Worten "Et incarnatus est de Spiritu Sancto ex Maria Virgine, et homo factus est" verbeugen sich alle. An Weihnachten und am HochfestVerkündigung des Herrn kniet man bei diesen Worten nieder. In der sog. tridentinischen Messe kniet man an dieser Stelle immer nieder. Außerdem bekreuzigt man sich bei den Worten "et vitam venturi sæculi".
Im Protestantismus gibt es keine besonderen Formen. In der Regel wird das Glaubensbekenntnis von der Gemeinde im Stehen gesprochen, wobei – anders als bei einem Gebet – der Kopf nicht gesenkt, sondern der Blick auf das Altarkreuz gerichtet wird.

