Daumenschraube

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Daumenschraube aus dem 17. Jahrhundert, Märkisches Museum Berlin
Daumenschraube aus der Constitutio Criminalis Theresiana

Die Daumenschraube, die in der Constitutio Criminalis Theresiana von 1769 als Daumenstock bezeichnet wurde, war ein Folterinstrument zur „Wahrheitsfindung“ der Rechtsprechung im Spätmittelalter (spätestens ab dem 14. Jahrhundert) und der frühen Neuzeit. Sie wurde bei einer peinlichen Befragung zur Erwirkung von Geständnissen eingesetzt.[1]

Anwendung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Daumen oder andere Finger werden in eine Zwinge gespannt. Deren durch Gewinde miteinander verbundene Backen werden durch Schrauben zunehmend zusammen gepresst. Dieser Druck ist äußerst schmerzhaft und nicht selten mit Frakturen verbunden, die bleibende Schäden an der Hand verursachen können.

Sehr oft wurde diese Form der Folter zur Erlangung von „Geständnissen“ bei der Hexenverfolgung eingesetzt.

Die Folter wurde oft von Medizinfachkundigen durchgeführt.

Umgangssprache[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die umgangssprachliche Redewendung „die Daumenschrauben anziehen“ bedeutet „Druck ausüben“ oder „zwingen“.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Daumenschraube – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Daumenschraube. In: Stadtgeschichtliches Museum Leipzig. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. September 2013; abgerufen am 23. September 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/museum.zib.de