Diskussion:Akrotiri und Dekelia

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Entfernter Satz[Quelltext bearbeiten]

Ich habe folgendes entfernt:

Außerdem sind hier ständig drei britische Atomunterseeboote stationiert, um im Notfall den britischen Truppen im Irak mit einem Atomschlag zu Hilfe zu kommen. (Quelle?)

Als unbelegte Behauptung, die ich selber als höchst spekulativ befinde, hat dieser Satz meines Erachtens in dem Artikel nichts verloren.-- КГФ war dieser Ansicht um 20:49, 3. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Es ist auch Humbug bis zum Umfallen ... Es gibt nur vier britische U-Boote mit Atomwaffen. Die sind alle im schottischen Faslane stationiert und laufen i. d. R. keine weiteren Häfen an. Die Waffen dienen zudem einzig der strategischen Abschreckung und sind nicht für taktische Einsätze in kleineren Kriegen vorgesehen. --2A02:8108:8080:EFC:C5FA:2627:EA13:2578-~ (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 2A02:8108:8080:EFC:C5FA:2627:EA13:2578 (Diskussion) 01:47, 18. Jun. 2023 (CEST))[Beantworten]

Zyprische Einwohner[Quelltext bearbeiten]

Im Fließtext steht, daß Zyprioten auf den Basen arbeiten, es ihnen aber untersagt ist, dort zu wohnen. Im Kästchen werden aber 7000 zypriotische Einwohner genannt. Ich sehe darin einen Widerspruch, da ich bezweifle, daß es nur denjenigen Zyprern verboten ist, auf dem Basisgebiet zu wohnen, die dort arbeiten. 217.228.98.122 13:06, 7. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Auch laut dem (ausführlicheren) englischen Wikipedia-Eintrag leben auf der Basis ca. 7000 Zyprioten (Abschnitt "Demographics"). Der englische Artikel behandelt auch den Punkt, dass diesen Einwohnern als einzigen Einwohnern eines britischen Überseeterritoriums die britische Staatsbürgerschaft nicht zugebilligt wurde, da wohl laut dem Nutzungsvertrag von 1960 das Gebiet nur für militärische, nicht aber für zivile Zwecke genutzt werden darf. Ich schließe daraus, dass wohl doch zypriotische Zivilisten dort leben, auch wenn das möglicherweise nicht so vorgesehen war. Vielleicht dürfen "Alteinwohner" und ihre Nachkommen dort leben bleiben, aber keine neuen zuziehen? --Ponderevo 12:03, 14. Mai 2010 (CEST)
Gestern noch nachgeschaut und entsprechend geändert. --Ponderevo 14:49, 15. Mai 2010 (CEST)

Abschnitt herausgenommen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe diesen Abschnitt herausgenommen: "Bei Rückgabe dieser Territorien an Zypern stellen sowohl die Republik Zypern als auch die Türkische Republik Nordzypern Ansprüche auf diese Gebiete. Daher wurde im Annan-Plan ein Grenzbereich des türkischen Abschnitts mit der Basis Dekelia (türkisch Dikelya) vorgesehen."

Was soll das bedeuten? Was ist mit "stellen Ansprüche" gemeint, und mit "Bei Rückgabe"? Liegt das in der Zukunft? Oder bestehen die Ansprüche jetzt schon? Wird überhaupt eine Rückgabe in Betracht gezogen? Und was ist "ein vorgeseher Grenzbereich des Abschnitts mit Basis"?

--Palli 14:11, 15. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Britische Staatsbürgerschaft[Quelltext bearbeiten]

Den Satz

Da jedoch in dem 1960 mit der Republik Zypern abgeschlossenen Nutzungsvertrag eine ausschließlich militärische und nicht zivile Nutzung ausgehandelt worden war ..., haben diese Einwohner - anders als andere Einwohner britischer Überseegebiete - keinen Anspruch auf die britische Staatsbürgerschaft.

verstehe ich nicht. Wären sie denn britische Staatsbürger, wenn der Vertrag mit Zypern auch eine zivile Nutzung vorsähe? Diese Frage beurteilt sich doch vermutlich nicht nach dem zwischenstaatlichen, sondern allein nach dem innerstaatlichen britischen Recht über die britische Staatsangehörigkeit − und das ist sehr kompliziert und kennt verschiedene Stufen (British Citizen, British Subject usw.). Vorschlag: Ohne ausreichende Bequellung sollte diese Passage gestrichen werden, weil sie m. E. irreführend ist. --Opihuck 13:23, 19. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Und ... welche Staatsbürgerschaft haben diese Leute (die auf britischem Gebiet wohnen, nicht in den ursprünglich definierten Enklaven) denn, gar keine? --131.152.41.173 16:15, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die Einwohner dürften die zyprische Staatsangehörigkeit haben. Was ich mit meiner Bemerkung sagen wollte: Die britische Staatsangehörigkeit hängt nicht von einem Nutzungsvertrag ab, der die zivile und/oder die militärische Nutzung einräumt, sondern allein von dem Willen des britischen Gesetzgebers, wem er seine Staatsangehörigkeit verleihen will und wem nicht. --Opihuck 20:41, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Zwei Basen, ein Artikel?[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht eine blöde Frage, aber warum werden die zwei Basen in einem Artikel behandelt? --178.5.187.195 13:47, 5. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Naja, es sind nicht nur zwei Basen, sondern sie bilden zusammen ein britisches Überseegebiet. Analog könnte man sagen, wieso Saint-Pierre und Miquelon oder Trinidad und Tobago einen gemeinsamen Artikel haben. Natürlich kann man (und sollte vielleicht auch) zwei getrennte Artikel für die Basen erstellen, aber dieser übergeordnete Artikel für die politische Einheit sollte bestehen bleiben. --Hansbaer (Diskussion) 14:45, 5. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Wäre schön was zum geschichtlichen Hintergrund zu erfahren --Market (Diskussion) 09:30, 30. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]

Status gegenüber der EU[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte ja nicht gedacht, dass ich da ins Detail gehen muss, aber von mir aus:

  • Art. 355 AEUV [1] besagt, dass die Verträge der EU auf Akrotiri und Dekelia keine Anwendung finden. Sie sind auch nicht in der liste der ÜLG aufgeführt.
  • Art. 4 des Zollkodex erklärt sie jedoch zum Teil des Zollgebiets der EU [2]. Dort ist auch aufgeführt, dass Monaco zum Zollgebiet gehört, obwohl kein Teil der EU. Art. 349 des Kodex legt auch fest, dass für bestimmte Gebiete besondere Maßnahmen getroffen werden können - nicht jeder Teil der EU muss also auch Teil des Zollgebiets sein.
  • Die beiden Basen waren also nie Teil des Gebiets der EU. EU-Verträge fanden nur in Ausnahmen auf sie Verwendung. Zu diesen Ausnahmen gehört die Zugehörigkeit zum Zollgebiet.
  • Ich denke die Souveränitätsfrage an sich brauchen wir nicht unbedingt einzugehen. Der Status ist speziell, weil das Gebiet nicht beliebig nutzbar ist, aber dass die Briten die Souveränität ausüben, steht außer Frage. Siehe auch [3] und [4] --Hansbaer (Diskussion) 20:45, 20. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für den Hinweis. Mit fast allem, was du schreibst, bin ich d'accord. Aber Art. 355 Abs. 5 Buchstabe b) lautet in meiner Fassung:
Die Verträge finden auf die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs auf Zypern, Akrotiri und Dhekelia, nur insoweit Anwendung, als dies erforderlich ist, um die Anwendung der Regelungen des Protokolls über die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland in Zypern, das der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union beigefügt ist, nach Maßgabe jenes Protokolls sicherzustellen.
Dem Wortlaut nach gibt es Teilausschlüsse (vielleicht auch sehr große), weil die Gebiete vor allem militärisch genutzt werden. Aber deswegen von einer Nichtanwendung zu sprechen, scheint mir nicht zuzutreffen, zumal in Art. 355 AEUV ja auch ausdrücklich echte Ausschlussgebiete erwähnt werden (z. B. Färöer in Art. 355 Abs. 5 Buchstabe a). Sollte der Satz deswegen nicht besser draußen bleiben? Zum Verständnis notwendig dürfte er nicht sein. Danke! --Opihuck 21:13, 20. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]
Die besonderen Regelungen in dem Protokoll (ab Seite 940 hier [5]) beziehen sich auf einige Details der Freizügigkeit und Landwirtschaft, was auch logisch ist, da auf dem britischen Gebiet auch einige Dörfer sind und Bauern ihre Felder haben. Um das umzusetzen, soll hier europäisches Recht angewendet werden. Ich sehe aber keine Problematik mit dem Satz. Nur weil bestimmte Teile des EU-Rechts auf ein Nicht-EU-Gebiet angewendet werden, ändert das nichts am Faktum, dass die Gebiete kein Teil der EU sind und auch nie waren. Es gibt zahlreiche Beispiele hierfür. Der Hinweis "nicht mit ihr assoziiert" bezieht sich auf den formalen Status "Überseeische Länder und Hoheitsgebiete". Den haben zahlreiche Außengebiete der EU-Staaten inne, aber Akrotiri und Dekelia hatten ihn nie. Ich glaube, es wäre besser, die Aussagen zu konkretisieren, als sie zu streichen. --Hansbaer (Diskussion) 23:33, 20. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]
Mit Konkretisieren wäre ich einverstanden. Ich frage mich allerdings, wie du das anstellen willst. Willst du das Ausmaß der landwirtschaftlichen Verbürgungen und der Freizügigkeit und vielleicht noch ein paar andere Dinge darstellen und gewichten (was wäre die Bezugsgröße?), um daran festzumachen, dass das für eine Mitgliedschaft in der EU nicht ausreicht? Ehem. Das ist wohl klassische WP:TF und klassischer WP:POV. Am Ende kommt eine riesige Abhandlung heraus, die am 01.01.2021 wahrscheinlich hinfällig sein wird, in der sich aber vor allem der geforderte reputable Beleg für die Behauptung, "waren nie Teil der EU" nicht finden wird. Auf den würde ich allerdings bestehen. --Opihuck 00:13, 21. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]
Tut mir leid, aber ich verstehe dein Problem nicht. Du scheinst dich in die Auffassung zu verrennen, die teilweise Anwendung von EU-Recht hätte irgendeine implizite Zugehörigkeit zur EU zur Folge. Hat es aber nicht. Da kann man nach Färöer, Jersey, Island oder Norwegen schauen. Wie du hier von TF und POV sprechen kannst, ist mir vollkommen schleierhaft - anscheinend haben die Leute, die z.B. Gebiet der Europäischen Union erstellt haben, alle keine Ahnung. Du wirst keine Quelle finden, die behauptet, die beiden Basen wären jemals Teil der EU gewesen. Es ist mit den drei Sätzen getan, die jetzt im Artikel stehen. Sie beschreiben die eingeschränkte Integration und den staatsrechtlichen Status gegenüber der EU hinreichend. Was ab 2021 sein wird, ist von einem eventuellen Abkommen zwischen EU und UK abhängig. --Hansbaer (Diskussion) 11:59, 21. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]
Da stimme ich dir zu, dass ich keine Quelle finden werde, in der steht, dass beide Basen Teil der EU gewesen seien. Einen solchen Satz möchte ich doch aber auch gar nicht im Text untergebracht wissen(!). Es geht um das andere - von dir vertretene - Extrem, das genauso wenig in den Artikel gehört.
Vielleicht wird es mit folgendem Hinweis etwas deutlicher: Es sind zwei Dinge, die zu unterscheiden sind: Die Staaten sind einerseits als solche Mitgliedstaaten der EU, sie haben aber zum anderen Ausschlussbereiche bestimmt, in denen EU-Recht ganz oder teilweise nicht angewendet wird. Die Ausschlüsse beziehen sich einerseits auf Räume (Gebiete), andererseits auf Materien. Nimm Großbritannien und Irland: Sie haben aus dem Bereich Migration und Einwanderung des Unionsrechts fast nichts übernommen. Ist Irland deswegen kein EU-Land mehr? Wohl kaum. Hier bei den Basen ist es genauso. Die völkerrechtliche Souveränität liegt bei Großbritannien. Bis 31.01.2020 war Großbritannien Mitglied der EU. Die Geltung von EU-Recht im Bereich der beiden Basen ist aber zum Teil ausgeschlossen. Diese Graduierung lässt sich nicht in Ja/Nein- oder Mitglied/Nicht-Mitglied-Kategorien fassen. Wie viel oder wie wenig Mitglied, ist nämlich seriös nicht messbar. Deswegen können (wenn es in dieser Tiefe nötig ist) die Bedingungen, die für die Basen gelten, aus Art. 355 AEUV und dem Protokoll beschrieben werden, aber auf zweifelhafte Zusatzbewertungen, für die es - wohl auch aus deiner Sicht - keinen Beleg gibt, sollte verzichtet werden. --Opihuck 00:53, 22. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]
Da gehst du von einer falschen Annahme aus. In der Tat gibt es verschiedene Grade der Integration. Man kann sogar fast sagen, dass kein EU-Land in vollem Umfang integriert ist. Der Zustand Zugehörigkeit zur EU ist jedoch binär. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern stand schon lange in den Artikeln in mehreren Sprachvarianten der Wikipedia, bevor ich mich da jemals mit befasst hatte. Es gibt:
  • Zur EU zugehörige Gebiete mit voller Integration in die Verträge der EU. Dazu gehören die meisten Gebiete der EU-Staaten wie z.B. das deutsche Kernland oder Luxemburg.
  • Zur EU zugehörige Gebiete, die die Integration nicht komplett vollzogen haben - dazu gehören z.B. alle Staaten, die sich ohne Opt-Out nicht an der EWWU beteiligen (u.a. Polen und Schweden).
  • Zur EU zugehörige Gebiete, die sich einen Opt-Out in bestimmten Fragen gesichert haben, wie z.B. Irland bei Schengen oder Dänemark beim Euro, Åland und Helgoland bei der Umsatzsteuerunion. Dies überlappt sich teilweise mit der vorigen Kategorie, denn manche Länder haben sich bestimmte nationale Eigenheiten beim Beitritt zusichern lassen, wie z.B. der Verkauf von Snus in Schweden, sind aber ansonsten voll dabei.
  • Zur EU zugehörige Gebiete in äußerster Randlage (sogenannte GÄR oder OMR), denen wegen ihrer geographischen Position Ausnahmen gewährt werden. Dazu gehören z.B. die Azoren oder Französisch-Guayana. Die Bereiche hierfür sind in den europäischen Verträgen abgegrenzt.
  • ÜLG (oder OCT) als nicht zur EU zugehörige Gebiete, denen ein spezielle Assoziationsstatus zuteil wurde und die in den europäischen Verträgen genannt sind. Sie haben die Möglichkeit zu einer gewissen Teilhabe zu ihrem Vorteil, sind aber kein Teil der EU.
  • Nicht zur EU gehörende Gebiete der Mitgliedsstaaten, die keinen ÜLG-Status haben und nur in vordefinierten Ausnahmefällen - wenn überhaupt - EU-Recht anwenden. Dazu gehören zum Beispiel die Färöer, die Kanalinseln, Grönland und eben Akrotiri und Dekelia. Die beiden Basen wurden überhaupt erst Gegenstand von EU-Recht, als Zypern beitrat und daraus eine Notwendigkeit entstand. Vorher war das eine reine Angelegenheit zwischen Zypern und dem Vereinigten Königreich.
  • Nicht zur EU gehörige Gebiete, die über bilaterale oder gemeinschaftliche Verträge in bestimmten Bereichen EU-Recht anwenden. So nimmt zum Beispiel Norwegen an Schengen, dem EWR und Erasmus teil, nicht aber an der Fischereipolitik. Die Schweiz hat zahlreiche Verträge geschlossen, um in bestimmten Teilbereichen mit von der Partie zu sein.
  • Staaten, die über Abkommen mit der EU Vereinbarungen getroffen haben und damit indirekt von EU-Recht betroffen sind. Dazu gehören Partner in Freihandelsabkommen oder Staaten, die ein SAA mit der EU haben.
  • Der ganze Rest des Universum.
Wie man sieht, gibt es also viele Schattierungen, aber es gibt eine Grenze zwischen EU und Nicht-EU.
Diese liegt, wenn man sich die Liste anschaut, bei Opt-Out und Opt-In. In zur EU zugehörigen Gebieten wird auch neues von den EU-Institutionen erlassenes EU-Recht angewandt, sofern nicht ein besonderer Opt-Out vereinbart wird. Helgoland kann sich nicht gegen Bestimmungen aus der EU wehren, sofern diese nicht in die ausdrücklichen Opt-Out-Bereiche fallen. In nicht zur EU gehörenden Gebieten gilt hingegen nur das EU-Recht, das im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen liegt. Alles andere muss erst durch neue Vertragsregelungen festgeschrieben werden. Wenn man also gemeinschaftlich bestimmen würde, sämtliche Straßen in der EU lila anzumalen, wären in Büsingen am Hochrhein, Griechenland oder Belgien gleich die Maler unterwegs, aber nicht in der Schweiz, Jersey oder Akrotiri und Dekelia.
Daher: Akrotiri und Dekelia sind kein Teil der EU und haben auch keinen speziellen Assoziationsstatus, wenden aber zumindest bis Ende des Jahres aufgrund von Verträgen mit der Republik Zypern, dem beim Beitritt Zyperns vereinbarten Protokoll oder aufgrund von Gewohnheitsrecht aus der Zeit davor (z.B. in Sachen Währung) auch EU-Recht an. Damit ist der Sachverhalt auch vollumfänglich beschrieben. --Hansbaer (Diskussion) 14:34, 22. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]


Britische Verwaltungszone[Quelltext bearbeiten]

Der Name des Artikels ist irreführend und so quasi unfindbar. Niemand sucht nach den Namen der Basen sondern nach zypern verwaltungszone. Zudem ist ja auch im Artikel zu lesen. A das dort 5 mal mehr briten wohnen als soldaten und B das es selbst nach einer vereinigung britisch bleiben soll. Es als reine Kaserne zu bezeichnen ist deutlich zu wenig. Sowohl von Status - Verträgen und grösse. eine kaserne ist 1km gross. die 2 verwaltungszonen sind jede für sich immerhin grösser als einige LÄNDEr wie zb andorra san marino liechtenstein und monaco. 25 km lang. das ist ja schon was. theoretich könntest du da auf jeden dieser beiden flecken eine millionenstadt stellen. theoretisch könntest du da 2 neue länder gründen die jetzt nicht die aller kleinsten wären. 25 auf 10 km - das is schon ne hausnummer. hong kong is deutlich kleiner... --2A02:1206:451C:2820:E03D:29C3:98C2:A963 06:40, 27. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Es gibt Regeln, wie Artikel zu benennen sind. Bei geographischen Territorien ist das der Name im Deutschen am gebräuchlichsten is, und da über die beiden Basen selten gesprochen wird, läuft es auf den offiziellen Namen heraus. Da gibt es keinen Spielraum für uns hier. --Hansbaer (Diskussion) 12:50, 27. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Na mir ist es egal. Wollte nur mitteilen das man es so nie findet. Niemand kennt diese Namen. Daher wäre der Überbegriff "Britische Zone Zypern" oder etwas in diese Richtung wohl deutlich besser damit die Leute das auch finden. Ich würde jetzt mal sagen ich bin überdruchschnittlich gut im recherchieren und musste ziemlich suchen um das zu finden. 9 von 10 hätten vorher aufgehört schätze ich. Da dies ja quasi einem Land / Kolonie nahe kommt wäre es naheliegend. Habe mich gestern 2-3 Stunden mit Zypern beschäftigt und mir ist dabei immer nur Britische Zone aufgefallen. Nie die Namen. Ich hab jetzt nicht geschaut aber ich würde Geld wetten das der Artikel SO "nie" aufgerufen wird. Wenn du ihn britische Zone Zypern nennst sicher 10-100 mal öfter. Aber nur ein Hinweis. zumal ihr ja beide in einen artikel gepackt habt. dann wäre der überbegriff b. verwaltungszonEN treffender. im ersten satz sagt man dann natürlich die namen. aber wie gesagt. PS: ihr könnt das ja auch doppelt machen. also einen artikel über das britische ter. in zypern und einen über die basen selbst. normal habt ihr ja jedes dorf einzeln drin.. da kann man einem - kleinen england - im mittelmeer schon einen eigenen artikel würdigen denke ich. zumal auch noch mit EU TR und UN grenze. das is ja schon etwas sehr interessantes - ungewöhnliches und sicher wichtiger als ein artikel über das 500 einwohnerdorf hintertupfingen :) mich hätten mehr infos dazu sehr interessiert. aber nur eine anregung.. --2A02:1206:451C:2820:5C2E:893E:1A10:B577 06:37, 28. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Sollte der Artikel nicht Akrotiri und Dhekelia (Dhekelia mit h) heißen? Da es sich um ein britisches Gebiet handelt kommen unsere Transkriptionsregeln für Griechisch nicht zur Anwendung. In offiziellen deutschsprachigen Dokumenten (siehe Ref 1 bis 3) heißt es auch stets "Akrotiri und Dhekelia". --Julez A. 00:47, 22. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Infos fehlen[Quelltext bearbeiten]

Leider erfährt man nichts bzw kaum etwas über das Gebiet. Das ist ja durchaus gross. Gibts dort Städte, Dörfer, Tourismus? Darf man einreisen? Ist es Sperrgebiet? Kann man dort hinziehen? Und was ist dort genau los? ein Militärstützpunkt würde ja kaum 1% der Fläche benötigen. Was passiert auf den restlichen 99%? --2A02:1210:16F3:8E00:1CD7:103A:495C:75C9 19:30, 9. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Die ggehören doch zum NATO-Territoium, oder? In der einen Grafik aus dem NATO-Artikel sinmd sie eingezichnet, im anderen nicht. Das könnte man evtl. noch im Artikel erwähnen Datei:Major NATO affiliations in Europe.svg Datei:History of NATO enlargement.svg --93.237.123.189 19:43, 23. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]