Diskussion:Augsburg

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Ende der Reichsfreiheit[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist derzeit zu lesen:

Durch den Friedensvertrag von Pressburg (26. Dezember 1805) verlor Augsburg, das bereits am 21. Dezember von bayerischen Truppen besetzt worden war, die Reichsfreiheit und fiel an das Königreich Bayern.

Dagegen Friedrich Blendinger in einem von ihm (u. a.) herausgegebenen Band Augsburg – Geschichte in Bilddokumenten (1976) 90:

Nach Napoleons Sieg bei Austerlitz sprachen die Großmächte in den Brünner Verträgen vom 15./16. Dezember 1805 die Reichsstadt Augsburg dem Kurfürstentum Bayern zu, dessen Truppen wenige Tage später trotz Protestes des Rates militärisch von ihr Besitz ergriffen. Am 4. März 1806 übergab schließlich der französische Stadtkommandant General René die Stadt Augsburg nach Artikel 13 des Preßburger Vertrags vom 26. Dezember 1805 endgültig dem Königreich Bayern.

Welcher Vertrag war (zur Begründung der Rechtmäßigkeit der nachfolgenden Schritte "auf dem Papier") entscheidend? Enthält der Preßburger Vertrag womöglich (in diesem Punkt) nur präzisierende Ausführungsbestimmungen zum Grundsatzbeschluss von Brünn? (So sattelfest bin ich leider nicht in napoleonischer Geschichte ...)

Und in Wikidata (d:Q2749) steht offensichtlich Mumpitz, der die Augsburger Sonderrolle ignoriert:

800 – 1802 Heiliges Römisches Reich
1803 – 25. Dezember 1805 Kurfürstentum Bayern
26. Dezember 1805 – 17. Januar 1871 Königreich Bayern
(usw.)

Doch welches Datum ist eigentlich für das Ende der Reichsstadt maßgeblich? Der Vertrag (welcher?), die Besetzung (militärische Besitznahme) oder die feierliche Übergabe (Proklamation der Zivilbesitznahme auf dem Fronhof)? Gehörte Augsburg überhaupt ein paar Tage lang zum (Noch-)Kurfürstentum? Davon hängt dann ab, wie die Angaben in Wikidata zu berichtigen sein werden.

Eigentlich muss ich das gar nicht so genau wissen. Eine Antwort im Telegrammstil reicht mir völlig. Oder auch einfach ein Verweis auf korrigierte Wikidata-Angaben. – Je mehr andere Wikipedias Inhalte von dort beziehen (was in fr:Augsbourg z. B. Kurt Gribl im Juni 2020 auf den OB-Sessel zurückbefördert(!) hat), desto mehr sollte (wohl oder übel) Verlass auf die Wikidata-Angaben sein. -- Martinus KE (Diskussion) 23:41, 13. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

Architektur der Moderne[Quelltext bearbeiten]

Am 17. Oktober 2020 wurden zwei Sätzchen ergänzt:

Das Haus der Moderne selbst wurde bereits 1929 als Wohn- und Ateliergebäude des Augsburger Architekten Thomas Wechs im Stil der Neuen Moderne errichtet. Von ihm stammt auch die Don-Bosco-Kirche.

Vielleicht sollte man den Abschnitt bei Gelegenheit einmal gründlicher umarbeiten (Chronologie?), aber Wechs verdient sicher erwähnt zu werden. – Danke, Gogafax!

Frage: Der Begriff "Neue Moderne" scheint mir wenig gebräuchlich zu sein. Ist vielleicht Neues Bauen gemeint? -- Martinus KE (Diskussion) 00:17, 18. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

Stadtverwaltung[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Stadtverwaltung" steht "1919 wurde dieses Zweikammersystem zugunsten der Einrichtung eines „Stadtrates“ aufgegeben". Es muss aber anscheinend davor auch einen "Magistratsrat" gegeben haben, denn beispielsweise Gottfried Stempfle, nach dem der Stempflesee benannt ist, war Magistratsrat. Ist dieser Magistratsrat genau diejenige Institution, die im vorhergehenden Satz "zusätzliches Kollegium der Gemeindebevollmächtigten" genannt wird? --Neitram  10:34, 4. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Es wäre schön, wenn sich ein Kundiger der Entwicklung zur Reichsstadt annehmen würde. Nach meinem Kenntnisstand war der Stadtherr in Augsburg der Bischof, der sich mit dem Selbständigkeitsstreben der Bürgerschaft auseinandersetzen musste. Der Bischof durfte als Geistlicher nach Kirchenrecht ursprünglich verschiedene Maßnahmen nicht durchführen, die daher den ursprünglich vom Bischof abhängigen Amtswaltern, dem Stadtvogt und dem Burggrafen übertragen waren. In der Stauferzeit wurde aber der König zunächst Lehensherr und später auch Inhaber der Stadtvogtei. Die Abhängigkeit des Vogts vom Bischof war damit eingeschränkt bis aufgehoben. Die Rechte aus Vogtei und Burggrafenamt gingen später ganz/teilweise auf die Kommune über. Es sind daher zu unterscheiden die Gewährung autonomer Rechte durch das Stadtrecht -erstmals durch Rudolf von Habsburg (ältestes Stadtrecht)- und der Status als Reichsstadt, der erst durch Ludwig den Bayern durch die Gewährung der Unveräußerlichkeit und Unverpfändbarkeit festgeschrieben wurde. Daneben erstritten und erkauften sich die Bürger sukzessive immer weitere Rechte vom Bischof und mussten sich Begehrlichkeiten der bayerischen Herzöge erwehren. --Hajo-Muc (Diskussion) 04:23, 30. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Augsburgwiki[Quelltext bearbeiten]

Gibt's das eigentlich noch oder wurde es abgeschaltet? Oder ist es momentan nur temporär offline? Oder unter einer anderen Adresse erreichbar? Es gibt etliche Seiten, die es verlinken, die müssten dann alle aktualisiert werden. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 14:20, 13. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]