Diskussion:E-Mail

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Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 16:44, 22. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Zuverlässigkeit E-Mail im Vergleich zu Brief[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Erhebungen zur Zuverlässigkeit der Übermittlung von E-Mail im Vergleich zur Übermittlung von Briefen durch die Post? In der Vergangenheit wurde E-Mail teilweise als unsicheres Medium bezeichnet. Berichte über größere Mengen von nicht übermittelten E-Mails sind mir nicht bekannt.--Lapp (Diskussion) 12:02, 14. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Energieverbrauch, CO2-Fußabdruck[Quelltext bearbeiten]

Ich überlege, einen Abschnitt zu Energieverbrauch und CO2-Fußabdruck hinzuzufügen, basierend auf den Arbeiten von Mike Berners-Lee. Gibt es Argumente für a. Verortung im Abschnitt Vor- und Nachteile, b. Verortung im Abschnitt Technik, c. ganz anders, d. sein lassen, e. anders machen?

--JoeranDE (Diskussion) 07:01, 8. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Unbefugter Zugriff[Quelltext bearbeiten]

Spezial:Diff/240373182: „Der unbefugte Zugriff ist sowohl bei E-Mail als auch bei Postkarten strafbar.“

Was ist unbefugter Zugriff bei einer Postkarte? Bitte die Aussage belegen. --Matthäus Wander 22:05, 20. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]
+1 ‣Andreas 22:46, 20. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]
z.B. „Durch das Briefgeheimnis gilt für sämtliche schriftliche Kommunikation zwischen einem Sender und Empfänger als besonders geschützt. Hierunter fallen nicht nur (verschlossene) Briefe oder Telegramme, sondern als vertraulich einzustufen ist durch das Briefgeheimnis auch eine Postkarte (für Dienstleister). Die Inhalte dieser schriftlichen Kommunikation stellen ein Geheimnis zwischen Sender und Empfänger dar. Einen Brief öffnen bzw. dessen Inhalte lesen darf lediglich der Empfänger, also die Person, für dessen Kenntnisnahme Brief & Co. Eindeutig bestimmt sind. Andere Personen sind ohne eindeutige Erlaubnis des Empfängers hierzu nicht befugt.“ auf datenschutz.org. Und dort weiter: „Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestimmte bereits in einem Urteil vom 10.01.2005 (Aktenzeichen 1 W 152/04), dass auch eine E-Mail dem Post- und Briefgeheimnis unterliegt. Unbefugte Dritte dürfen an einen anderen Empfänger übersandte Mails nicht einfach lesen, löschen oder weiterverwerten.“ --Qcomp (Diskussion) 23:29, 20. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]
Eine Postkarte muss man nicht öffnen. Der Text ist für jeden sichtbar... ‣Andreas 01:23, 21. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]

Spezial:Diff/240373496: „Theoretisch kann eine E-Mail quasi ihren Weg über den halben Erdball durch viele Länder über viele Zwischenstationen (Rechner) nehmen, und alle Beteiligten können diese mitlesen. Praktisch sind die großen Provider über den DeCIX in Frankfurt am Main verbunden und tauschen E-Mails direkt aus.“

Das ist Unfug. Welche großen Provider aus beispielsweise Australien, Brasilien, China oder Russland sind denn in Frankfurt am Main verbunden? Auch der vorherige Satz ist eine blumige Umschreibung ohne Aussagekraft. Beide Sätze sind ungenaues Halbwissen und können in der Form gestrichen werden. --Matthäus Wander 22:20, 20. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]
+1 ‣Andreas 22:46, 20. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]