Diskussion:Ehrendoktor

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Bedeutung (2005–2006)[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel über Ferdinand Schneider erwähnt, er musste aus finanziellen Gründen eine solche Ehrung ablehnen. muss oder musste der Geehrte etwas zahlen? --(nicht signierter Beitrag von 217.95.63.32 (Diskussion) 14:47, 22. Mai 2005‎ (CEST))[Beantworten]

Die passende Klasse in der RVK ist AL 23800 (Akademische Würden) - leider ist dort praktisch nichts eingetragen. -- Nichtich 01:26, 14. Jul 2005 (CEST)
In Deutschland wird in der Regel eine Ehrenpromotion nur aufgrund besonderer (wissenschaftlicher) Verdienste vorgenommen. Dabei hält der Geehrte oft einen Vortrag. Es ist aber keine Antrittsvorlesung, wie dies bei Professoren üblich ist, die ihre Professur "antreten".84.159.84.198 22:51, 17. Feb 2006 (CET)

Akademischer Grad oder nicht? (2005–2016)[Quelltext bearbeiten]

Der Titel sagt alles. Ist Dr. h.c. jetzt ein akademischer Grad oder nicht? der Artikel "Akademischer Grad" verneint das nämlich. --(nicht signierter Beitrag von 217.8.56.237 (Diskussion) 21:36, 13. Aug. 2005‎ (CEST))[Beantworten]

Diese Seite hat noch einen Mangel/Widerspruch: Unter "Akademischer Grad" wird betont, dass der Ehrendoktor kein Grad, sondern eine Auszeichnung sei.aus dem Artikel kopiert --diba 00:07, 16. Aug 2005 (CEST)
Müsste der Artikel nicht eigentlich umbenannt werden, wenn er schon in der Liste der Lateinischen Phrasen steht?--Keigauna 20:35, 23. Nov 2005 (CET)
Der Dr. h.c. ist ein ehrenhalber verliehener akademischer Grad, was den Hochschulgesetzen der Länder eindeutig zu entnehmen ist. In Österreich hingegen ist der Ehrendoktor tatsächlich kein akademischer Grad.--213.6.96.131 18:40, 15. Jan 2006 (CET)
Uter Doktor steht: "Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad." Eins von beidem muss also korrigiert werden, sonst haben wir einen Widerspruch in der Wikipedia.
Wenn 213.6.96.131 schreibt in Österreich ist es kein akademischer Grad, während in Deutschland ein h.c. ein Ehrenhalber verliehener Grad ist, dann ist es doch so, dass man das wohl auch genauso im Artikel darstellen sollte, oder sehe ich das falsch, denn ein Anerkannter Doktorgrad würde ja heissen, dass der Mensch mit der Ehrung den Titel ohne die Abkürzung h.c. führen darf, während der andere nur in Verbindung mit dem h.c. genannt werden darf, oder ist das falsch? Ehrenhalber ist ehrenhalber, was soviel Bedeutet wie: Es darf lobend erwähnt werden, wenn die Rede von dieser Person ist, doch sie darf sich nicht offiziell so nennen? Oder ist mein Verständnis für diese Sache ganz unter ferner liefen?--Keigauna 19:39, 21. Apr 2006 (CEST)

Dieser Punkt ist relevant. Wie sieht es nun aus?? --Nemissimo 酒?!?ʘ 14:50, 15. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Die einzige "Bedingung" des Gesetzgebers ist die einer Veröffentlichung - die in der Ehrenurkunde angegeben ist.. Bei Dr. Zuse liegt eine solche in der UB Ka vor. --SonniWP2 06:19, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es ist schon vorgekommen, dass jemand erhebliche Nachteile hatte, weil er sich Dr. nannte, obwohl er nur Dr. h. c. einer ausländischen Universität war. [1]--Altmath (Diskussion) 14:08, 14. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Rekorde (2005–2008)[Quelltext bearbeiten]

Verzeihung, aber der bisherige Eintrag "Den derzeitigen Rekord in Ehrendoktorwürden hält der Dalai Lama mit 43 Titeln und ist damit eher buddhistisch untypisch ein Fall für Guiness Buch der Rekorde. Die meisten Würden stammten dabei von US-amerikanischen Schulen, deren Umsätze danach ebenfalls rekordmäßig anstiegen." ist schlicht Kokolores. Laut englischsprachiger Wikipedia ist der Titelhalter Theodore Hesburgh, was auch ein mir vorliegendes Guinness-Buch von 1987 bestätigt. Danach hatte Hesburgh seinerzeit schon schlappe 111 Ehrendoktorwürden gesammelt. Ich habe das daher mal geschmeidig korrigiert. --J.-H. Janßen 16:32, 14. Dez 2005 (CET)

Und abermals muss ich herbeihinken und den Rotstift ansetzen: "Die meisten Ehrendoktorwürden, nämlich mittlerweile weit über 200, erhielt bis heute der Präsident der buddhistischen Religionsgemeinschaft Sōka Gakkai International, Daisaku Ikeda (*1928)." Im Wikipedia-Artikel zu Daisaku Ikeda ist hingegen genauer zu lesen, dass er "seit 1975 über 200 akademische Auszeichnungen (davon über 105 Ehrendoktorwürden) von vielen Universitäten" erhielt. Danke! Ein kleiner, aber feiner Unterschied... Bitte sauber arbeiten! --J.-H. Janßen 12:23, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Anfrage (2006–2007)[Quelltext bearbeiten]

Obwohl es sich nicht um meinen Tätigkeitschwerpunkt innerhalb der Wikipedia handelt stieß ich im Rahmen einer LD auf einen Artikel über den umstrittenen "Kampfkünstler" Keith R. Kernspecht. Nach eigenen Aussagen ist Kernspecht Ehrenprofessor (Prof. h.c.), Ehrendoktor (Dr. h.c.) und Gastprofessor für Pädagogik und Sportwissenschaften an der bulgarischen Staatsuniversität, der Nationalen Sportakademie in Sofia.
Wie ist die Seriosität dieses Instituts einzuschätzen. Wie verbreite sind solche Ehrenprofessuren ausserhalb Bulgariens, insbesondere in Westeuropa und den USA? Darf er die Titel in Deutschland ohne Zusatz führen? Freue mich über jede kleine Info.--Nemissimo 酒?!?ʘ 09:39, 21. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

In Deutschland könnte Kernspecht, falls seine Ehrengrade aus Bulgarien stammen und sofern die ihm verliehenene Ehrengrade, nämlich "Prof. h.c." und "Dr. h.c.", entweder von einer staatlichen Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht oder von einer staatlich anerkannten Privathochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht, stammen führen. K. könnte die verliehenen Ehrengrade seit EU-Beitritt Bulgariens ohne Herkunftszusatz als "Prof. h.c."/ "Dr. h.c." führen. Nicht möglich wäre eine Führung, falls eine Entgeltung für die Verleihung durch K. an die verleihenden Hochschulen erfolgt wäre. Leider geht aus Deiner Anfrage nicht heraus, ob K.s Ehrengrade tatsächlich aus Bulgarien sind. 80.130.74.244 14:55, 22. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Er hatte solche aus Bulgarien - durch zusätzliche Verleihung in Karlsruhe braucht auch er oder seine Erben den Zusatz nicht mehr anzugeben, für externe gilt die Zusatzpflicht sowieso nicht. --SonniWP2 06:26, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dr. humoris causa (2007)[Quelltext bearbeiten]

ist wohl nicht artikelgeeignet? --SonnInfo 10:05, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dres. hc.? (2007–2012)[Quelltext bearbeiten]

Ich habe bin gerade über die Bezeichnung "Dres. hc." gestolpert, scheint auch recht verbreitet zu sein. Ich kannte sie bisher nicht, aber suche bei Google nach "Dres hc" liefert über 66000 Treffer, die meisten von berufener Seite (sic!). Beispiel "Professor emer. Dr. iur. Dres h.c. Thomas Oppermann". Wer kennt sich damit aus?

Dres ist der Plural. Herr Oppermann hat also mehrere Ehrendoktoren, auch: Dr h.c. mult. --103II 00:19, 8. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Diese Verwendung ist aber falsch, "Dres. h.c. Oppermann" wären zweimal "Dr. h.c. Oppermann", also beispielsweise Karl O. und Friedrich O. --Peter Putzer 23:56, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Die Verwendung ist so durchaus üblich (und zwar für eine Person: "Prof. Dr. Dres. h.c. XY"). "Dres. h.c." wird in diesem Zusammenhang m.W. für eine zweifache Ehrendoktorwürde verwendet, "Dr. h.c. mult." erst ab drei Ehrendoktorwürden Verwendung findet. -- 92.76.124.95 22:49, 23. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Sie ist dennoch nicht korrekt, vgl. z. B. die Angabe im Duden, die explizit darauf hinweist: "im Plur. Dres., wenn mehrere Personen, nicht mehrere Titel einer Person gemeint sind", dagegen: "mehrfacher Doktor honoris causa (Abk. Dr. h. c. mult.)" - mehrfach bedeutet 'mehr als einmal' (vgl. schon Grimm: "von mehr als einer zahl oder art").--IP-Los (Diskussion) 13:47, 28. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Verpflichtende Schreibweise (2008–2013)[Quelltext bearbeiten]

Ist es denn zulässig bei einen "Dr. h. c." das "h. c." wegzulassen? Also praktisch dem Leser einen normalen Dr. vorzugaukeln? Oder gibt es diesbezüglich überhaupt keine Vorschriften? Gibt es dazu vielleicht auch irgendwelche rechtsverbindlichen Quellen? Vielen Dank mfg --Grumml 19:05, 21. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

würde mich auch interessieren :-) 178.1.234.168 23:56, 21. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Da würde ich mal den § 132a Strafgesetzbuch konsultieren: Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen Gruß ./pro --(nicht signierter Beitrag von 212.185.80.5 (Diskussion) 14:52, 6. Jun. 2012 (CEST))[Beantworten]

Teil des Namens (2008)[Quelltext bearbeiten]

Ist ein Ehrendoktor ebenso bestandteil des Namens? --Japan01 22:55, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Kein Doktorat ist Bestandteil des Namens (zumindest nicht in .de und .at). --Peter Putzer 23:55, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

h.c. oder h. c.? (2010)[Quelltext bearbeiten]

ich sehe häufig die schreibweise ohne abstand, ist diese korrekt? grüße, --Grindinger 00:47, 27. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Der Duden gibt nur die Schreibweise mit Leerstelle an. Wundert mich aber auch. --Joerg 130 (Diskussion) 14:15, 1. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Honoris Causa (2010)[Quelltext bearbeiten]

Für diesen Abschnitt (honoris causa) gibt es auch einen eigenständigen Artikel. Dieser enthält aber kaum mehr Informationen. Was tun? Den Abschnitt "honoris causa" hier entfernen und das h.c. im ersten Abschnitt zu "honoris causa" verlinken? --77.180.220.15 01:49, 5. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Recht zur Titelführung (2010)[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlt ein Abschnitt, in dem erläutert wird, wie die Rechtslage zur Führung ausländischer Ehrendoktortitel in deutschland ist.-- Lutheraner 16:53, 21. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Käufliche Titel? (2013)[Quelltext bearbeiten]

Wären käufliche Ehrendoktortitel, wie hier beschrieben eventuell erwähnenswert? --Rocreex (Diskussion) 18:41, 10. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Statistik (2013)[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es mit der Häufigkeit von Ehrenpromotionen aus, zumindest in Deutschland. Etwas Statistik wäre hier nicht verkehrt. --84.135.178.18 15:13, 15. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Geschichte (2013)[Quelltext bearbeiten]

Wann wurden die Ehrenpromotionen eingeführt? Etwas Geschichte wäre durchaus interessant. --84.135.178.18 15:15, 15. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ehrenhalber vs. Ehren halber (2014)[Quelltext bearbeiten]

„Die Bezeichnung honoris causa (h. c.) leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet ‚ehrenhalber‘ (ursprünglich ‚Ehren halber‘ oder ‚der Ehre wegen‘).“
Geht es hier um Rechtschreibung oder was? --Seth Cohen 23:22, 1. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Wahrscheinlich geht es um die Begründung für die zweite Abkürzung (e.h.). --80.187.97.130 19:50, 14. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Fehler im Artikel (2014)[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird missverständlich für Österreich die Abkürzung "DDr." im Zusammenhang mit Dr. h.c. mult. angeführt. Auch in Österreich darf der Zusatz "h.c.(mult.)" nicht einfach wegfallen (da dadurch ein "regulär" erworbener Doktor-Titel vorgetäuscht wird). Die Abkürzung "DDr." wird nur dann verwendet, wenn eine Person in zwei Bereichen promoviert und damit zwei Doktor-Titel erlangt hat. (nicht signierter Beitrag von LilithAT (Diskussion | Beiträge) 16:34, 4. Nov. 2014 (CET))[Beantworten]

Unterschied E. h. und h. c. (2017)[Quelltext bearbeiten]

Ist das äquivalent/austauschbar? --(nicht signierter Beitrag von 2001:16b8:6054:f100:bc9:c7b8:e7d:3daa (Diskussion) 14:18, 3. Jun. 2017‎ (CEST))[Beantworten]

M. E. folgender Unterschied: Universitäten h. c., Technische Hochschulen e. h. --Malabon (Diskussion) 22:42, 18. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Verleigung für andere Verdienste[Quelltext bearbeiten]

Im ersten Satz steht, dass die Auszeichnung Ehrendoktor "für akademische oder wissenschaftliche Verdienste" verliehen wird. Ist das stets und in allen Ländern so? Wenn nicht, dann sollte die Einleitung entsprechend ergänzt werden. Wenn das Berklee College of Music Lionel Richie einen Ehrendoktor im Fach Musik verleiht, dann ehren sie damit m.E. seine Verdienste als Musiker, aber doch nicht irgendwelche akademischen oder wissenschaftlichen Verdienste. --Neitram  13:35, 9. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Grad oder nicht[Quelltext bearbeiten]

Die Frage wurde bereits oben gestellt, aber nicht beantwortet. Ich halte die aktuelle Aussage "kein Grad" für fragwürdige. Normalerweise ist der Dr. h. b. in der Promotinsordnung geregelt (der gleichen wie der "normale" Doktor, und wird dort explizit als akademischer Grad bezeichent. So z. B. https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2020/ab402020.pdf: "Für besondere wissenschaftliche Leistungen in einem Promotionsfach kann der Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie ehrenhalber (doctor philosophiae honoris causa, abgekürzt: Dr. phil. h.c.) verliehen werden." Solche Beispiele gibt es viele. Insofern scheint mir die Darstellung fragwürdig. Dazu kommt, dass in der daneben abgebildeten Promotionsurkunde (einzige im Artikel) ausdrücklich von "Grad und Würde" die Rede ist. Das ist etwas ungünstig für den Artikel. Übrigens wird im Artikel auch so getan, als gäbe eine Strafbarkeit der falschen Gradführung genau deswgen, weil der Dr. h. c. kein akademischer Grad wäre, das ist natürlich nicht so. Die Strafbarkeit der Falschführung rührt daher, dass man nur den verliehenen Grad führen darf. Wer Dr. h. c. ist, darf sich nicht Dr. nennen, wer Diplom-Chemiker ist, darf sich nicht Diplom-Biologe oder Master of Science nennen. Das sind alles akademische Grade, austauschbar sind sie trotzdem nicht.--51.7.67.251 22:42, 31. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Der Halbsatz Die Ehrendoktorwürde, … sind keine akademischen Grade ist Unsinn, die Verleihung in Deutschland erfolgt nach dem Promotionsrecht der jeweiligen Fakultät aufgrund wissenschaftlicher Leistungen, die einer Dissertation entsprechen. Das muss durch Gutachten belegt und vom Promotionsausschuss der Fakultät beschlossen werden wie bei einer "normalen" Promotion. Darum sind im deutschsprachigen Raum Ehrenpromotionen selten, während in Ländern, bei denen das Promotionsrecht auf der Uni-Ebene liegt, gerne auch mal Spender und Prominente bedacht werden, bei denen man nicht so genau auf die Leistungen schaut. Dass man die Grade nur in der verliehenen Form führen darf und nicht das h.c oder e.h. weglassen darf, versteht sich von selbst. Die Geschichte mit den kirchlichen Titeln ist wiederum ein ganz anderes Fass, weil etliche dieser Institutionen keine von der Kultusministerkonferenz anerkannte Hochschule sind. -- Diorit (Diskussion) 13:41, 14. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Verlust/Entziehung des Dr. h.c.[Quelltext bearbeiten]

Im Zusammenhang mit dem Alt-Bundeskanzler G. Schröder ist die Frage aufgetaucht, ob Schröder den hc nach Aufforderung der Uni Göttingen "niederlegen" soll (SPIEGEL, 27.4.2022), oder ob der Grad durch einen Verwaltungsakt (wie beim Dr.) durch die Uni entzogen wird. Weiss jemand etwas? D. May 2003:F7:AF20:6700:F952:C69A:7128:A8F9 02:14, 28. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]

"Bezahlter" Dr. h.c. = Promotionsbetrug?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich lese:

Nach einer Recherche des Magazins Der Spiegel im Jahr 2012 können Ehrendoktortitel insbesondere bei wenig renommierten Hochschulen im Ausland durch finanzielle Leistungen und Spenden erworben, also „erkauft“, werden. Es gebe dazu zahlreiche Anbieter im Internet, die bei diesem Promotionsbetrug behilflich wären.[6]

Da frage ich mich gerade: Ist es wirklich "Betrug", wenn ich einen Ehrendoktortitel "kaufe"? Dazu müsste man feststellen, was denn genau ein Ehrendoktortitel ist bzw. wofür man ihn "legalerweise" oder "legitimerweise" bekommt. Ziko (Diskussion) 18:30, 9. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe selbst: Im Gesetz von NRW steht (§69) etwas von "Titelkauf", dann übernehme ich den Ausdruck, wenn niemand dagegen ist. "Promotionsbetrug" scheint mir noch mal was anderes zu sein (regulärer Titel durch z.B. Bestechung der Prüfer erworben). Ziko (Diskussion) 20:13, 9. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]
So ist es - außerdem bedarf es auch für die führen des Ehrendoktortitels einer staatlichen Genehmigung. Für Titel aus Universitäten die für fragwürdige Titelgeschäfte bekannt sind, wird eine solche von den meisten Bundesländern nicht erteilt. --Lutheraner (Diskussion) 20:31, 9. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]
@Ziko: Dein Link zum NRW-Gesetz funktioniert nicht. Gruß --Lutheraner (Diskussion) 20:32, 9. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]