Diskussion:Elektronischer Handel

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Die Begriffe "Elektronischer Marktplatz" und "Virtueller Marktplatz" habe ich aus dem einleitenden "Definitions"satz nach "Siehe auch" verschoben, um die thematische Überschneidung zu beseitigen und da sie inhaltlich nicht mit "Elektronischer Handel" gleichgesetzt werden können. Einige noch im Artikel stehende Ausführungen zu "elektronischen Marktplätzen" passen systematisch nicht gut. Da ist noch Einiges zu bereinigen. Ein selbstständiger Artikel "Elektronischer Handel" sollte jedoch erhalten bleiben. == Hanno 17:38, 12. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Wie ich durch Recherchen erfahren habe, soll E-Commerce nur mit dem Internet zu tun haben. Wie sieht das im B2B oder B2G Bereich aus, denn da soll es noch einen separaten Kanal geben. Schlagwort: EDI oder EDIFACT

Meiko Michalsky -- 217.82.83.223 17:32, 13. Jun 2004 (CEST) --

aus dem zusätzlich angelegten Artikel ECommerce: Das verbindende Ziel des eCommerce ist die Integration der Geschäftsprozesse auf elektronischem Weg.

Schon relativ früh wurden zu diesem Zweck Standardisierungen vereinbart, denn eine strukturierte Kommunikation mit diesem Ziel braucht verbindliche Vereinbarungen auf Sender- und Empfängerseite. Beispiele für solche Vereinbarungen sind:

EDIFACT – vor allem im Einsatz bei Handelsunternehmen und großen Einkaufsverbänden für die Auftragsabwicklung, den Zahlungsverkehr und das Transportwesen. Das Verfahren ist seit 1988 standardisiert.

SWIFT – ist ein Übertragungsverfahren des Zahlungsverkehrs, welchen vor allem von Banken eingesetzt und promotet wird. SWIFT ist seit 1977 standardisiert und hat seine Entsprechung auf dem PC des Kunden in ZV-DFÜ gefunden; ein vom zentralen Kreditausschuss normiertes Verfahren zur Datenübertragung auf elektronischem Weg.

VDA – ein Verfahren zur Bestell- und Auftragsabwicklung vor allem bei Automobilherstellern, die diese Form bei ihren Vorlieferanten durchgesetzt haben. VDA wird seit 1981 eingesetzt und ist ein reines B2B Tool (Business to Business).

Weil es diese Normierungen schon vor dem Einsatz des Internet gab, können viele Unternehmen mit Recht behaupten, dass sie der Vorreiter des eCommerce sind. Ein prominentes Beispiel ist Jack Welch von General Electric, der sich als ein Pionier des eCommerce bezeichnet, denn sein Unternehmen setzt schon seit 25 Jahren auf eCommerce. Das ist sicher eine richtige Aussage. Sie zeigt aber andererseits sehr deutlich, welche Definition dem eCommerce zu Grunde liegt. Vor allem weist sie darauf hin, dass der eCommerce nicht erst mit dem Internet erfunden wurde und ohne dieses neue Medium sehr gut existieren kann.

Die Annahme, der eCommerce brauche das Internet, ist ein fataler Irrtum. Es bleibt erstaunlich, wie viele Marktteilnehmer diesem Irrtum erlegen sind, wie viele Ressourcen in diesem Irrglauben fehlgeleitet wurden, wie viele Business Cases auf einer falschen Basis erstellt und finanziert wurden und letztendlich gescheitert sind.

Eine Übertragung der Prinzipien des eCommerce auf das Internet ist kaum möglich. Man erkennt einige Grundelemente im Internethandel wieder, aber mehr bleibt bei genauerer Betrachtung nicht übrig. Allzu eifrige Unternehmer haben in Koalition mit den Venture Fonds eine Ebene übersehen, die das Internet der reinen Datenübertragung hinzugefügt hat. Der eCommerce im Internet ist nicht EDIFACT oder VDA in einem neuen Medium, nicht die Verschiebung von Quantitäten von einer Übertragungsart in die nächste.

Genauer: dort, wo eCommerce nur die Verlagerung der vorhandenen Bestellabwicklung auf eine andere Transportebene ist, entsteht kein neues Geschäft. Wählt man das Internet lediglich als Datentransporter, so ist es seiner neuen kreativen Möglichkeiten beraubt. Diese Anwendung gibt es nichtsdestotrotz, und sie ist bereits in einem Anfangsstadium der Normierung. Der Standard heißt XML ( eXtensible Markup Language).

XML – versucht eine erfolgreiche Normierung auf das Internet zu übertragen. In dieser Konvention ist noch keine Integration in die betriebliche Anwendungssoftware und keine zentrale Prozessteuerung definiert. Seit 1997 gibt es diesen jüngsten Standard der Softwareindustrie.

Die Datenebene ist eine grundlegende Basis für XML. Hier entspricht sie den anderen Formen des oben beschriebenen EDI (Electronic Data Interchange). Immerhin bietet sie aber Ansätze für die Datenpräsentation der übertragenen Nettoinformation zum Beispiel mit XSL (eXtended Stylesheet Language). Hier finden wir einen Ansatz zur Adaption an das Internet vor. XSL unterstützt die grafische Darstellung des Rohmaterials für das Internet und andere Medien wie Kataloge oder Dokumentenverwaltung. Womit wir bei einer weiteren Funktion des Internet angekommen sind: der ansprechenden Präsentation von Informationen und Daten.

Eine Abgrenzung des eCommerce zum iCommerce, dem Handel auf der Basis des Internet findet man ausführlich dargestellt auf den Unterseiten von iCommerce.[1].

e-commerce-Richtlinie[Quelltext bearbeiten]

mich wundert, dass hier nirgends die EG-e-commerce-Richtlinie erwähnt wird? ---Poupou l'quourouce 22:24, 14. Jun 2005 (CEST)

Sei mutig! --Flominator 22:42, 14. Jun 2005 (CEST)

Definitionen / Darstellung - Gliederung E-Business[Quelltext bearbeiten]

E-Business ist er Oberbegriff -denke ich (und andere) z.B. Stahlknecht&Hasenkamp S.406 also nicht wie in der definition als Synonyme zu gebrauchen.

In Ordnung. Die Übersetzung bezogen auf Geschäftsprozesse ist eine hinreichend scharfe Abgrenzung zur Auslagerung aus meiner Gesamtübersicht hier. Vielen Dank! Bo Kontemplation 06:00, 25. Jun 2006 (CEST)

Hallo, ich schreibe gerade eine Diplomarbeit im Bereich ebusiness Strategie entwickeln. Hier im speziellen Fall supply chain management, also Beschaffung und Logistik. Ich beschäftige mich nun seit etwa 4 Tagen mit dem Thema, was ich aber immer noch nicht gefunden habe ist eine saubere, abgrenzende Darstellung welche Bereiche es im Bereich ebusiness gibt und wie diese miteinander verknüpft sind. Als Beispiel Supplier Relationship Management, wie ist dieses eingegliedert, als eigenes Gebiet des ebusiness oder innerhalb des eProcurement? Über Anregungen, Links oder sonstiges würde ich mich freuen.

Volkswirtschaftliche Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse Angaben zur Größe des elektronischen Handels und zu seinem Anteil am gesamten Handel.--Jjkorff 09:27, 9. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Shopanbindung an Warenwirtschaftssystem[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse hier eine Verbindung zu Warenwirtschaftssystem. So zusagen als Verweis. Man kann es Shopanbindung oder so in der Art nennen ich schreibe gerne einen Artikel dazu. Wo kann man es einreichen? Hier?

Die Liste der Weblinks ist imho viel zu aufgebläht und ignoriert WP:WEB komplett. Meine Änderungen darin sind kommentarlos revertiert worden. Gibt es eine Begründung dafür?--Der kleine grüne Schornstein 09:44, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich bitte eindringlich, Wikipedia:Weblinks zu beachten. --Complex 10:19, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Jeder Achte in der EU27 kauft wegen Sicherheitsbedenken nicht im Internet ein, Feb08, brauchbar? -- Cherubino 02:17, 22. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Derzeit gibt es ca. 200 Shopsoftwareanbieter allein in Deutschland.[Quelltext bearbeiten]

Mich interessiert, woher die magische Zahl 200 kommt? Das klingt mir verdammt wenig. Wer hat die E-Shops gezaehlt, und woher weiss der Zaehler, das er alle Shops (PI * Daumen) eingeschlossen hat? Traute Meyer 22:23, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Rechtliche Bestimmungen in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

sollten überarbeitet werden. Das TDG ist zum Beispiel veraltet und wurde durch das TMG erstzt.

Bitte um kurze Rückmeldung seitens der Autoren dieses Artikels: Ist eurer/deiner Meinung nach das heutige BGH-Urteil VIII ZR 146/15 (siehe juris-Nachrichten [2]) hier relevant oder geht das zu weit ins Detail? --Carolin 18:55, 16. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Allgemeine Entwicklung in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, dass hier bisher ein paar Daten zur allgemeinen Entwicklung gefehlt haben. Die gibt es nun. Der neue Abschnitt wird hoffentlich als Bereicherung wahrgenommen. Calculon79 16:45, 4. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Habe versucht eine Tabelle hinzuzufügen. Das hat aber leider nicht geklappt. Meine letzten Änderungen sind entsprechend murks und Gegenstandslos. Calculon79 18:15, 14. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Letzter Absatz im Abschnitt "Außereuropäische Bestimmungen"[Quelltext bearbeiten]

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der grenzüberschreitende Elektronische Handel zwar durch bestimmte rechtliche Unsicherheiten etwas gebremst wird, aber ein großes Entwicklungspotenzial bietet. Ein einheitliches europäisches Recht, das die Interessen des Verbrauchers noch besser berücksichtigt, wird langfristig sicherlich für ein weiteres Wachstum sorgen.

Das entspricht eindeutig nicht WP:NPOV und sollte daher umformuliert werden. --80.109.39.94 20:24, 6. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Da das Thema Onlineshop sehr umfangreich ist und hier nur sehr unstrukturiert beschrieben ist, rege ich einen neuen Artikel Onlineshop an. Die Frage nach Relefanz wurde bereits gestellt. http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Relevanzcheck#Onlineshop Gibt es hier Einwände? Ansonsten würde ich demnächst mit der Arbeit beginnen.

--Schukai (Diskussion) 15:44, 29. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Habe das nur einmalig im Artikel auftretende Wort "Internetshop" durch "Onlineshop" ersetzt (Abschnitt Gebrauchstauglichkeit 1. Satz). Ich empfehle außerdem, die Begriffe "Internet(-)shop" und "Web(-)shop" als alternative Bezeichnungen aufzuführen. --ULupus (Diskussion) 19:34, 20. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Ausschluss vom Online-Geschäften[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlen kritische Aspekte vollständig. Personen, welche wegen (angeblicher) Nähe zur Alqaeda kein PayPal Konto haben können, können Onlineshops nicht nutzen. Amazon-Bücher kann man teilweise über den klassischen Buchhandel (solange es den noch gibt) beziehen, wie bei anderen Artikeln vorgehen? Wenn das so weiter geht, wird es eines Tages nur noch Online-Brot geben, und wer (warum auch immer) nicht an diesen rankommt, wird verhungern :-( --62.178.96.8 18:07, 13. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Übersicht über die Bezahlverfahren im Internet - E-Commerce Studie?[Quelltext bearbeiten]

Mir ist nicht ganz klar auf welche Studie in diesem Abschnitt:

"Die Mehrheit der Online-Händler bietet eine Kombination aus herkömmlichen und elektronischen Bezahlverfahren an, häufig stehen zwei bis vier der oben genannten Alternativen zur Verfügung. Laut der Studie eCommerce wird das Verfahren der Rechnung bei den befragten Kunden mit 78,6 % am meisten genutzt, gefolgt von Online-Überweisungen (60 %), Kreditkarte (59,5 %) und Nachnahme (57,2 %). Händler dagegen bevorzugen Vorkasse (30,8 %), Kreditkarte (17,6 %) und Nachnahme (15,5 %)." ("Übersicht über die Bezahlverfahren im Internet")

Bezug genommen wird.

Wenn ich mich nicht täusche, taucht sie nicht bei Einzelnachweisen auf.

--UliBaumann (Diskussion) 17:02, 23. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

-- Oida666 (Diskussion) 09:51, 21. Mär. 2017 (CET) Die Studie habe ich nicht gefunden, wohl aber die Sekundärquelle: Georg Borges, Jörg Schwenk: Daten- und Identitätsschutz in Cloud Computing, E-Government und E-Commerce, Springer-Verlag 2013, S. 124-125. ISBN 978-3-642-30102-5. Ist über Google Books nachvollziehbar. Hab ich als Referenz eingefügt.[Beantworten]

Verständlichkeit!!![Quelltext bearbeiten]

An dem beispielhaften Satz „Hierdurch wurde die Neoklassik entscheidend ausdifferenziert, auch wenn jede wissenschaftliche Theorie notwendigerweise abstrahieren muss und Vereinfachungen enthält.“ ist zu erkennen, dass Wikipedia sich bei manchen Artikeln selbst disqualifiziert, indem hier Dinge stehen, die keine „normale Sau“ mehr versteht! Und es sind vor allem die Durchschnitts-Normalos, für die Wiki wichtig ist! --Fährtenleser (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Fährtenleser (Diskussion | Beiträge) 09:09, 22. Sep. 2019 (CEST))[Beantworten]

Ich denke, nicht nur "normale Säue" haben mit diesem Satz ihre Probleme, zumal er gleich mehrere Begriffe verwendet, die vorher nicht eingeführt wurden. Da wollte sich jemand mit Wortgeklingel selbst berauschen. --ULupus (Diskussion) 21:45, 13. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Zusammenfassung fehlerhaft[Quelltext bearbeiten]

Die Zusammenfassung/der Untertitel lautet „ elektrombileSammelbegriff für alle Aktivitäten um das Handeln von Waren und Dienstleistungen im Internet“ — das „elektrombile“ muss weg. Leider kann ich den Untertitel nicht bearbeiten. Kann jemand helfen? Danke MichaelWhi (Diskussion) 09:12, 1. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

taz.die tageszeitung vom 21.12.2020 „Für das Klima ist Onlinehandel häufig besser“

Wie schädlich sind eigentlich Internetbestellungen für die Umwelt? Angesichts von Geschäftsschließungen und Vorweihnachtszeit stellen sich viele diese Frage. Ein Experte für das Thema Kreislaufwirtschaft gibt Antworten

https://www.taz.de/!5739936 (nicht signierter Beitrag von 2A01:598:A126:3A7B:1FDB:FC4D:1389:55AB (Diskussion) 08:58, 22. Dez. 2020 (CET))[Beantworten]

Im Geschäft ansehen und dann online billiger kaufen.[Quelltext bearbeiten]

Das fehlt noch. Ebenso: Das billigere Onlineangebot bei Preisverhandlungen im Geschäft ins Feld führen. --178.142.30.152 08:56, 20. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]