Diskussion:Filmverwertung

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(Legale) digitale Verwetung[Quelltext bearbeiten]

Dem Artikel fehlt - meiner Meinung nach - gänzlich der Aspekt der legalen digitalen Verwetung. Jetweder Vertrieb über Online-Plattformen (VoD), als Downloads (Google/iTunes und Co.), und ähnliches. Hat hier jemand verünftige (zitierbare) Fakten gefunden? --Peter86169 (Diskussion) 22:41, 20. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Verwertungsfenster und so[Quelltext bearbeiten]

Bevor ich mir noch ein "Schlaumeier" einfange, dann auf diesem Weg:

  1. Wer definiert die "klassische" Verwertungskette? Mir scheint weder Pay-TV noch DVD mit dem begriff "klassisch" vereinbar.
  2. Wer definiert die genannten fristen?
  3. Wie allgemeingültig sind diese fristen?
  4. Was sagen die überhaupt aus (es gibt tausende Filme, die nicht "mindestens 6 Monate" im kino laufen und es gibt Filme, die kommen schon 1 1/2 Jahre oder früher nach dem kinostart ins fernsehen?

Also erwarte ich entsprechende Quellen oder der Abschnitt wird entschärft.

Viele Grüße vom Schlaumeier. --Flatlander3004 17:04, 17. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht machst du dir ja einfach mal die kleine Mühe, nach dem Begriff Verwertungsfenster bei Mutter Google zu forschen …? Merke: Was man nicht kennt – ist nicht zwingend inexistent oder irrelevant und kann in Hansdampf-Manier großkotzig als "Kaffeesatz-Leserei" abgetan werden …! RX-Guru 00:39, 18. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es wäre schön, wenn Du mit den Beleidigungen aufhörst und - wie es ich gehört - die Zahlen, die du da ständig einfügst (und deren Relevanz) mit QUELLENANGABEN belegst. Es ist IMMER die Aufgabe dessen, der eine Information einfügt, die Quelle zu nennen, nicht die Aufgabe dessen, der die Information anzweifelt, zu belegen, dass es dafür keine Quelle gibt. Ich habe im Übrigen deinen Ratschlag befolgt und das hier: [1] gefunden. Da stehen andere Fristen. Soviel zur Zuverlässigkeit und Relevanz von Google-Treffern. Darüber hinaus empfehle ich Dir dringend Wikipedia:Wikiquette Gruß. --Flatlander3004 09:03, 18. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Beleidigungen …? Mehr als das Wort "großkotzig" habe ich mir nicht vorzuwerfen. Das kommt halt davon, wenn man die Arbeit anderer Leute, ohne Wissen um die Fakten, als "Kaffeesatz"-Blödsinn (Artikel-Historie) abtun will und nassforsch ein Ultimatum stellt (weiter oben). Ich habe seit gut acht Jahren beruflich mit Verwertungsfenstern zu tun und weiß ganz genau, was ich in den Artikel eingefügt habe. Wenn man für jede Info in der WP Quellen zitieren müsste, könnten Millionen Infos sofort wieder als "unbelegt" gelöscht werden. Zu dem erwähnten Link: Vermutlich hast du nur geflissentlich die folgende Anmerkung übersehen: "Abbildung: Verändernde Verwertungsfenster. Hier ein mögliches Beispiel eines künftigen Verwertungsfensters." Apropos: Meine Wikiquette besteht seit meiner WP-Anmeldung darin, mich nicht in Dinge/Artikel einzumischen, von denen ich keine Ahnung habe und immer bei meinen Leisten zu bleiben … Gruß zurück! RX-Guru 16:14, 18. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
ich stelle fest, dass du dich weiterhin beharrlich weigerst, Quelle zu nennen. Wer legt diese Fristen fest und wie verbindlich sind sie und für wen? Wie dem letzten Absatz zu entnehmen ist, spielen diese Fristen in der Praxis doch wohl keine so große Rolle, oder? Warum dann der Aufwand?
Ach so - die schlimmsten zeitgenossen im WP sind die, die meinen, sie hätten Ahnung und DESHALB hätten sie alleine das recht gepachtet, zu einem Thema was zu sagen. Wenn ich als LESER (für wen ist WP - für die Autoren?) über einen Widerspruch stolpere, darf ich doch wohl mal nachfragen, oder? Man muss sicher nicht jede selbstverständlichkeit mit Quellen belegen, aber zumindest strittige oder widersprüchliche Aussagen. Und das trifft auf deine Verwertungsfensterfristen zu. --Flatlander3004 16:24, 18. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Und ich stelle fest, dass du dich nicht mehr beharrlich weigerst, die so genannten Verwertungsfenster als existent anzuerkennen … RX-Guru 16:54, 18. Apr. 2007 (CEST) PS: Im Artikel steht klar und deutlich, wer diese Fenster mit wem ausgehandelt hat. Filmverleiher sind Firmen wie Warner, Universal, Buena Vista, Fox, Kinowelt usw., die Kunden/Nutzer sind Kinos, Videotheken, Fernsehsender usw. Die Fristen selbst sind Insidern bekannt, werden aber nicht unbedingt an die große Glocke gehängt. Ich kenne sie vom IVD, werde dir aber nicht meinen Mitglieder-Login-Code nennen. Wie auch immer, vielleicht finde ich ja via Google noch irgendwo einen Link, der meine Zeitangaben bestätigt und deinen Ansprüchen Genüge tut …[Beantworten]
Einen Link zu finden, auf dem die ganze Viererkette mit Zeitangaben drauf ist, ist scheinbar nicht einfach. Hier zumindest schon einmal ein Link mit Bestätigung der noch immer gültigen 6-Monats-Regelung Kino > DVD/Video. Bleibt nur zu hoffen, dass dir Die Welt seriös genug ist … RX-Guru 21:51, 18. Apr. 2007 (CEST) PS: Wichtig ist für dieses Beispiel allerdings, dass für Dokus und/oder vom Fernsehen produzierte/koproduzierte Filme meist andere Regeln zum Tragen kommen.[Beantworten]

KN: Um an dieser Stelle mal was zu dem Thema bei zu tragen: Die Filmförderanstalt (FFA) regelt die Zeitfenster in ihren §. Diese sind bundesweit gültig, da es sich bei den FFA Geldern um eine sogenannte Gemeinfinanzierung (öffentlich) handelt. JEDER der also Filmförderung beantragt, MUSS sich an diese Fristen halten. Es sei denn er stellt einen Antrag die Fristen zu verkürzen! Eine ausführliche Info darüber gibt es bei der Filmförderung www.FFA.de oder bei der Filmförderung Hamburg als PDF_ Thema Filmfinanzierung ... Seriös genug??? Aber es gibt zur Zeit eine Diskussion in auf EU Ebene wie auch in den USA diese fristen eklatant zu kürzen .. ist aber noch nicht so weit. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.189.109.63 (DiskussionBeiträge) 20:01, 17. Jul. 2008 (CEST)) [Beantworten]

Folgende Beiträge hatte die IP mitten in den ersten Beitrag von Flatlander eingebaut. Ich habe diese einmal ausgeschnitten und hier eingebaut (bezogen auf 1-4 und die letzten beiden Zeilen auf die Bitte um Quellen):
KN: Die Filmindustrie und die Verträge mit Filmverleihern, Filmvertrieben und den Herstellern der Film bzw. die Verwertungsgesellschaften der Filmhersteller.
KN: Die FFA und die anderen Filmförderanstalten sowie die Minister für Kultur/Wirtschaft
KN: Sehr allgemein, da gesetzlich festgelegt (Filmfördergesetz)
KN:Genau das was du gefragt hast ... Die Verwertungsfisten (genannt Sperrfristen)
KN: Na denn mal los! Aber wie sieht es denn mal  mit lesen aus? Wer so viel schreibt, der kann doch mal lesen, oder nicht? www.ffa.de
Im Text bereits von mir(!) genannt § 30 Filmfödergesetz!!!
Gruß --M.L 21:16, 17. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Kleinigkeitenkorrektur[Quelltext bearbeiten]

Hab die Einleitung zu den Erlösanteilen im Abschnitt Filmverwertungskette korrigiert. Die Zahlen beziehen sich nunmal nur auf einen Artikel aus April 2012. Ich bin aufgrund des Erscheinungsdatums von 2011 ausgegangen. Enzeklopädisch korrekt wäre wohl "irgendwann vor 2012" gewesen. Ich hoffe, das ist trotzdem akzeptabel. Im Artikel steht leider keine genaue Jahreszahl, auf die sich die Angaben beziehen. Typischerweise habe ich absichtlich durch durschnittlich ersetzt, weil nunmal nur die Momentaufnahme eines Durchschnittes belegt ist. Der Artikel selbst beschreibt die ständige Änderung der Zahlen.

Ich hätte auch gerne aktuellere eingesetzt, konnte aber in einer halben Stunde mit Hilfe von Onkel Google nichts finden. Selbst der Originalartikel ist futsch und nur noch über ein Archiv zu finden.

Außerdem hab ich im 2. Satz von "Verwertungsfenster" ne (sorry) doofe Formulierung überarbeitet.

Gruß xxp

Hallo xxp, ich habe zunächst zurückgesetzt, da ich deine Ausführungen nicht ganz nachvollziehen kann. Wie kommst du darauf, dass der Artikel im April 2012 veröffentlicht wurde? Meines Erachtens wurde zu diesem Zeitpunkt lediglich erstmals im Webarchiv gecacht. Möglich wäre zudem, dass sich die Angaben auf eine andere Quelle beziehen, die von einem anderen Zeitpunkt stammt. Ich sehe derzeit nichts, woraus sich eine Datumsangabe im Artikel rechtfertigen würde. –Queryzo ?! 21:52, 12. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]
Hallo Queryzo,
deswegen hatte ich das hier ja geschrieben, 2011 war nur eine Annahme aufgrund des Erscheinungsdatums und damit wie geschrieben enzeklopädisch fragwürdig.
Im Grundsatz wollte ich die definitiv falsche Verallgemeinerung "typischerweise" korrigieren. Ebensowenig könnte man den durschnittlichen Wert der DAX-Indizes 2017 als "typischerweise der Wert der Aktie ::eines deutschen DAX-Unternehmens" beschreiben.
Korrekt wäre wie geschrieben "in einem unbekannten Jahr vor 2012". Persönlich würde ich das aber auch nicht gut finden in der Wiki.
Was wäre deiner Meinung nach der richtige Weg? "War irgendwann einmal" ohne Zeitangabe?
Hier wäre noch eine Quelle mit Zeitangabe aus der englischen Wiki.
Die ist aber aus 2000 und wurde da auch schon als "soll aktualisiert werden" markiert. Hat noch VHS und DVD als Datengrundlage anstatt DVD/Blueray.
Und nu?
Die Quelle pbs.org finde ich besser, da sie a) verfügbar und b) datiert ist ("According to a September 2000 research report"). Hiermit haben wir nicht nur das Datum der Quelle, sondern auch, in welchem Rahmen die Daten erhoben worden sind. Ich persönlich habe kein Problem damit, dass die Daten veraltet sind, solange es nichts neueres gibt, ist dem halt so. Wikipedia kann auch nur die Welt da draußen abbilden. –Queryzo ?! 22:49, 12. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]
Gesagt. Getan. xxp