Diskussion:Folter

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(nicht signierter Beitrag von Claude J (Diskussion | Beiträge) 09:51, 24. Jun. 2019 (CEST))[Beantworten]

Der Artikel beschäftigt sich anscheinend in erster Linie mit der Folter als Instrument staatlicher Justiz- oder Polizeibeamter zur Ermittlung und Strafverfolgung. Daneben tritt Folter jedoch auch oft als Akt der Rache oder des blanken Hasses oder des Terrors oder einer Lust an Grausamkeiten auf, so beispielsweise etwa im dreißigjährigen Krieg bei dem sogenannten "Schwedentrunk". Außerdem gibt es wohl auch Folter durch nichtstaatliche Akteure, wie zum Beispiel bei lateinamerikanischen "Kriegen" rivalisierender krimineller Banden. Und im Übrigen wurde nichttödliche Folter teilweise auch als Aufnahmeritual bei Schiffbesatzungen praktiziert.--2003:E7:7F3B:2D01:EDF0:B782:70E2:58AE 20:12, 12. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Folter der US Armeen vor 1989[Quelltext bearbeiten]

Wieso taucht hier im Artikel zum Thema nichts auf? --KhlavKhalash (Diskussion) 18:35, 18. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Wie immer: Weil noch niemand etwas dazu geschrieben hat. --Zinnmann d 19:31, 18. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Abgrenzung gegen Erzwingen von Handlungen[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich es recherchiert habe (zB Legal Tribune, Bericht zum Prozess in Tageblatt und Urteil sind die Androhung und das Zufügen von Schmerzen im Rahmen polizeilicher Zwangsmaßnahmen zulässig. Der Definition im Kopf des Artikels "Zufügen .. von Schmerz .. um den Willen des Folteropfers zu brechen" würde das aber entsprechen. M.E. sollte daher eine Abgrenzung im Artikel erfolgen. --Schrauber5 (Diskussion) 19:37, 25. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

Das OVG hat allerdings in seiner von dir genannten Entscheidung ausdrücklich offengelassen, ob die Anwendung noch verhältnismäßig war: "Da die Anwendung unmittelbaren Zwangs in Gestalt der Nervendrucktechnik über der Nase des Klägers bereits den Anforderungen an die Androhung einer Zwangsmaßnahme nicht genügt, kommt es nicht entscheidungserheblich auf die zwischen den Beteiligten streitige Frage an, ob diese Drucktechnik verhältnismäßig war." (OVG Niedersachsen, 28.10.2016 - 11 LB 209/15) --Pistazienfresser (Diskussion) 20:33, 25. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]
Jedenfalls die Handlung zur Erzwingung einer Aussage dürfte fehlen: "Zu beachten ist dabei zunächst, dass nicht jeder unmittelbare Zwang oder nicht jede Einwirkung auf den Körper eines Verdächtigen Folter ist. Folter ist vielmehr definiert als die Zufügung schwerer physischer oder psychischer Schmerzen oder deren Androhung zur Erzwingung einer Aussage. Die damit bewirkte Ausschaltung der menschlichen Selbstbestimmung muss also zu der Einwirkung auf den Körper hinzutreten."
[Friedhelm Hufen: Die Menschenwürde, Art. 1 I GG. JuS 2010, S. 1 (10)] --Pistazienfresser (Diskussion) 21:01, 25. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]
Das widerspricht aber der Uno-Definition, die neben der Aussageerzwingung auch explizit "einschüchtern und bestrafen" hinzufügt. Allerdings zählt der AEMR das zusätzlich auf, das wäre ein Argument dafür Folter nur auf Aussageerzwingung einzuschränken. --Schrauber5 (Diskussion) 09:07, 26. Mär. 2023 (CEST)[Beantworten]
Mir ging es nicht um die Verhältnismäßigkeit, sondern um die Zulässigkeit des Zwangs über Schmerzen um den Willen zu brechen an sich. Wenn zB jemand wegbewegt werden soll kann man ihn
  • schieben/schubsen: Gewalt um direkt das gewünschte Ziel zu erreichen
  • Schleifen: Gewalt unter Inkaufnahme von Schmerzen
  • Schlagen: mit Schmerz als bedeutender Komponente
  • Elektroschock/Tasern: ausschließlich Schmerz als Einwirkungsmittel
Vielleicht verstehe ich "Wille zu brechen" auch zu klein, hier auf den Willen an dem Ort zu bleiben während bei der Folter jegliche Wille gemeint ist. --Schrauber5 (Diskussion) 09:30, 26. Mär. 2023 (CEST)[Beantworten]

Isolationsfolter in der BRD[Quelltext bearbeiten]

Ein Absatz über die Isolationshaft in Deutschland fehlt offensichtlich. International und wissenschaftlich ist anerkannt, daß Unterbinden von Kommunikation, ja von Sprechen überhaupt, Aufenthalt in schallisolierten Zellen, komplett weiß gestrichen, Einzelhofgang und was an weiteren Phantasien dazu entwickelt wurde, FOLTER ist. Warum taucht das nicht auf? Weil es vor allem an RAF-Gefangenen praktiziert wurde, für die ja auch andere selbstverständliche Rechte nicht galten? --Niniwitsch (Diskussion) 10:11, 1. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Weil das inhaltlich unter Isolationshaft behandelt wird. Ein Verweis darauf findet sich im Abschnitt Folter#Bundesrepublik. --Zinnmann d 14:36, 1. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt Deutschland / Verstöße gegen die UN-Antifolterkonvention[Quelltext bearbeiten]

Die hier aufgeführten Beispiele sind z.T. äußerst fragwürdig. Im Artikel Vera Stein ist von einem Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention die Rede, nicht der Antifolterkonvention. Zudem ist die Dame sicher in unangemessener Weise behandelt und eingesperrt worden. Dies geschah aber nicht, um ihr gezielt Leid zuzufügen. Vielmehr war das "nur" eine grob fahrlässige Fehldiagnose (was die Sache subjektiv nicht unbedingt besser macht, aber juristisch ein großer Unterschied ist). Wäre die Diagnose richtig gewesen, wäre die Freiheitsberaubung wohl nicht illegal gewesen. Auch die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln an Drogenkuriere oder Dealer mag eine unzulässige und erniedrigende Behandlung sein - dies geschah damals aber nicht, "um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen", sondern "nur" zum Zwecke der Beweissicherung. Die dem Verdächtigen dabei zugefügten Unannehmlichkeiten waren nicht Mittel zum Zweck, sondern "nur" eine in Kauf genommene "Nebenwirkung". Wie auch oben gilt: im Effekt vielleicht kein großer Unterschied, juristisch aber schon. Und weiter oben unter "Gesetzeslage" wurde ja auch schon kritisiert, dass die Behauptung, die gewaltsame Erzwingung einer Willensänderung eines Menschen würde stets gegen die UN-Antifolterkonvention verstoßen, unbelegt ist. Dann würde ja schon jeder durch die Polizei ausgeübte Unmittelbare Zwang gegen die Konvention verstoßen. --HH58 (Diskussion) 23:43, 20. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Das sehe ich auch so. Die Einstufung als Folter erfolgt ausschließlich hier in Wikipedia und findet sich nicht in den genannten Quellen. Ich entferne die Abschnitte daher. --Zinnmann d 10:19, 21. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]