Diskussion:Hauptsatzung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Was sind die Pflichtbestandteile einer Hauptsatzung?

"In allen deutschen Flächenländern ist die Hauptsatzung eine Pflichtsatzung." Echt? Da hätte ich dann aber einen Beleg aus allen 13 einschlägigen Gemeindeordnungen. Für Bayern ist mir die Pflicht z.B. nicht bekannt, die weitaus meisten Gemeinden in Bayern haben (wohl) keine Hauptsatzung, zumindest finden sich solche nur vereinzelt im WWW-Auftritt der Gemeinden.--Sukaq (Diskussion) 11:46, 14. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Richtig. Mal aufgeteilt in Abschnitt "Bayern" und Abschnitt "Die anderen": Die BayGO ist eben völlig anders aufgebaut, als die anderen GO's - und deshalb kann (und wird) das zu regelnde in ...zig Satzungen zersplittert. Im Ergebnis kommt aber dasselbe heraus, nur dass es in jedem anderen Bundesland nur eines Auf-/Abrufes bedarf, in bayrischen Gemeinden eben im Zweifel Dutzender Abrufe (nach dem Motto: Je größer, desto mehr).--Rote4132 (Diskussion) 23:11, 18. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]