Diskussion:Nationalsprache

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1. Hochsprache ist lediglich eine stilistische Bewertung. 2. Standardsprache ist das Produkt der Normierung einer Sprache und deren Erhebung zum Standard mittels Kodifizierung. 3. Nationalsprache ist definitv KEIN Sammelbegriff für sprachliche Varietäten jedweder Art. Nationalsprache ist eine Einheitssprache auf Grundlage einer bestehenden Standardsprache. Sie setzt das Bestehen einer Nation voraus. Sie ist Symbol nationaler (sozialer, historischer) Identität. Voraussetzung für die Nationalsprache ist, dass sie von der Mehrheit der Bevölkerung fließend gesprochen und geschrieben wird und im Alltag breite Verwendung findet. 4. Die Postulierung einer Amtssprache (auf Grundlage einer Standardsprache) bedarf eines signifikanten Territoriums. Sie setzt demzufolge das Bestehen eines Staates voraus. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, hat eine weitverbreitete und rechtsverbindliche Geltung, ist institutionalisiert und muss mindestens vom Bildungs- und Berufskader beherrscht werden.

Beispiel war die UdSSR. Amtssprache war Russisch, es bestanden daneben aber vielfältige Nationalsprachen der einzelnen Völker (z.B. Estnisch, Usbekisch etc.).

(Lit.: Dittmar, Norbert: Grundlagen der Soziolingustik. Tübingen: Niemeyer.)--78.53.200.223 17:26, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]