Diskussion:Preußisches Judenedikt von 1812

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Reichweite des Edikts[Quelltext bearbeiten]

Mir scheint, dass das Edikt vom 11. März auch in Westpreußen galt. Zumindest wurden in Danzig und Marienwerder um 1814 im Amtsblatt Listen der neuen jüdischen Staatsbürger mit ihren festen Familiennamen veröffentlicht, wie es auch in der Neumark, in der Kurmark, in Schlesien (Breslau), Pommern und Ostpreußen geschah. Im südlichen Westpreußen, etwa im Culmer Land, war dies nicht der Fall; eine Staatsbürger- und Familiennamens-Annahmeliste gab es da erst 1845.

In Danzig wurde die Gültigkeit des Staatsbürgerrecht der Juden noch bis in die 30er Jahre von Manchen in der Regierung bestritten, aber generell anerkannt.

Ich freue mich auf weitere Hinweise zu diesem Thema! Roger.Lustig 17:25, 30. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Geändert; Quelle (Menk) gegeben.Roger.Lustig 05:46, 12. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Link zu den Einzelnachweisen 5 bis 7 (google) führt zu gar nichts, daher herausgenommen. --84.135.134.42 14:39, 17. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

refs sollen grundsätzlich nicht entfernt werden, auch wenn sie nicht mehr erreichbar sind. Ich hab deswegen revertiert. -- lley (Diskussion) 15:28, 17. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Kabinettsordre (Cabinetts-Ordre)[Quelltext bearbeiten]

Verfügungen des Königs dieser Art hießen in Preußen immer Kabinettsordres (auch: Cabinetts-Ordres). Das gilt auch für die Ordres vom 30.11.1828 und vom 19.06.1836 - siehe Philippi: Die Civilstandsgesetze in der königlich preußischen Rheinprovinz, Elberfeld 1855 (2. Aufl.), S. 261 (https://books.google.de/books?id=fYZDAAAAcAAJ). -- Sebastian Panwitz (Diskussion) 16:08, 15. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]