Diskussion:Seeblockade

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Seeblockade WK II[Quelltext bearbeiten]

Zeitgleich mit der Kriegserklärung an das Großdeutsche Reich (3. September 1939) hatte Großbritannien gemeinsam mit dem Commonwealth weltweit Jagd auf deutsche Handels- und Personenschiffe sowie auf Schiffe seiner Verbündeten gemacht.
Die deutsche Marineleitung hatte mit Kriegsbeginn die Flotte angewiesen, nach Hause zu kommen, befreundete Häfen aufzusuchen bzw. die Schiffe zur Selbstversenkung vorzubereiten, um die Kaperung der Schiffe zu vermeiden. -- Fibe101 (Diskussion) 20:53, 11. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Völkerrechtswidrig?[Quelltext bearbeiten]

(Bzgl WKI) Ja war eine Seeblockade jetzt völkerrechtswidrig, oder war sie's nicht? Muß doch unter Historikern diskutiert worden sein. Im Moment ist der Artikel zu dem Punkt unentschieden um nicht zu sagen vage. --BjKa (Diskussion) 12:16, 30. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

waren die Atombombenabwürfe auf Hiroschima und Nagasaki / oder die Kriegführung der Sowjetarmee in Afghanistan / oder der Franzosen in Algerien usw. usf. völkerrechtswidrig ? Und wenn sies war(en): denke mal über das Recht des Stärkeren (und den Unterschied der Kraftproben von staatlichen Souveränen untereinander zum innerstaatlichen Gewaltmonopol gegenüber den jeweiligen Staatsangehörigen) nach. --129.187.244.28 08:41, 26. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Das hat nichts mit dem Recht des Stärkeren zu tun. Eine Blockade im Krieg ist nicht Völkerrechtswidrig. Bei dem Vorwurf der Deutschen ging es um den Zeitraum vom Waffenstillstand bis zum Friedensvertrag. Da Deutschland kapituliert hatte, konnte man argumentieren der Krieg ist beendet und die Blockade erfolgt damit in Friedenszeiten. Man kann aber auch argumentieren, dass der Krieg erst dann beendet ist, wenn Deutschland die Bedingungen des Friedensvertrages akzeptiert und keinerlei Widerstand mehr leistet. Aber auch heute beschließt die UN Blockaden, die auch Lebensmittel einschließen, wenn man damit die Durchsetzung von Beschlüssen der UN erzwingen will. Deutschland konnte die Blockade durch Unterzeichnen des Friedensvertrages beenden, wie heute Korea durch den Verzicht auf atomare Bewaffnung.--Adama55 (Diskussion) 22:02, 9. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]
So weit ich mich erinnere, war vor dem Ersten Weltkrieg eine Blockade der Küste völkerrechtlich erlaubt, eine Fernblockade hingegen nicht. Inwieweit das Völkerrecht Nationen bindet, die die entsprechenden Normen nicht ausdrücklich ratifiziert haben, ist aber schon immer umstritten. -- Perrak (Disk) 11:22, 10. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]
wie aus dem Subtext der Vorredner hervorgeht, eignet sich das Völkerrecht halt recht gut, Erpressungsmanöver in der Staatenwelt salbungsvoll zu bemänteln. Deswegen bleibt das Recht der Stärkeren (oder der Mehreren, Schwereren) aber nichtdestotrotz. --88.217.113.125 15:35, 18. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]
Die Behauptung, daß die britische Seeblockade (deren Aufrechterhaltung nach dem Waffenstillstand vom November 1918 mit der Reichsregierung im gegenseitigen Einvernehmen beschlossen worden war) irgendwie: "völkerrechtswidrig" gewesen wäre, weil angeblich: "ab 1914 mit genozidaler Absicht vom perfiden Albion beschlossen und durchgeführt", wird seit 1945 mit dem Zweck der retrospektiven deutschen Schuldabwehr (vor allem Holocaustverharmlosung) immer ganz allein mit den Toten der Spanischen Grippe begründet, die aber eben nicht allein in Deutschland, sondern mit keineswegs geringeren Todesraten weltweit stattfand, indem behauptet wird, daß die deutschen Toten der globalen Grippewelle in Wahrheit Opfer der Seeblockade gewesen wären. Siehe dazu auch den letzten Post vom Oktober 2016 in diesem Abschnitt der Disku des gelöschten Hauptartikels Diskussion:Britische_Seeblockade_in_der_Nordsee#man_könnte_auch_erwähnen_das. --46.93.158.170 02:06, 11. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]