Diskussion:Staatsgründung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hallo! Und wie ist das bei Gliedstaaten? -- Diwas 17:18, 17. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Kommt auf den jeweiligen Sonderfall drauf an. Die Souveränität obliegt dem föderativ organisierten Gesamtstaat. --Mannerheim 07:18, 6. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Gibt es Belege für die im Artikel getroffenen aussagen? Vor Allem wüsste ich nicht, dass bei einer Staatsgründung zwingend die Grenzen des Staates festgelegt werden müssen. --Excolis (Diskussion) 19:19, 5. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Von einem „zwingend“ ist doch gar nicht die Rede. Die Festlegung der Grenzen ergibt sich aus dem Völkerrecht und liegt im Abschluss bilateraler Verträge begründet. --Benatrevqre …?! 11:51, 29. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]