Diskussion:Suizid

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weitere Staaten[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Statistik sind D-A-CH und Frankreich genannt.

Fehlt zB 'Weltmeister' Russland. --Präziser (Diskussion) 13:41, 27. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

Naja, Russland ist gerade mal auf Platz 9. Als deutschsprachige WP-Version werden hier verständlicherweise vor allem die D-A-CH-Staaten ausführlicher behandelt. Dass Frankreich auch einen eigenen Abschnitt hat, ist nicht wirklich nachvollziehbar, da hätte ich mir auch eher die Spitzenreiter oder eben Russland (der einwohnerstärkste Staat unter den 10 Staaten mit der höchsten Rate) erwartet. --Invisigoth67 (Disk.) 16:59, 27. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

Reihenfolge der oberen Bausteine[Quelltext bearbeiten]

Momentan steht der Baustein Vorlage:Hinweis Suizid vor der Begriffsklärung. Meiner Meinung nach sollten diese getauscht werden. Denn die Begriffsklärung bezieht sich auf das Wort, bspw. eine Spielregel beim Go, der Hinweis zum Suizid dann erst auf den Artikelgegenstand. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 14:15, 11. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts fehlt[Quelltext bearbeiten]

In seinem Grundsatzurteil vom Februar 2020 verlieh das Bundesverfassungsgericht der Selbsttötung „grundrechtliche Qualität“, und zwar ohne den Zwang zu einer Begründung und unabhängig vom konkreten Leidensdruck des betreffenden Menschen. Diese wichtige Einschätzung ist ein Paradigmenwechsel weg von einer überkommenen Stigmatisierung, die jeden Freitod implizit mit Verzweiflugssuizid gleichsetzt, der nur aus einer Störung heraus vorstellbar ist. Diese Rechtsprechung trägt einem zunehmenden gesellschaftlichen Wunsch auf selbstbestimmtes Sterben (z.B. Bilanzsuizid, Lebenssattheit nach einem erfüllten Leben usw.) Rechnung und fehlt in dem Beitrag nach meiner Übersicht komplett. Sie hat sich bisher nur im verlinkten Artikel zur Suizidassistenz niedergeschlagen, geht m.A.n. aber in seiner Bedeutung weit darüber hinaus. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html --Cava 07:50, 18. Mär. 2023 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von Freixenet (Diskussion | Beiträge) )

Suizid von Frontsoldaten im Zweiten Weltkrieg[Quelltext bearbeiten]

Von Toten und Helden.Die gefallenen Soldaten der Wehrmacht während des Zweiten Weltkriegs. (pdf, 27 S.)

Seite 12 f.: Umgang der Wehrmacht mit den Leichen von Soldaten, die Suizig begangen hatten: "

Selbstmörder, Strafgefangene und zum Tode Verurteilte nahm die Wehrmacht aus dem selbstverständlichen Beisetzungsanspruch für Wehrmachtangehörige heraus. Bei Selbstmördern entschied der Kommandeur, je nach dem Grund für den Suizid (ob ehren- oder unehrenhaft), über eine Beerdigung mit militärischen Ehren oder eine kurze Feier in aller Stille. Über das kirchliche Begräbnis entschied der Pfarrer.96 Die Benachrichtigung an die Hinterbliebenen über den Selbstmord eines Angehörigen wurde wahrheitsgemäß mitgeteilt. Eine Meldung über den Selbstmord eines Soldaten ging auch an die NSDAP, somit registrierte nicht nur die Wehrmacht den Verlust einer »Kampfkraft«, sondern auch die NS-Behörden nahmen davon Kenntnis. Den betroffenen Familien konnte die Versorgungsleistung gekürzt oder gestrichen werden oder sie wurden offen damit diskriminiert, dass ihr Angehöriger durch seinen »unehrenhaften Tod« aus der »Schicksalsgemeinschaft des deutschen Volkes« ausgeschieden war."

m.E. sollte dies im Lemma thematisiert werden. --178.202.73.117 11:02, 9. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

neue ARTE.tv-Doku[Quelltext bearbeiten]

https://www.arte.tv/de/videos/109777-000-A/ueberleben-was-wir-ueber-suizide-wissen/

bitte in einem Abschnitt Dookumentarfilm in den Artikel-er ist für IPs gesperrt. (53 min, ZDF 2022) --178.203.114.171 18:42, 12. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]