Drahtwarenmacher

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Typisches Produkt eines Drahtwarenmachers

Der Drahtwarenmacher war bis zum 31. Juli 2013 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er wurde zum 1. August 2013 durch den Ausbildungsberuf Fachkraft für Metalltechnik ersetzt.[1]

Ausbildungsdauer und Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausbildungsdauer zum Drahtwarenmacher beträgt in der Regel zwei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Der Beruf gilt als so genannter „Alt-Metall-Beruf“, da er bereits vor dem Inkrafttreten des Berufbildungsgesetzes existiert. Er wurde am 30. März 1940 anerkannt.[2] Diese Berufe gelten nach § 108 Abs. 1 BBiG als Ausbildungsberufe im Sinne des § 25 BBiG, bis eine reguläre Ausbildungsordnung geschaffen wird.

Arbeitsgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Drahtwarenmacher stellen Toranlagen, Zäune und Gitter her. Sie verarbeiten dazu Draht aus Stahl, Kupfer, Messung oder Leichtmetall sowie Metallprofile zu Drahtgeweben und Gittern.

Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Drahtzieherdenkmal in Altena

Die Ausbildungsvorschriften für den Beruf aus dem Jahr 1940 sind veraltet. Es fehlt eine Ausbildungsordnung mit detaillierten Inhalten sowie modernen Prüfungsanforderungen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat daher im Jahr 2009 diesen und weitere Berufe vor dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes untersucht.

Das BiBB kommt in seiner Untersuchung zu dem Schluss, dass diese Ausbildungsberufe in einen neuen Ausbildungsberuf mit Schwerpunkten oder Fachrichtungen einfließen könnten. Als Arbeitstitel wurde Fachkraft für Metalltechnik gewählt. Der Beruf könnte einen breit angelegten Qualifizierungssockel umfassen und im zweiten Jahr eine Differenzierung in einzelne Bereiche vornehmen. Innerhalb dieses Berufes könnten die Qualifikationen eines Drahtwarenmachers gemeinsam mit denen der Federmacher und Drahtzieher in einem Schwerpunkt „Draht- und Federntechnik“ gebündelt werden.

Denkbar wäre weiterhin, dass ein Auszubildender, der seine Ausbildung als Fachkraft für Metalltechnik erfolgreich abgelegt hat, seine Ausbildung in einem drei oder dreieinhalbjährigen industriellen Metallberuf fortsetzen kann, z. B. als Industriemechaniker oder Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik. Dabei sollte die bereits absolvierte Ausbildungszeit angerechnet werden.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ausbildungsordnung zur Fachkraft für Metalltechnik (Memento des Originals vom 25. Mai 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www2.bibb.de, Webseite des BiBB, (PDF; 111 kB), abgerufen am 1. August 2013.
  2. Information zur Anerkennung des Drahtwarenmachers (Memento des Originals vom 29. März 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www2.bibb.de beim BiBB. Abgerufen am 25. Oktober 2010.
  3. Überprüfung des Ausbildungsbedarfs im Metallbereich@1@2Vorlage:Toter Link/www2.bibb.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. auf der Seite des BiBB. Abgerufen am 25. Oktober 2010.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]