Druckkostenzuschuss

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Der im Verlagswesen gebräuchliche Begriff Druckkostenzuschuss ist nicht eindeutig definierbar. Allgemeinere Begriffe sind Kostenzuschuss bzw. Publikationsgebühr. Gemeinsamer Nenner ist, dass eine Kostenbeteiligung beim Verlag durch den Autor erfolgt, die hinsichtlich ihres Anteils an den Kosten variiert und ggf. durch eine Förderung von Dritten übernommen werden kann. Verschiedentlich werden dabei Druckkosten (bzw. Herstellungskosten) und Publikationskosten unterschieden.[1] Im Bereich der Wissenschaft ist dies ein notwendiges Verfahren für wissenschaftliche Werke, die aufgrund hoher Spezialisierung und geringer Auflage ohne finanzielle Hilfe gar nicht erscheinen könnten.[2] oder wo wie bei Dissertationen meist eine Publikationspflicht besteht und ebenfalls die Nachfrage die Kosten nicht decken kann.[3] Auch außerhalb der Wissenschaft sind solche Zuschüsse möglich für unbekanntere oder junge Autoren, um ihre Werke zu veröffentlichen und sich im Falle eines Misserfolgs abzusichern beziehungsweise die finanziellen Einbussen bereits im Vorfeld zu minimieren.[4][5]

Auch einige Modelle von Open Access gehören dem Wesen nach zu diesen Modellen: Die Werke werden beim Verlag frei zugänglich gemacht und dafür sind Publikationsgebühren an den Verlag zu entrichten. Diese Gebühren können durch Dritte ebenfalls gefördert werden. Dem Verlag entgehen Einnahmen aus einem Verkauf, wobei das Einnahmerisiko für den Verlag aber minimiert wird.

Arten der Zuschüsse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er kann für die Erstellung einer Veröffentlichung einen Zuschuss umfassen in Form:

  1. einer verpflichtenden Abnahme von Autorenexemplaren gegen Bezahlung, die pflichtweise beispielsweise bei Dissertationen an Bibliotheken abgegeben werden müssen.
  2. einer anteiligen oder vollständigen Übernahme der Kosten nur für den Druck bzw. die Herstellung[6][7][8]
  3. einer Übernahme sämtlicher Kosten, auch jener, die über den Druck hinausgehen[8]
  4. einer Übernahme sämtlicher Kosten für die Erstellung inklusive einer zuvor einkalkulierten Gewinnspanne für den Hersteller[6][7][8][9]

Im Zeitalter der digitalen Publikation wird anstelle von „Druckkostenzuschuss“ häufig von einer „Publikationsgebühr“ gesprochen.

Die Uneindeutigkeit des Begriffs resultiert nicht zuletzt auch daher, dass die Kosten für Druckerzeugnisse allein wegen der seit Mitte des 20. Jahrhunderts dafür einsetzbaren Druckverfahren wie Bleisatz-, Offset- und Digitaldruck erheblich variieren können und eine Kalkulation damit nicht einheitlichen Voraussetzungen unterliegt. Zudem wird die (anteilige) Übernahme dieser Kosten in der Regel jeweils projektbezogen ausgehandelt. Kostenvoranschläge dazu sind nicht wie bei den Self-Publishing-Plattformen im Vorfeld z. B. anhand transparent detaillierter Tabellen zu entnehmen und somit untereinander auch nicht vergleichbar.

Jong-Rak Shin zitiert in seiner Dissertation[8] hierzu Eduard Schönstedt aus Der Buchverlag,[10] wonach dieser angesichts derart unterschiedlich umfangreich zu leistender Zuschüsse zwischen „Druckkostenverlag“, „Herstellkostenverlag“ und „Selbstkostenverlag[11] unterscheidet.

Abgrenzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zuschussnehmer/-geber[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erhoben wurden und werden diese als „Druckkostenzuschuss“ bezeichneten Zuschüsse von Verlagen oder anderen Unternehmensformen, die

Geleistet wurden und werden diese als „Druckkostenzuschuss“ bezeichneten Zuschüsse:

Rechtliches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Bundesministerium für Finanzen in Österreich hat entschieden, dass von dritter Seite (z. B. durch Stiftungen) geförderte Druckkostenzuschüsse künftig genauso wie von Autoren geleistete Druckkostenzuschüsse dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen sollen. (Gültig ab der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt, falls der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins nicht davor Widerspruch veranlasst, unterstützt vom Hochschulverband mit einer Stellungnahme eines Ordinarius für Steuerrecht.)

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Förderbedarf – Druck- und Publikationskosten auf Science Support Centre der Universität Duisburg-Essen
  2. Förderungsfonds Wissenschaft der VG Wort auf vgwort.de
  3. Holger Höge: Schriftliche Arbeiten in Studium und Beruf: ein Leitfaden. Kohlhammer Verlag, Stuttgart (3. Aufl.) 2006. ISBN 978-3-17-019176-1; S. 117
  4. Druckkostenzuschuss auf tonerpartner.ch
  5. Wofür braucht man als Autor einen Druckkostenzuschuss? auf schreibwerkstatt.co.at
  6. a b Welche Verlage und Literaturagenten wir Ihnen empfehlen können Literatur-Café-Redaktion, 23. Januar 2009
  7. a b Armin Ayren: Das Geschäft mit den Dichtern. In: Die Zeit, Nr. 48/1975, 21. November 1975, abgerufen am 3. Februar 2013.
  8. a b c d e Siehe Seiten 21 u. 22 in: Jong-Rak Shin: Selbstverlag im literarischen Leben des Exils in den Jahren 1933–1945; Dissertation, Juni 2007, PDF-Datei mit 220 Seiten (793 kB)
  9. Gemma Pörzgen: Doktor Digital – Die eigene Dissertation in einem Verlag unterzubringen, verschafft ihr Prestige. Doch das Internet ist preiswerter und schneller. Digitales Publizieren hängt auch vom Fach ab. online in Der Tagesspiegel vom 18. Februar 2014
  10. Eduard Schönstedt: Der Buchverlag, Stuttgart 1991, S. 60–62.; siehe Seite 21 u. 22, Fußnote 44 bei Jong-Rak Shin: Selbstverlag im literarischen Leben des Exils in den Jahren 1933-1945
  11. Siehe auch Gebrauch des Begriffs „Selbstkostenverlag“ in Hans Natonek: Selbstkostendichtung, Die Weltbühne im 25. Jahrgang, Zweites Halbjahr 1929, online über das Internet Archive
  12. a b Verlagswörterbuch – D des Autorenhaus Verlags: „Druckkostenzuschussverlag: Fälschlicherweise gebrauchter Begriff für Unternehmen, die sich vom Autor dafür bezahlen lassen, dass sie sein Werk drucken, aber meist weit mehr als einen Zuschuss zu den Druckkosten nehmen. ^Dienstleisterverlag ^Pseudoverlag ^Vanity Press.“, online abrufbar unter autoren-magazin.de
  13. Verlagswörterbuch – Z des Autorenhaus Verlags: „Zuschussverlag, ^Druckkostenzuschussverlag“, online abrufbar unter autoren-magazin.de
  14. Verlagswörterbuch – P des Autorenhaus Verlags: „Pseudoverlag: Unternehmen für vom Autor bezahlte Drucke. Praktiziert die Umkehrung des Verlagsprinzips: Nicht der Verlag legt vor (Wortursprung von Verlegen), sondern der Autor. ^Vanity Press, auch als ^Druckkostenzuschussverlag bezeichnet. Üblicherweise werden die Bücher solcher Unternehmen kaum im Buchhandel angeboten. (Zulässige Aussage lt. OLG München Az 6 U 2250/09)“, online abrufbar unter autoren-magazin.de
  15. Begriffsbestimmung: Verlag, Druckkostenzuschussverlag/Selbstzahlerverlag, Pseudoverlag (Memento vom 30. März 2014 im Internet Archive), Aktionsbündnis für faire Verlage
  16. Siehe Seite 99 in: Hans Widmann: Tübingen als Verlagsstadt, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1971 ISBN 3-16-933021-7