Durchschnittsteuersatz
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[Bearbeiten] Durchschnittsteuersatz (Einkommensteuertarif)
Der Durchschnittsteuersatz (s = effektiver Steuersatz) beschreibt das Verhältnis des Steuerbetrags zum zu versteuernden Einkommen (zvE).

- Beispiel
Einkommen und Steuerbeträge wie im Beispiel im Artikel Grenzsteuersatz (Tarif 2005).
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 € und einer Steuer von 11.102 € entspricht die Einkommensteuer 24,67 % des zu versteuernden Einkommens = Durchschnittsteuersatz.
Der Verlauf der Durchschnittsteuerbelastung ergibt sich für ausgewählte zu versteuernde Einkommen aus nebenstehender Tarifgrafik „Grenz- und Durchschnittssteuersätze 2005“.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Durchschnittsteuersatz (Steuerstatistik)
Der durchschnittliche Steuersatz in der Steuerstatistik beschreibt den Mittelwert der Steuersätze für alle oder eine Gruppe von Steuerpflichtigen.
- Beispiel
Die deutsche Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2004 [1] weist das zu versteuernde Einkommen und die festgesetzte Einkommensteuer aller Steuerpflichtigen als Durchschnitt (arithmetisches Mittel) und als Median aus.
| Gesamtbetrag in 1.000 € |
Durchschnitt in € |
Median in € |
|
|---|---|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 801.663.676 | 30.170 | 23.051 |
| Festgesetzte Einkommensteuer | 167.230.234 | 6.294 | 2.812 |
| Mittlerer Steuersatz | 20,9 % | 20,9 % | 12,2 % |
bezogen auf alle 26.571.491 Steuerpflichtigen.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Statistisches Bundesamt, Fachserie 14 Reihe 7.1.1, Jährliche Einkommensteuerstatistik

