Durchschnittsteuersatz

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Durchschnittsteuersatz (Einkommensteuertarif)

Grenz- und Durchschnittsteuersätze 2005

Der Durchschnittsteuersatz (s = effektiver Steuersatz) beschreibt das Verhältnis des Steuerbetrags zum zu versteuernden Einkommen (zvE).

s = \frac {StB} {zvE}

Beispiel

Einkommen und Steuerbeträge wie im Beispiel im Artikel Grenzsteuersatz (Tarif 2005).

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 € und einer Steuer von 11.102 € entspricht die Einkommensteuer 24,67 % des zu versteuernden Einkommens = Durchschnittsteuersatz.

Der Verlauf der Durchschnittsteuerbelastung ergibt sich für ausgewählte zu versteuernde Einkommen aus nebenstehender Tarifgrafik „Grenz- und Durchschnittssteuersätze 2005“.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Durchschnittsteuersatz (Steuerstatistik)

Der durchschnittliche Steuersatz in der Steuerstatistik beschreibt den Mittelwert der Steuersätze für alle oder eine Gruppe von Steuerpflichtigen.

Beispiel

Die deutsche Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2004 [1] weist das zu versteuernde Einkommen und die festgesetzte Einkommensteuer aller Steuerpflichtigen als Durchschnitt (arithmetisches Mittel) und als Median aus.

Gesamtbetrag
in 1.000 €
Durchschnitt
in €
Median
in €
Zu versteuerndes Einkommen 801.663.676 30.170 23.051
Festgesetzte Einkommensteuer 167.230.234 6.294 2.812
Mittlerer Steuersatz 20,9 % 20,9 % 12,2 %

bezogen auf alle 26.571.491 Steuerpflichtigen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen

  1. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14 Reihe 7.1.1, Jährliche Einkommensteuerstatistik
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