Ehrenring der Stadt Wuppertal

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Wappen der Stadt Wuppertal
Wappen der Stadt Wuppertal

Mit dem Ehrenring der Stadt Wuppertal zeichnet die kreisfreie Stadt Wuppertal seit 1967 Menschen aus, die sich um das Wohl und Ansehen der Stadt in besonderer Weise verdient gemacht haben. Die Auszeichnung wird durch den Rat der Stadt Wuppertal verliehen.

Form[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ehrenring besteht aus 750/1000 Gold. Er trägt auf der Oberseite eine Weißgoldplatte, auf der das Wuppertaler Wappen in Gelbgold ziseliert aufgetragen ist. Die Fassung enthält die Umschrift Ehrenring der Stadt Wuppertal. Innen werden der Name des Empfängers und der Tag der Verleihung eingraviert.

Gremium[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorschlagsberechtigt sind der/die Oberbürgermeister(in) und die Fraktionen des Rates der Stadt Wuppertal. Bis zur Vereinigung des Amtes des Oberstadtdirektors mit dem Oberbürgermeisteramt auch dieser.

Urkunde und Zeremonie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Über die Verleihung des Ehrenringes wird eine Urkunde ausgestellt, die vom Oberbürgermeister zu unterzeichnen ist. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am … beschlossen, Herrn/Frau … in dankbarer Anerkennung seiner/ihrer Verdienste um die Stadt Wuppertal den Ehrenring der Stadt Wuppertal zu verleihen.
Wuppertal, den … Oberbürgermeister

Die Überreichung des Ehrenringes samt Urkunde erfolgt in feierlicher Form durch den Oberbürgermeister, möglichst in einer Sitzung des Rates der Stadt.

Satzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Satzung vom 18. März 1996 beschloss der Rat der Stadt die Stiftung und Verleihung des Ehrenringes der Stadt Wuppertal (aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S 666/SGV NW 2023)). Die Satzung trat am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Das Recht zum Tragen des Ehrenringes steht nur dem/der Beliehenen zu und erlischt mit dessen/deren Tod. Die Auszeichnung darf von dem/der Beliehenen bzw. den Erben weder verschenkt oder veräußert werden. Der Ehrenring fällt nach dem Tode des/der Beliehenen an die Stadt Wuppertal zurück. Er wird dem Stadtarchiv zur Aufbewahrung/Ausstellung übergeben. Bei unwürdigem Verhalten kann dieser Ring wieder entzogen werden.

Träger des Ehrenringes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Judentum im Bergischen Land Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte
  2. Karl Ferdinand Nöthen : Traueranzeige : Westdeutsche Zeitung. In: wz.de. trauer.wz.de, abgerufen am 29. Januar 2020.
  3. Wuppertaler Rundschau: Ratssitzung am Dienstag: Schulsozialarbeit, Taxi-Tarife und Ehrenring. In: wuppertaler-rundschau.de. Wuppertaler Rundschau, 2022, abgerufen am 21. Juni 2022.
  4. Wuppertaler Rundschau: Ehemaliger Uni-Rektor: Wuppertaler Ehrenring für Prof. Lambert T. Koch. In: wuppertaler-rundschau.de. Wuppertaler Rundschau, 2022, abgerufen am 30. September 2022.
  5. Oberbürgermeister Schneidewind zeichnet Eberhard Hasenclever mit dem Ehrenring der Stadt aus. In: wuppertal.de. 7. September 2023, abgerufen am 19. September 2023.