eps-Überweisung

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Die eps-Überweisung (Electronic Payment Standard) ist ein von vielen österreichischen Banken und von der Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr (STUZZA) entwickelter Online-Bezahldienste für Einkäufe im Internet sowie für die Bezahlung von Gebühren und Abgaben an Behörden und öffentliche Institutionen in Österreich.[1]

Funktionen der eps-Überweisung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kunden entscheiden sich für eine Ware oder Dienstleistung in einem Onlineshop. Über einen Button wählt der Kunde das Bezahlsystem eps-Überweisung aus und wird auf eine zentrale Bankenauswahlliste weitergeleitet. Nach Auswahl seiner Bank wird der Kunde mit dem entsprechenden Online Banking verbunden. Nach erfolgreicher Anmeldung und Freigabe via TAN oder elektronischer Signatur wird der fällige Betrag vom Konto des Käufers auf das Konto des Händlers überwiesen.

Seit dem 1. Juli 2014 sind das deutsche giropay System und das österreichische eps System über eine gemeinsame Schnittstelle direkt miteinander verbunden. Kunden können also über die oben erwähnte Zentrale Bankenauswahl wie bisher (weitestgehend) alle österreichischen Banken, aber zusätzlich jetzt auch all jene deutschen Banken, welche giropay unterstützen, auswählen und sich direkt zum jeweiligen Online Banking verbinden lassen (sofern der Webshop die entsprechende Händlervereinbarung mit seiner Hausbank abgeschlossen hat). Damit können deutsche Kunden österreichischer Webshops genauso bequem und sicher bezahlen wie österreichische Kunden.

Sicherheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gegenüber anderen Online-Bezahlverfahren werden bei der eps-Überweisung  keine sensiblen Daten des Käufers bekannt gegeben. Der Bezahlvorgang im Webshop ist strikt vom Bezahlvorgang im Online-Banking getrennt.

Vorteile für Web-Shop Betreiber[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bieten Webshop-Unternehmen ihren Kunden die Bezahlmethode eps Online-Überweisung an, erhalten Händler beim Verkauf ihrer Produkte und Dienstleistungen eine sofortige Zahlungsbestätigung der ausstellenden Käuferbank, ob die Zahlung durchgeführt wird und müssen nicht mehr auf den Zahlungseingang warten. Somit kann die Warenlieferung oder der Download schnellstmöglich veranlasst oder bereitgestellt werden.

Finanzamt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der ersten Jahreshälfte 2016 stellten die Finanzämter in Österreich von Zahlschein bzw. Übermittlung von Belegdaten durch die Banken auf Zahlungsverkehr per eps um.[2]

Marken und Services[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

STUZZA hält 3 Wort-Bildmarken für 3 Dienstleistungen. Gemeinsames Element ist das Vorhängeschloss in der Farbe ähnlich Magenta mit im Korpus eingeschriebenem weißem „e“ mit waagrecht verlängertem Abstrich. Über diesem Korpus-Quadrat mit abgerundeten Ecken schwebt mit etwas Abstand ein Schlossbügel. Rechts des „e“ folgen zwei weitere Kleinbuchstaben in Grau. Darunter in kleinerer Kursivschrift – ebenfalls grau – ein erläuterndes Wort.[3]

  • eid-Identifikation
  • eps-Überweisung („electronic-payment-standard“)
  • ems-Lastschrift (e-Mandat Service)[4]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Amtswege online / Elektronische Bezahlung Plattform Digitales Österreich des Bundeskanzleramtes, abgerufen am 1. April 2015
  2. Archivierte Kopie (Memento vom 6. Mai 2016 im Internet Archive) Änderungen im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt, Steuerberatungsgruppe Schreiner & Stiefler, Krems, 10. Februar 2016, abgerufen 6. Mai 2016.
  3. Archivierte Kopie (Memento vom 6. Mai 2016 im Internet Archive) Brandbook, stuzza.at, abgerufen 6. Mai 2016.
  4. http://www.bankaustria.at/firmenkunden-und-freie-berufe-cash-management-und-zahlungsverkehr-eservices-ems-e-mandat-service.jsp eMS e-Mandat Service, Bank Austria, o. J., abgerufen 6. Mai 2016.