Ethikunterricht in Österreich

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Ethikunterricht in Österreich ist als Unterrichtsgegenstand sowohl als Pflichtgegenstand als auch in Form von Schulversuchen organisiert. Der Pflichtgegenstand wurde am 1. September 2021 für die Schüler ab der neunten Schulstufe eingeführt, sofern sie nicht den Religionsunterricht besuchen. Der Einführung ging eine jahrelange kontroverse Diskussion voraus.[1] Ethik wird an einigen AHS-Unterstufen und Mittelschulen weiter als Schulversuch angeboten.[2]

Zielsetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ziel des Ethikunterrichts ist die selbstständige Reflexion über gelingende Lebensgestaltung und die fundierte Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens. Zentrale fachliche Konzepte sind die Lebenswirklichkeit der Einzelnen, das Zusammenleben in der Gesellschaft und ethisch-traditionelle Leitvorstellungen und Ideen.[3]

„Der Ethikunterricht orientiert sich an den aus der Aufklärung hervorgegangenen Grund- und Menschenrechten, auf denen auch die österreichische Bundesverfassung und unser Bildungswesen basieren. Er ist daher weder wertneutral noch wertrelativistisch, ohne aber einer bestimmten Weltanschauung verpflichtet zu sein. Er versteht sich nicht als Kompensationsfach für gesellschaftliche Probleme und Defizite, sondern unterstützt Schülerinnen und Schüler, in Fragen von Weltanschauungen, Werten und Normen zu differenzierten Beurteilungen und Handlungsmodellen zu gelangen.“

Economy Ausgabe 79-12-2009[4]

Durchführung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Religionsunterricht ist in Österreich für die anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ein Recht. Für Schüler, die nicht daran teilnehmen können oder wollen, war laut Lehrplänen in dieser Zeit kein Unterricht vorgesehen – handelte es sich um keine Randstunde, hatten diese Schüler eine Freistunde.

Seit dem Schuljahr 1997/98 wird an zahlreichen österreichischen Schulen (bislang AHS und BMHS) „Ethik“ als Ersatzpflichtgegenstand als Schulversuch für jene Schüler geführt, die an keinem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen können oder wollen. Schüler, die einer staatlich eingetragenen Konfession (Bekenntnisgemeinschaft) angehören und damit keinen schulischen Religionsunterricht ihres Bekenntnisses erfahren, haben grundsätzlich den Ethikunterricht zu besuchen. Der Ethikunterricht ist grundsätzlich auch von Schülern ohne religiöses Bekenntnis zu absolvieren, soweit sie nicht einen Religionsunterricht ihrer Wahl besuchen. Für den Ethikunterricht sind im Normalfall zwei Wochenstunden vorgesehen. Da es keinen österreichweiten Lehrplan für Ethik gab, verfügte jeder bewilligte Schulversuch über einen eigenen Lehrplan – auch, wenn diese sich in der Praxis oft glichen.[5] 2020 wurde Ethik bereits an 233 Schulstandorten erprobt.[6]

März 2019 kündigte Unterrichtsminister Faßmann an, dieses Schulfach ab dem Schuljahr 2020/21 verpflichtend einzuführen, vorerst nur für die Oberstufe.[7] Ethik als Pflichtgegenstand für alle, die keinen Religionsunterricht besuchen, wurde vom Nationalrat am 20. November 2020 beschlossen.[8]

Beurteilung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ethik wird in Österreich (wie in anderen Schulfächern) zwischen 1 (= sehr gut) und 5 (= nicht genügend) benotet.

Ethik in der Unterstufe (der AHS u. Neuen Mittelschule)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Unterrichtsgegenstand Ethik wird an mehreren Schulstandorten in der Unterstufe als Schulversuch angeboten.[9][10]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Philippe F. Lorre, Heinz Oberhummer: Ethikunterricht in Österreich. In: Humanistischer Pressedienst. Zentralrat der Konfessionsfreien, 24. Januar 2011, abgerufen am 18. April 2017.
  2. Wir sind das einzige EU-Land ohne Ethikunterricht! In: Die Presse. 22. Oktober 2007, abgerufen am 18. April 2017.
  3. BGBl. II Nr. 250/2021
  4. Werte und ihre Vermittlung. In: Economy Austria. 18. Dezember 2009, abgerufen am 18. April 2017.
  5. BERICHT der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied gemäß Entschließung des Nationalrates vom 19.01.2012 betreffend Ethik-Unterricht (221/E XXIV.GP). (PDF; 165 KB) In: parlament.gv.at. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 19. Januar 2012, S. 6, abgerufen am 1. September 2021.
  6. Ethik – Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen. 16. April 2021, archiviert vom Original am 16. April 2021; abgerufen am 1. September 2021.
  7. Faßmann: Ab 2020 Ethikunterricht ab der 9. Schulstufe. kathpress, auf Katholisch.at (4. März 2019).
  8. Ethik – Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen. In: bmbwf.gv.at. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 20. November 2020, abgerufen am 20. November 2020: „Mit Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020, das Schul-Organisations-Gesetz zu ändern und Ethik als Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler einzuführen, die keinen Religionsunterricht besuchen, wurde ein langjähriger Schulversuch und eines der offenen aktuellen bildungspolitischen Ziele in den Regelbetrieb übergeführt.“
  9. Ethik | GRG 1 Stubenbastei. Abgerufen am 1. September 2021 (deutsch).
  10. Ethik jetzt auch in der Unterstufe – GRG 16. Abgerufen am 1. September 2021 (deutsch).