Fachgebundene Hochschulreife

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Die Fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) ist ein höherer Schulabschluss, der zum Studium bestimmter Fachrichtungen, Fächer (bzw. Studiengänge) an Hochschulen (wie z. B. Universitäten, Technischen Hochschulen, Fachhochschulen etc.) berechtigt.

Im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) beinhaltet die fachgebundene Hochschulreife – das fachgebundene Abitur – nur eine Fremdsprache. Mit einer zusätzlichen Abschlussprüfung in einer zweiten Fremdsprache wird die allgemeine Hochschulreife – das sogenannte „Vollabitur” – erworben.

[Bearbeiten] Erwerb

Die fachgebundene Hochschulreife beziehungsweise das fachgebundene Abitur wird erworben nach einer Abschlussprüfung an:

oder durch:

  • eine Begabtenprüfung
  • nach Abschluss von Brückenkursen und das Vordiplom an einer Gesamthochschule
  • das Vordiplom an einer Fachhochschule in einigen bundesdeutschen Ländern
  • Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses durch die zuständige Behörde (in NRW BezReg Düsseldorf)

In einem dreijährigen beruflichen Gymnasium beziehungsweise Fachgymnasium wird die allgemeine Hochschulreife erworben (Schulgesetz Schleswig Holstein §92)

Nach Abschluss eines Hochschulstudiums (Universität, Fachhochschule und so weiter) wird die Studiengangsberechtigung für sämtliche Hochschulstudiengänge zuerkannt, also für Zeugnisinhaber einer bisherigen fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife damit die allgemeine Hochschulreife (Abitur).

[Bearbeiten] Weblinks

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