Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

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Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
Gründung 14. Juli 1953
Trägerschaft staatlich
Ort Schwetzingen
Bundesland Baden-Württemberg Baden-Württemberg
Land Deutschland Deutschland
Rektor Frank Haarer
Studierende 710 (WS 2019/20)[1]
Mitarbeiter 40 (2019)[2]
davon Professoren 26 (2019)[1]
Website www.hfr-schwetzingen.de
Hochschule für Rechtspflege

Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist eine staatliche Einrichtung des Landes Baden-Württemberg in Schwetzingen. Sie ist eine interne Hochschule, an der Rechtspflegeranwärter der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland in einem dreijährigen Studiengang zu Diplom-Rechtspflegern (FH) ausgebildet werden.

Seit dem 1. September 2016 werden an der Schwetzinger Hochschule erstmals auch Gerichtsvollzieheranwärter des Landes Baden-Württemberg in einem bundesweit einzigartigen dreijährigen Bachelorstudiengang zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) ausgebildet.[3]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1953 eröffnete das Land Baden-Württemberg in Schwetzingen eine justizeigene Rechtspflegerschule, in der Justizbeamte des mittleren Dienstes zusammen mit Abiturienten zu Rechtspflegern ausgebildet wurden. 1979 wurde die Rechtspflegerschule in eine Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg nach dem Fachhochschulgesetz übergeleitet. 1994 ist das Studium an der Fachhochschule hochschulorientiert reformiert worden.

Standort[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Hochschule bzw. deren Vorgängereinrichtungen sind seit ihrer Gründung im südlichen Schlossflügel des Schwetzinger Schlosses untergebracht. Nach umfangreichen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen 2013 konnte der Lehrbetrieb nach vorübergehender Auslagerung der Hochschule wieder am gewohnten Standort aufgenommen werden.

Studium[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das fachwissenschaftliche Studium zum Diplom-Rechtspfleger erfolgt in zwei Studienabschnitten:

Fachwissenschaftliches Studium I[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Dauer: 12 Monate
  • Zeitraum: September des ersten Ausbildungsjahres bis Juli des ersten Ausbildungsjahres

In diesem ersten Studienabschnitt an der Hochschule werden die für die Berufspraxis erforderlichen grundlegenden Rechtskenntnisse vermittelt.

Studienpraxis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Dauer: 12 Monate
  • Zeitraum: September des zweiten Ausbildungsjahres bis August des zweiten Ausbildungsjahres

Hierbei soll erlerntes Wissen aus dem fachwissenschaftlichen Studium I in der Praxis vertieft und dabei Arbeitsweisen erlernt werden. Diese Phase wird an Amtsgerichten und bei Staatsanwaltschaften durchgeführt.

Fachwissenschaftliches Studium II[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Dauer: 12 Monate
  • Zeitraum: September des dritten Ausbildungsjahres bis August des dritten Ausbildungsjahres

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Statistische Berichte Baden-Württemberg, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Artikel-Nr. 3234 20001 B III 1 - j/20 (Memento des Originals vom 19. Januar 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.statistik-bw.de
  2. Statistisches Bundesamt: Private Hochschulen 2019.
  3. Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) (Memento des Originals vom 29. September 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.fh-schwetzingen.de, Fachhochschule Schwetzingen

Koordinaten: 49° 23′ 0,6″ N, 8° 34′ 20,5″ O