Fahrzeugsegment (Europäische Kommission)

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Die Europäische Kommission hat für wettbewerbsrechtliche Marktabgrenzungen (Marktanteilsberechnungen) folgende Fahrzeugsegmente für Personenkraftwagen definiert.[1] Diese sind jedoch nicht zu verwechseln mit den EG-Fahrzeugklassen für technische Belange.

Bei dieser Einteilung entfällt im Vergleich zur Einteilung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes die Kompaktklasse, die hier als Mittelklasse bezeichnet wird. Dadurch erhalten die folgenden Kommissions-Fahrzeugsegmente die Bezeichnung des nächsthöheren KBA-Fahrzeugsegments und darüber das Fahrzeugsegment der Luxusklasse:

Bezeichnung EU-Kommission Beispiele Bezeichnung KBA Beispiele
A: Kleinstwagen Smart Minis (Kleinstwagen) VW up!
B: Kleinwagen Ford Fiesta Kleinwagen VW Polo
C: Mittelklasse VW Golf Kompaktklasse VW Golf
D: Obere Mittelklasse Volvo S60 Mittelklasse VW Passat
E: Oberklasse BMW 5er Obere Mittelklasse Audi A6
F: Luxusklasse BMW 7er Oberklasse Audi A8
S: Sportwagen Porsche 911 Sportwagen Porsche 911
M: Multivan Renault Espace Minivan Mercedes-Benz B-Klasse
M: Multivan Renault Espace Großraumvan VW Sharan
J: Sport Utility Vehicle (SUV; einschließlich Fahrzeuge mit Allradantrieb) Suzuki Vitara Sport Utility Vehicle BMW X1
J: Geländewagen Suzuki Vitara Geländewagen Mercedes-Benz G-Klasse

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Referenzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Europäische Kommission, 'Leitfaden' 2002 zum Kraftfahrzeugvertrieb und -Kundendienst in der Europäischen Union (PDF; 285 kB) S. 82 Fußnote 196; unter Bezugnahme auf die Rechtssachen zu den Unternehmenszusammenschlüssen (M = „Merge“): M.416 BMW/Rover und M.1452 Ford/Volvo.