Fernstraße
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Eine Fernstraße (auch Fernverkehrsstraße) ist ein öffentlicher Verkehrsweg, der in erster Linie dem weiträumigen Verkehr dient.[1] Die Fernstraßen bilden innerhalb eines Staates ein Verkehrsnetz, welches zudem mit den Verkehrsnetzen anderer Staaten verbunden ist. In Deutschland zählen gemäß dem Bundesfernstraßengesetz derzeit sowohl Bundesautobahnen als auch Bundesstraßen zu den Fernstraßen.
In der Weimarer Republik wurden diese überregionalen Verbindungsstraßen seit dem Beginn der Nummerierung am 17. Januar 1932 „Fernverkehrsstraßen" (in amtlichen Texten auch mit FVS abgekürzt) genannt. In der DDR wurde ebenfalls die Bezeichnung „Fernverkehrsstraße” mit der Abkürzung F zur Straßenklassifikation verwendet.[2] Dabei wurde die Nummerierung der Reichsstraßen in weiten Teilen übernommen.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ § 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- ↑ F. Debus: Sprachliche Normen und Normierungsfolgen in der DDR. Georg Olms Verlag, Hildesheim 1986, ISBN 3-4870-7031-6, S. 124.

