Film- und Videoeditor

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Der Film- und Videoeditor war in Deutschland seit 1996 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz.[1]

Ausbildungsdauer und Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausbildungsdauer zum Film- und Videoeditor beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule[2]. Es handelt sich um einen Monoberuf ohne Binnendifferenzierungen.

Arbeitsgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Film- und Videoeditoren finden ihren Arbeitsplatz in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Privatsendern oder Unternehmen, die Produktions- und Nachbearbeitung von Filmmaterial anbieten. Dort bereiten sie Bild- und Tonmontagen vor, führen sie nach gestalterischen und dramaturgischen Gesichtspunkten aus und fertigen Bildeffekte an. Grundlage der Arbeit sind Drehbücher, Exposés, Storyboards und Treatments. Sie bedienen Mischpulte zum Bildschnitt, synchronisieren Sprache, Geräusche und Musik in Film- und Tondokumenten und bearbeiten Tonmischungen. Weiterhin prüfen und archivieren sie Bild- und Tonmaterial. Ihre Arbeit führen sie dabei in enger Abstimmung mit Regie und Produktion aus. Die Tätigkeit ist von hoher Termintreue geprägt.

Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Vertragszahlen in diesem Ausbildungsberuf sind rückläufig. Wurden 2008 noch 48 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, so waren es 2009 nur noch 36 Verträge und 2010 lediglich 33 Ausbildungsverträge.[3] Seit August 2020 wurde der Ausbildungsberuf mit dem Mediengestalter Bild und Ton zusammengeführt.[4]

Berufsschule[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zurzeit existieren in Deutschland drei länderübergreifende Berufsschulen:

  • Staatliche Berufsschule III in Fürth für Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz,
  • Oberstufenzentrum Kommunikations-, Informations- und Medientechnik (KIM) in Berlin für Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie
  • die Berufliche Schule Farmsen in Hamburg.[5]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Film- und Videoeditor/zur Film- und Videoeditorin (außer Kraft), seit 1. August 2020 gilt die Bild- und Ton-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 2020
  2. Schulischer Rahmenlehrplan zum Film- und Videoeditor auf kmk.org, (PDF, 668 kB), abgerufen am 23. Mai 2012.
  3. BiBB-Datenblatt zum Film- und Videoeditor@1@2Vorlage:Toter Link/berufe.bibb-service.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. auf bibb-service.de, (PDF; 30 kB), abgerufen am 23. Mai 2012.
  4. Süddeutsche Zeitung: Ausbildung in der Medienproduktion neu geordnet. Abgerufen am 9. November 2020.
  5. Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden (Memento des Originals vom 7. September 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kmk.org auf kmk.org, (PDF, 551,7 kB), abgerufen am 24. Mai 2012.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • SRT (Hrsg.): Ausbildungshandbuch audiovisuelle Medienberufe 4. Auflage 2002. Hüthig, ISBN 978-3-7785-2853-2.
  • BiBB (Hrsg.): Ausbildungsberufe für audiovisuelle (AV) Medien: Film- und Videoeditor/-in, Mediengestalter/-in Bild und Ton September 1998, Berlin

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]